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title: "Europäische KI für Kanzleien 2026: 9 Anbieter im Vergleich"
description: "Europäische KI für Kanzleien: 9 Anbieter nach Sitz, Hosting, Modell und Preis, dazu CLOUD Act, Art. 44 DSGVO und § 43e BRAO. Stand Oktober 2026."
category: "Legal Tech"
date: 2026-10-04
author: "Lulius Redaktion"
canonical: https://www.lulius.ai/blog/europaeische-ki-kanzlei
license: "Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG"
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Legal Tech·4. Oktober 2026·14 Min. Lesezeit

# Europäische KI für Kanzleien: 9 Anbieter nach Sitz, Hosting und Rechtsraum (2026)

Kurzantwort

**Nein, nicht automatisch.** Europäisch kann der Sitz des Anbieters, der Serverstandort oder das Sprachmodell sein, selten alles zugleich. Ein US-Anbieter mit Rechenzentrum in Frankfurt bleibt dem CLOUD Act (18 U.S.C. § 2713) unterworfen, ein europäischer Anbieter kann US-Unterauftragnehmer einsetzen. Für Mandatsdaten verlangt § 43e BRAO sorgfältige Auswahl, einen Vertrag in Textform und bei Dienstleistungen im Ausland vergleichbaren Geheimnisschutz.

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Lulius Redaktion

Redaktion für deutsches Recht

Am Dienstag, 22. September 2026, legt der Geschäftsführer eines Maschinenbauers aus Bingen Rechtsanwältin Dr. Miriam Kessler in Mainz eine neue Mandatsvereinbarung vor. Eine Klausel ist neu: Für die Arbeitnehmerdaten des Unternehmens darf die Kanzlei „ausschließlich europäische KI“ einsetzen. Am Abend vergleicht Kessler drei Angebote. Mistral Vibe, früher Le Chat, kommt aus Paris und kostet im Pro-Tarif 14,99 Euro netto im Monat. ChatGPT Enterprise lässt sich mit Datenspeicherung in Europa einrichten, gehört aber einem US-Unternehmen. Eine deutsche Legal AI hat ihre Server in Frankfurt und nutzt ein Sprachmodell aus den USA.

Welches Angebot ist europäisch? Jedes, aber auf einer anderen Ebene. Keines auf allen.

Dieser Beitrag trennt drei Ebenen: Sitz des Vertragspartners, Infrastruktur und Herkunft des Modells. Sie finden neun europäische Anbieter mit Sitz, Datenstandort, eingesetzten Modellen und Preisen, alle am 2. Oktober 2026 auf den Herstellerseiten geprüft, dazu die Rechtslage zu CLOUD Act und Drittlandtransfer und eine Prüfliste nach § 43e BRAO. Lulius ist unser eigenes Produkt und steht nach denselben Kriterien in derselben Tabelle.

Hinweis: Dieser Beitrag ist Rechtsinformation und Rechtseinschätzung, keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.

## Die Kurzantwort: Ist europäische KI für Kanzleien automatisch sicherer?

**Nein, nicht automatisch.** Europäisch kann der Sitz des Anbieters, der Serverstandort oder das Sprachmodell sein, selten alles zugleich. Ein US-Anbieter mit Rechenzentrum in Frankfurt bleibt dem CLOUD Act (18 U.S.C. § 2713) unterworfen, ein europäischer Anbieter kann US-Unterauftragnehmer einsetzen. Für Mandatsdaten verlangt § 43e BRAO sorgfältige Auswahl, einen Vertrag in Textform und bei Dienstleistungen im Ausland vergleichbaren Geheimnisschutz.

Rechtsfragen mit Fundstellen, gehostet in der EU

Lulius ist ein Anbieter aus Frankfurt am Main mit Servern in der EU, AVV und einer Datenbank aus deutschem Bundesrecht und Urteilen der Bundesgerichte. Welche Unterauftragsverarbeiter mitwirken, steht offen in der Datenschutzerklärung.

[Mandatsfragen mit Fundstellen und EU-Hosting prüfen →](https://www.lulius.ai/registrieren?plan=solo&amp;audience=lawyer&amp;intent=europaeische-ki)

## Was macht eine KI europäisch? Drei Ebenen, die Sie trennen müssen

Die Übersichten, die bei Google für „europäische KI“ oben stehen, sortieren nach dem Herkunftsland des Unternehmens; die beiden, die wir am 2. Oktober 2026 gelesen haben, erwähnen weder den CLOUD Act noch die anwaltliche Verschwiegenheit. Für eine Kanzlei ist das zu grob.

Tabelle 1: Die drei Ebenen europäischer KI, mit Prüffrage und einschlägiger Norm, Stand 2. Oktober 2026

| Ebene | Prüffrage an den Anbieter | Warum es für die Kanzlei zählt | Norm |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Sitz des Vertragspartners | Mit welchem Unternehmen schließen Sie den Vertrag, und wer kontrolliert es? | Herausgabepflichten knüpfen an die Kontrolle über Daten, nicht an den Serverstandort | 18 U.S.C. § 2713; Art. 48 DSGVO |
| 2. Infrastruktur | Wer betreibt Server und Schlüssel, in welcher Region, mit welchen Unterauftragsverarbeitern? | „Region EU“ sagt nicht, ob ein Konzern aus einem Drittstaat Zugriff hat | § 43e Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BRAO; Art. 28 Abs. 2 DSGVO |
| 3. Modell | Läuft das Modell als eigene Kopie beim Anbieter oder als Abruf beim Hersteller? Wird mit Eingaben trainiert? | Jeder Abruf beim Hersteller ist eine weitere Weitergabe, Training verlängert die Speicherung | § 43e Abs. 3 S. 2 Nr. 2 BRAO; Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. a DSGVO |

### Ebene 1: Sitz des Vertragspartners

Der Sitz entscheidet, welches Recht eine Herausgabe erzwingen kann. Der US-amerikanische CLOUD Act verpflichtet Anbieter, Daten in ihrem Besitz, Gewahrsam oder ihrer Kontrolle herauszugeben, „regardless of whether“ sie in den USA oder anderswo gespeichert sind ([18 U.S.C. § 2713](https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/2713)). Ein Rechenzentrum in Frankfurt ändert daran nichts, wenn der Betreiber ein US-Unternehmen ist. Ob eine europäische Tochtergesellschaft davor schützt, hängt davon ab, ob die US-Mutter die Daten „kontrolliert“; darauf sollten Sie sich ohne Vertragsprüfung nicht verlassen.

### Ebene 2: Infrastruktur und Schlüssel

Der Berliner Anbieter Noxtua bringt die Gegenposition auf den Punkt: „In terms of security and sovereignty, the crucial point is not the provenance of the model but the infrastructure“ ([Noxtua, Modellsystem](https://www.noxtua.com/modelsystem)). Ein europäisches Modell auf US-kontrollierter Infrastruktur erfülle die Kriterien europäischer Datensouveränität nicht, ein nichteuropäisches Modell auf europäisch kontrollierter Infrastruktur schon. Achten Sie aber auf den Unterschied zwischen Region und Kontrolle: „Frankfurt (eu-central-1)“ ist eine Region von Amazon Web Services, also ein EU-Standort bei einem US-Konzern.

### Ebene 3: Herkunft des Modells

Mehrere europäische Legal-AI-Anbieter setzen Sprachmodelle aus den USA ein. Libra nennt OpenAI und Anthropic, Lulius nutzt Claude über Amazon Bedrock, Beck-Noxtua bietet neben offenen Modellen optional Google Gemini an. Entscheidend ist nicht die Flagge des Modells, sondern ob es als eigene Kopie beim Anbieter läuft oder ob jede Anfrage an den Hersteller geht, und ob dabei mit Ihren Eingaben trainiert wird.

## Europäische KI im Vergleich: 9 Anbieter nach Sitz, Hosting und Preis

Die Tabelle stellt vier europäische Allzweck-Angebote und fünf europäische Legal-AI-Anbieter nebeneinander. Wo ein Anbieter etwas nicht veröffentlicht, steht das so in der Zeile.

Tabelle 2: Europäische KI-Anbieter für Kanzleien nach Sitz, Datenstandort, Modell, Rechtsquellen und Preis, Stand 2. Oktober 2026

| Anbieter | Sitz | Hosting und Datenstandort laut Anbieter | Sprachmodelle | Eigene Rechtsquellen | Preis | Eignung für Mandatsarbeit |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mistral Vibe (früher Le Chat) | Paris (FR) | EU als Standard; je nach Funktion Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU | eigene Mistral-Modelle | nein | Free 0; Pro 14,99 EUR/Monat; Team 24,99 EUR je Nutzer/Monat, jeweils ohne Steuern | Entwürfe ohne Mandatsbezug; Mandatsdaten erst mit Vertrag und abgeschaltetem Training |
| Aleph Alpha | Heidelberg (DE); Zusammenschluss mit Cohere vereinbart | „europäische Infrastruktur“ | eigene spezialisierte Modelle | nein | kein öffentlicher Preis | individuelle Projekte (u. a. Recht, Verwaltung, Industrie); kein Produkt zum Ausprobieren |
| DeepL | Köln (DE) | Dokumentübersetzung auf eigener Infrastruktur im EWR | eigene Übersetzungsmodelle | nein | Individual 7,49 EUR/Monat bei jährlicher Zahlung, inkl. MwSt. | Übersetzungen; personenbezogene Daten nur mit Pro |
| Langdock | Berlin (DE) | EU; optional eigene Cloud oder On-Premises | Modelle von OpenAI, Anthropic, Google, Mistral u. a. | nein | Business 25 EUR je Nutzer/Monat zzgl. MwSt. | Arbeitsplattform für Allzweck-Modelle |
| Lulius | Frankfurt am Main (DE) | laut Datenschutzerklärung überwiegend EU; Modell über Amazon Bedrock Frankfurt; Supabase und Vercel (Region Frankfurt); Voyage AI (USA) für Suchvektoren aus abstrahierten Suchbegriffen | Claude (Anthropic) | 4.600+ Bundesgesetze, 80.000+ Urteile der Bundesgerichte | Solo 99 EUR/Monat brutto (100 Anfragen); Kanzlei 499 EUR brutto (5 Nutzer, 1.000 Anfragen) | Recherche und Entwürfe im deutschen Bundesrecht |
| Libra | Berlin (DE); Teil von Wolters Kluwer | Nutzerdaten in Deutschland, Modellserver in Europa | OpenAI, Anthropic | Anbindung u. a. an Gesetze und Rechtsprechung, Otto Schmidt; Inhalte der Datenpartner mit separatem Content-Abo | Starter 900 EUR je Nutzer/Jahr zzgl. USt. | Recherche, Entwürfe, Dokumentprüfung |
| Beck-Noxtua | Berlin (DE); mit C.H.Beck | eigene Infrastruktur bei Deutscher Telekom und IONOS; Gemini-Option im EU-Rechenzentrum von Google über die Telekom | offene Modelle auf eigener Infrastruktur; optional Google Gemini | beck-online-Inhalte aus 8 (PLUS) bzw. 11 (PREMIUM) Rechtsgebieten | PLUS ab 299 EUR, PREMIUM ab 499 EUR netto/Monat für 1 Lizenz | Recherche mit Kommentarliteratur |
| Beamon AI (BRYTER) | Frankfurt am Main (DE) | EU | nicht benannt („werden kontinuierlich aktualisiert“) | nicht ausgewiesen; Otto Schmidt (Tarif Pro) und Haufe mit eigenem Abo | Single 99 EUR je Nutzer/Monat bei jährlicher Zahlung, 118 EUR monatlich (Steuer nicht ausgewiesen) | Dokumentarbeit, Entwürfe, Workflows |
| Legora | Stockholm (SE) | Speicheroptionen je nach Vertrag; Support aus EU und USA | nicht benannt | Legal Research mit Primärrecht vieler Rechtsordnungen, u. a. deutsches Bundesrecht und EUR-Lex, plus Verlagspartner | keine öffentliche Preisliste | Kanzleiteams: Recherche, Dokumentprüfung im großen Umfang, Workflows |

Zwei Muster fallen auf. Erstens hat kein Allzweck-Angebot eine eigene Rechtsdatenbank, die Legal-AI-Anbieter binden Rechtsquellen oder Verlagsinhalte an, teils nur gegen Aufpreis. Zweitens unterscheiden sich die Legal-AI-Anbieter, die ihre Modelle offenlegen, vor allem im Betrieb: Libra und Lulius rufen US-Modelle in europäischen Rechenzentren ab, Beck-Noxtua betreibt offene Modelle als eigene Kopien auf europäischer Infrastruktur und bietet Gemini über die Telekom als Option. Weitere Anbieter stehen im [Legal-AI-Vergleich für Deutschland](https://www.lulius.ai/blog/legal-ai-vergleich-deutschland), nach Anwendungsfall sortiert in [KI-Tools für Anwälte](https://www.lulius.ai/blog/ki-tools-anwaelte-2026), Preise im Detail im [Legal-AI-Preisvergleich](https://www.lulius.ai/blog/legal-ai-preisvergleich).

## Europäische Allzweck-KI: Mistral, Aleph Alpha, DeepL, Langdock

### Mistral Vibe (früher Le Chat): Paris, EU-Speicherung, Training per Opt-out

Mistral AI sitzt in Paris und entwickelt eigene große Sprachmodelle. Der Chat heißt seit Ende Mai 2026 Vibe, früher Le Chat; Konto, Tarif und Verläufe sind laut Mistral mitgewandert. Free ist kostenlos, Pro kostet 14,99 Euro und Team 24,99 Euro je Nutzer und Monat, jeweils ohne Steuern.

Daten speichert Mistral nach eigener Angabe standardmäßig in der EU. Je nach Funktion können sie vorübergehend an Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU gehen, abgesichert über Garantien nach Art. 46 DSGVO. Der wichtigste Punkt für Kanzleien steht im [Help Center](https://help.mistral.ai/en/articles/347617-do-you-use-my-user-data-to-train-your-artificial-intelligence-models): In Vibe werden Ein- und Ausgaben standardmäßig für das Training genutzt, solange Sie nicht widersprechen; nur Enterprise-Kunden sind von vornherein ausgenommen. Die Google-Kurzantwort zu „europäische Alternative zu ChatGPT“ behauptete am 2. Oktober 2026 das Gegenteil für alle Bezahltarife.

Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Data Processing Addendum) bietet Mistral gewerblichen Kunden an. Wer Vibe für Schriftsatzentwürfe nutzen will, schaltet das Training also selbst ab und klärt vorher den Vertrag.

### Aleph Alpha: kein Chat zum Ausprobieren, Zusammenschluss mit Cohere

Aleph Alpha aus Heidelberg nennt auch die Google-Kurzantwort, für Kanzleien ist es aber kein Werkzeug zum Ausprobieren. Das Unternehmen entwickelt mit seinen Kunden spezialisierte Sprachmodelle, etwa für Recht, Verwaltung oder Industrie, betrieben auf europäischer Infrastruktur; einen öffentlichen Chat oder Preise gibt es nicht.

Am 16. September 2026 haben Aleph Alpha und der kanadische Anbieter Cohere eine endgültige Vereinbarung über ihren Zusammenschluss unterzeichnet. Das gemeinsame Unternehmen soll Cohere heißen, Hauptsitze in Berlin und Toronto haben und Heidelberg als Forschungsstandort behalten; der Abschluss steht unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen.

### DeepL: Übersetzung aus Köln, personenbezogene Daten nur mit Pro

DeepL SE aus Köln ist auf Übersetzungen spezialisiert. Der Tarif Individual kostet 7,49 Euro im Monat bei jährlicher Abrechnung inklusive Mehrwertsteuer; in den Pro-Tarifen verwendet DeepL Ihre Daten nach eigener Angabe nicht für das Modelltraining. Dokumente übersetzt DeepL laut Datenschutzerklärung auf eigener Infrastruktur im EWR.

Für Mandatsunterlagen entscheidend: Die kostenlose Version darf nach den Nutzungsbedingungen nicht für Texte mit personenbezogenen Daten genutzt werden, das erlaubt erst ein Pro-Abonnement.

### Langdock: Berliner Plattform für Modelle anderer Hersteller

Die Langdock GmbH aus Berlin verkauft keine eigenen Modelle, sondern eine Arbeitsoberfläche, in der Teams Modelle von OpenAI, Anthropic, Google, Mistral und anderen Herstellern nutzen. Laut Preisseite ist die Plattform in der EU gehostet, auf Wunsch auch in eigener Cloud oder On-Premises, und nach ISO 27001 sowie SOC 2 Typ II geprüft; Business kostet 25 Euro je Nutzer und Monat zuzüglich Mehrwertsteuer.

Langdock zeigt, wie die Ebenen auseinanderfallen: europäischer Vertragspartner, Hosting in der EU, Modelle überwiegend aus den USA. Das ist kein Mangel, gehört aber in Ihre Liste der weiteren Dienstleister nach § 43e Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BRAO.

### Was Allzweck-KI bei Rechtsfragen nicht leistet

Keines der vier Allzweck-Angebote bindet seine Antworten an eine gepflegte Datenbank des deutschen Rechts. Für Normen, Fristen und Beträge müssen Sie jede Fundstelle selbst am Gesetzestext prüfen. Wie schnell veraltete Werte entstehen, zeigt eine Stichprobe aus unserem Vergleich der [KI für Rechtsfragen](https://www.lulius.ai/blog/ki-fuer-rechtsfragen): Ein Rechts-Chatbot auf OpenAI-Basis nannte richtige Paragraphen, aber Streitwertgrenzen aus 2025. Für Formulierungen, Gliederungen und Übersetzungen ohne Mandatsdaten sind europäische Allzweck-Modelle dagegen gut geeignet.

## Europäische Legal-AI: Libra, Beck-Noxtua, Beamon AI, Legora und Lulius

Europäische Legal-AI-Anbieter haben, was Allzweck-KI fehlt: angebundene Rechtsquellen. Ihre Unterschiede liegen darin, wer die Modelle betreibt und welche Inhalte im Preis stecken.

**Libra.** Die Libra Technology GmbH aus Berlin gehört seit November 2025 zu Wolters Kluwer. Libra kombiniert nach eigener Angabe Modelle von OpenAI und Anthropic. Nutzerdaten liegen verschlüsselt auf Servern in Deutschland, die Server der Modellanbieter stehen ausschließlich in Europa, trainiert wird nicht. Die Preise sind inzwischen öffentlich: Starter 900 Euro, Professional 2.000 Euro und Team 2.400 Euro je Nutzer und Jahr zuzüglich Umsatzsteuer. Inhalte der Datenpartner wie Otto Schmidt erfordern laut Preisseite ein separates Content-Abo. Mehr dazu im Beitrag zur [Libra-Alternative](https://www.lulius.ai/blog/libra-alternative).

**Beck-Noxtua.** Betreiberin ist die Noxtua AG in Berlin, die Inhalte kommen aus beck-online. Noxtua betreibt offene Modelle als eigene Kopien auf europäischer Infrastruktur bei der Deutschen Telekom und IONOS, ohne Verbindung zum ursprünglichen Hersteller. Wer ein geschlossenes Frontier-Modell will, wählt den Agenten „Minerva“: Google Gemini in einem EU-Rechenzentrum von Google, erreicht über die Telekom, die Vertragspartnerin ist; Google ist ihr Unterauftragnehmer. Training mit Kundendaten schließt Noxtua für alle Varianten aus. PLUS kostet ab 299 Euro, PREMIUM ab 499 Euro netto im Monat für eine Lizenz, nach vier Testwochen gelten sechs Monate Mindestlaufzeit. Einordnung und Alternativen: [Beck-Noxtua-Alternative](https://www.lulius.ai/blog/noxtua-alternative).

**Beamon AI.** Beamon kommt von der BRYTER GmbH aus Frankfurt am Main. Hosting in der EU, kein Training mit Kundendaten sowie SOC 2 Typ II und ISO 27001:2022 stehen auf der Preisseite; welche Sprachmodelle laufen, benennt sie nicht. Single kostet 99 Euro je Nutzer und Monat bei jährlicher Zahlung, 118 Euro bei monatlicher. Verlagsinhalte von Otto Schmidt oder Haufe setzen ein eigenes Abonnement voraus. Ausführlich im [Beamon-AI-Test](https://www.lulius.ai/blog/beamon-ai-test).

**Legora.** Die Legora AB sitzt in Stockholm. Die Sicherheitsseite nennt ein technisches Team in Schweden, Support aus der EU und den USA, Speicheroptionen nach Bedarf, ISO 42001, ISO 27001 und SOC 2; mit Kundendaten wird nicht trainiert. Für die Recherche nennt Legora Primärrecht vieler Rechtsordnungen, darunter deutsches Bundesrecht und EUR-Lex, sowie Verlagspartner. Einen konkreten Datenstandort und Preise veröffentlicht Legora nicht, die Preisseite lieferte am 2. Oktober 2026 einen Fehler 404. Lassen Sie sich den Speicherort vertraglich zusichern; Hintergründe stehen im Beitrag zur [Legora-Alternative](https://www.lulius.ai/blog/legora-alternative).

## Rechtsraum statt Serverstandort: CLOUD Act, Drittlandtransfer und Data Privacy Framework

### Was der CLOUD Act verlangt

Seit März 2018 verpflichtet 18 U.S.C. § 2713 Anbieter von Kommunikations- und Cloud-Diensten, Inhalte und Kundendaten in ihrem Besitz, Gewahrsam oder ihrer Kontrolle auf Anordnung herauszugeben, gleich ob die Daten in den USA oder anderswo liegen. Wie das in der Praxis klingt, zeigte eine Anhörung im französischen Senat am 10. Juni 2025. Gefragt, ob er unter Eid garantieren könne, dass Daten französischer Bürger nie auf Anordnung der US-Regierung ohne ausdrückliche Zustimmung französischer Behörden herausgegeben werden, antwortete der Direktor für öffentliche und rechtliche Angelegenheiten von Microsoft France: „Non, je ne peux pas le garantir“, und ergänzte, dies sei noch nie vorgekommen ([Protokoll des Senats](https://www.senat.fr/compte-rendu-commissions/20250609/ce_commande_publique.html)).

Dieselbe Struktur gilt für jeden US-Anbieter mit europäischem Rechenzentrum, etwa für [ChatGPT Enterprise](https://www.lulius.ai/blog/chatgpt-kanzlei-vergleich) mit Datenspeicherung in Europa. Das ist kein Vorwurf an einzelne Unternehmen, sondern eine Folge des Rechtsraums, die Sie bei der Auswahl bewerten.

### Art. 44 ff. DSGVO und das EU-US Data Privacy Framework

Die DSGVO gilt nach Art. 3 Abs. 2 lit. a auch für Anbieter ohne Niederlassung in der EU, wenn sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten. „DSGVO-konform“ trennt also nicht Europa von den USA. Der Unterschied liegt in der Übermittlung: Daten dürfen nach Art. 44 DSGVO nur unter den Bedingungen von Kapitel V in ein Drittland fließen, etwa auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 45) oder mit Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c).

Für die USA gilt der [Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 vom 10. Juli 2023](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023D1795) zum EU-US Data Privacy Framework, allerdings nur für Unternehmen auf der DPF-Liste des US-Handelsministeriums. Das Gericht der EU hat die Klage dagegen am 3. September 2025 abgewiesen ([T-553/23, Latombe](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62023TJ0553)); das Rechtsmittel ist als C-703/25 P beim EuGH anhängig (Stand: 2. Oktober 2026). Den Vorgänger Privacy Shield hat der EuGH am 16. Juli 2020 für ungültig erklärt ([C-311/18, Schrems II](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62018CJ0311)). Wer heute auf das Framework baut, sollte einen Plan für den Fall haben, dass es fällt.

### Art. 48 DSGVO: der Konflikt bei Herausgabeanordnungen

Nach Art. 48 DSGVO werden Herausgabeanordnungen von Gerichten oder Behörden eines Drittlands nur anerkannt, wenn sie auf einer internationalen Übereinkunft wie einem Rechtshilfeabkommen beruhen. Ein US-Anbieter kann deshalb zwischen zwei Rechtsordnungen geraten. Ein europäischer Anbieter, der weder selbst der US-Gerichtsbarkeit unterliegt noch US-Dienstleister für Inhaltsdaten einsetzt, kennt diesen Konflikt nicht; einer, der US-Clouds nutzt, trägt ihn über seine Unterauftragnehmer zumindest teilweise mit.

## Welche Pflichten hat die Kanzlei? § 43e BRAO, § 203 StGB, DSGVO und KI-VO

Berufsrecht und Datenschutz gelten nebeneinander, das stellt [§ 43e Abs. 8 BRAO](https://www.buzer.de/43e_BRAO.htm) ausdrücklich klar. Für die Herkunftsfrage sind drei Punkte zentral.

**Dienstleistungen im Ausland.** Nach § 43e Abs. 4 BRAO dürfen Sie einem Dienstleister im Ausland den Zugang zu fremden Geheimnissen nur eröffnen, wenn der dortige Schutz dem inländischen vergleichbar ist. Auch Paris und Stockholm sind Ausland. Die Gesetzesbegründung geht für andere EU-Mitgliedstaaten jedoch in der Regel von vergleichbarem Schutz aus und verlangt für andere Staaten eine Prüfung im Einzelfall ([BT-Drs. 18/11936, S. 35](https://dserver.bundestag.de/btd/18/119/1811936.pdf)). Die BRAK hält es in ihren [Hinweisen zum KI-Einsatz](https://www.brak.de/fileadmin/service/publikationen/Handlungshinweise/BRAK_Leitfaden_mit_Hinweisen_zum_KI-Einsatz_Stand_12_2024.pdf) (Stand Dezember 2024) für nicht abschließend geklärt, ob bei US-Anbietern auf das Datenschutzniveau abgestellt werden kann, und empfiehlt, soweit möglich Anbieter mit Servern in Deutschland oder Europa zu bevorzugen.

**Möglichkeit der Kenntnisnahme genügt.** Dieselben BRAK-Hinweise halten fest, dass es für den Zugang nicht darauf ankommt, ob der Anbieter tatsächlich mitliest; die Möglichkeit reicht (mehr zur [anwaltlichen Verschwiegenheit beim KI-Einsatz](https://www.lulius.ai/blog/anwaltliche-verschwiegenheit-ki-mandantendaten)). Deshalb zählt jeder Betreiber in der Kette, auch die Cloud unter dem Legal-AI-Anbieter. Nach § 43e Abs. 3 BRAO brauchen Sie einen Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung und einer Regel, ob und wie weitere Personen herangezogen werden. Strafrechtlich flankiert das [§ 203 StGB](https://www.buzer.de/203_StGB.htm): Nach Abs. 3 S. 2 dürfen Sie mitwirkenden Personen Geheimnisse offenbaren, soweit erforderlich; nach Abs. 4 S. 2 Nr. 1 macht sich strafbar, wer nicht dafür sorgt, dass eine solche Person zur Geheimhaltung verpflichtet wurde, wenn sie das Geheimnis unbefugt offenbart.

**Die KI-Verordnung fragt nicht nach Herkunft.** Sie gilt nach Art. 2 Abs. 1 lit. a für Anbieter aus der EU und aus Drittländern gleichermaßen. Für die Kanzlei als Betreiberin zählt vor allem Art. 4: Seit der Änderung durch die [Verordnung (EU) 2026/1744](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R1744) müssen Anbieter und Betreiber Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals ergreifen, ein bestimmtes Niveau schulden sie nicht. Mehr im Beitrag zum [EU AI Act für Kanzleien](https://www.lulius.ai/blog/eu-ai-act-kanzlei).

Tabelle 3: Prüfkriterien für europäische KI in der Kanzlei, mit Norm und Frage an den Anbieter, Stand 2. Oktober 2026

| Prüfkriterium | Norm | Frage an den Anbieter |
| --- | --- | --- |
| Vertragspartner und Konzernmutter | § 43e Abs. 2 S. 1 BRAO; 18 U.S.C. § 2713 | Wer ist Vertragspartner, und kontrolliert ein Unternehmen aus einem Drittstaat die Daten? |
| Vertrag in Textform mit Verschwiegenheit | § 43e Abs. 3 S. 1, S. 2 Nr. 1 BRAO; § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StGB | Verpflichten Sie sich zur Verschwiegenheit, mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen? |
| Weitere Dienstleister | § 43e Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BRAO; Art. 28 Abs. 2 DSGVO | Welche Modell- und Cloud-Anbieter wirken mit, wo verarbeiten sie, und wie informieren Sie über Wechsel? |
| Leistung im Ausland | § 43e Abs. 4 BRAO | In welchem Staat wird die Leistung tatsächlich erbracht? |
| Drittlandübermittlung | Art. 44 bis 46 DSGVO | Auf welcher Grundlage gehen Daten in ein Drittland: Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln? |
| Training und Speicherung | § 43e Abs. 3 S. 2 Nr. 2 BRAO; Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. a DSGVO | Wird mit Eingaben trainiert, und ist das ab Werk ausgeschaltet? |
| Mandatsbezug | § 43e Abs. 5 BRAO | Dient die Nutzung unmittelbar einem einzelnen Mandat? Dann brauchen Sie die Einwilligung des Mandanten. |
| KI-Kompetenz | Art. 4 KI-VO | Welche Schulungsunterlagen stellt der Anbieter für Ihr Team bereit? |

Den vollständigen Normtext mit Muster-Textbausteinen für die Dienstleistervereinbarung finden Sie im Beitrag zu [§ 43e BRAO](https://www.lulius.ai/blog/43e-brao-ki-dienstleister), Datenschutz-Folgenabschätzung und Rollout im Beitrag zur [DSGVO-konformen KI für Anwälte](https://www.lulius.ai/blog/dsgvo-konforme-ki-fuer-anwaelte).

## Europäische KI mit Lulius prüfen

Lulius ist das Produkt des Herausgebers dieses Beitrags, deshalb dieselben drei Ebenen. Vertragspartner ist die Elivya UG (haftungsbeschränkt) in Frankfurt am Main. Laut Startseite wird in der EU gehostet, ein AVV ist enthalten, Eingaben werden nicht für KI-Training verwendet.

Laut [Datenschutzerklärung](https://www.lulius.ai/datenschutz) (Stand Mai 2026) läuft das Sprachmodell Claude von Anthropic über Amazon Bedrock in der Region Frankfurt, betrieben von Amazon Web Services EMEA SARL. Datenbank (Supabase Inc.) und Serverfunktionen (Vercel Inc.) laufen ebenfalls in der Region Frankfurt. Voyage AI Inc. aus Palo Alto berechnet Suchvektoren für die Gesetzessuche und erhält dafür nur den abstrahierten Suchbegriff. Personenbezogene Daten werden laut Datenschutzerklärung überwiegend in der EU verarbeitet, für verbleibende Drittlandsbezüge gelten Standardvertragsklauseln. Lulius ist also ein europäischer Anbieter, der Dienstleister aus den USA einsetzt.

Inhaltlich durchsucht Lulius über 4.600 Bundesgesetze und über 80.000 Urteile der Bundesgerichte und nennt prüfbare Fundstellen. Dokumente lassen sich hochladen, Namen im Chat anonymisieren.

Mit dem EU-Recht-Modul bezieht Lulius auch EU-Verordnungen und -Richtlinien ein und zeigt, welche deutsche Norm sie umsetzt oder ergänzt.

Solo kostet 99 Euro brutto (83,19 Euro netto) im Monat für 100 Anfragen, Kanzlei 499 Euro brutto für fünf Nutzer und 1.000 Anfragen, Stand 2. Oktober 2026. Landesrecht und Kommentarliteratur deckt Lulius nicht ab; dafür bleibt ein Verlagszugang nötig.

## Grenzen: Wann die Herkunft allein nicht entscheidet

Ein europäischer Sitz ist ein gutes Auswahlkriterium, aber kein Ersatz für die Prüfung im Einzelfall.

- —**Herkunft sagt nichts über Voreinstellungen.** Ob trainiert wird, entscheiden Tarif und Vertrag, nicht die Flagge.

- —**Besondere Mandate brauchen mehr.** Gesundheitsdaten und andere besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO, Mandate von Behörden, Banken oder Versicherern können zusätzliche Nachweise wie BSI C5 und eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern. Das gehört in die Abstimmung mit Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten.

- —**Die Lage bewegt sich.** Der Zusammenschluss von Aleph Alpha mit Cohere, das Rechtsmittel gegen das Data Privacy Framework und Preisänderungen können jede Zeile der Tabelle verändern. Prüfen Sie Ihre Auswahl regelmäßig: Ist die Einhaltung der Vertragsvorgaben nach § 43e Abs. 3 BRAO nicht mehr gewährleistet, verlangt Abs. 2 S. 2 die unverzügliche Beendigung.

- —**Die Einwilligung bleibt Ihre Sache.** Dient die Nutzung unmittelbar einem einzelnen Mandat, brauchen Sie nach § 43e Abs. 5 BRAO die Einwilligung des Mandanten, gleich ob der Anbieter in Berlin oder in Kalifornien sitzt.

## Häufige Fragen

### Welche KI ist aus Europa?

Bekannte europäische KI-Anbieter sind Mistral AI aus Paris mit dem Chat Vibe, Aleph Alpha aus Heidelberg, DeepL aus Köln und die Plattform Langdock aus Berlin. Für Kanzleien kommen Legal-AI-Anbieter wie Lulius, Libra, Beck-Noxtua, Beamon AI und Legora hinzu. Europäisch ist dabei meist der Sitz, nicht unbedingt das Modell. Für Mandatsdaten zählt zusätzlich die Auswahl nach § 43e Abs. 2 BRAO.

### Wie heißt das europäische ChatGPT?

Am ehesten Vibe von Mistral AI aus Paris, bis 2026 unter dem Namen Le Chat bekannt. Vibe hat einen kostenlosen Tarif, Pro kostet 14,99 Euro im Monat ohne Steuern. Für Kanzleien wichtig: Unterhalb von Enterprise nutzt Mistral Eingaben standardmäßig zum Training, bis Sie widersprechen. Mandatsdaten gehören erst nach einem Vertrag in Textform nach § 43e Abs. 3 BRAO hinein.

### Ist Mistral kostenlos?

Ja, Vibe hat einen kostenlosen Tarif mit begrenzten Nachrichten und Websuchen. Pro kostet 14,99 Euro, Team 24,99 Euro je Nutzer und Monat, jeweils ohne Steuern, Stand 2. Oktober 2026. Wie bei Pro und Team ist das Training mit Ihren Eingaben voreingestellt. Für Mandatsdaten brauchen Sie außerdem einen Vertrag in Textform nach § 43e Abs. 3 BRAO, den ein privates Gratiskonto nicht ersetzt.

### Welche KI ist aus Deutschland?

Aus Deutschland kommen etwa Aleph Alpha (Heidelberg), DeepL (Köln) und Langdock (Berlin), für Kanzleien die Legal-AI-Anbieter Lulius (Frankfurt am Main), Libra und Beck-Noxtua (beide Berlin) sowie Beamon AI von BRYTER (Frankfurt am Main). Mehrere davon nutzen Sprachmodelle von US-Herstellern. Fragen Sie deshalb nach den weiteren Dienstleistern, wie es § 43e Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BRAO verlangt.

### Hat Europa eine eigene KI?

Ja. Mistral AI entwickelt in Paris eigene große Sprachmodelle, Aleph Alpha in Heidelberg spezialisierte Modelle für Unternehmen und Behörden. Mehrere europäische Anwendungen in unserem Vergleich setzen aber auf US-Modelle, die in Rechenzentren in der EU laufen. Für den Datenschutz zählt dann, ob personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt werden (Art. 44 DSGVO), und für das Berufsrecht, wer Zugriff haben könnte.

### Welche europäische KI-App gibt es?

Für den Alltag gibt es Vibe von Mistral im Browser und auf dem Smartphone sowie DeepL für Übersetzungen. Für Kanzleien sind spezialisierte Legal-AI-Anwendungen sinnvoller, weil sie Antworten an Rechtsquellen binden. Unabhängig von der App gilt für Mandatsinhalte § 43e BRAO: sorgfältige Auswahl, Vertrag in Textform und Klarheit darüber, welche weiteren Dienstleister mitwirken.

## Fazit

Europäische KI ist für Kanzleien eine gute Ausgangsfrage, aber noch keine Antwort. Drei Punkte tragen die Auswahl:

- —**Drei Ebenen trennen:** Sitz des Vertragspartners, Infrastruktur und Modell. Der CLOUD Act folgt der Kontrolle über die Daten, nicht dem Serverstandort; auch europäische Anbieter setzen US-Dienstleister ein.

- —**Vertrag vor Herkunft:** § 43e BRAO verlangt sorgfältige Auswahl, Textform, Verschwiegenheit und Regeln für weitere Dienstleister, Art. 28 DSGVO einen AVV. Trainingsvoreinstellungen stehen im Vertrag, nicht in der Werbung.

- —**Quellen vor Sprache:** Europäische Allzweck-KI hilft beim Formulieren und Übersetzen. Für Normen, Fristen und Beträge brauchen Sie eine Anwendung mit Rechtsquellen und prüfbaren Fundstellen.

Fragen Sie jeden Anbieter schriftlich nach Vertragspartner, Unterauftragnehmern und Trainingsvoreinstellung, dann wissen Sie, wie europäisch Ihre KI tatsächlich ist.

Dieser Beitrag ist Rechtsinformation und Rechtseinschätzung, keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.

### Europäische KI mit Fundstellen statt Versprechen

Lulius beantwortet Rechtsfragen aus Ihren Mandaten mit Fundstellen aus deutschem Bundesrecht und Urteilen der Bundesgerichte, gehostet in der EU, mit AVV und ohne Training mit Ihren Eingaben. Die erste Anfrage ist kostenlos, eine Kreditkarte brauchen Sie nicht.

Mit dem EU-Recht-Modul bezieht Lulius auch EU-Verordnungen und -Richtlinien ein und zeigt, welche deutsche Norm sie umsetzt oder ergänzt.

[EU-Recht in Lulius →](https://www.lulius.ai/eu-recht)[Lulius Solo kostenlos testen: Mandatsfragen mit Fundstellen und EU-Hosting klären →](https://www.lulius.ai/registrieren?plan=solo&amp;audience=lawyer&amp;intent=europaeische-ki)

## Quellen

Alle deutschen Normtexte wurden am 2. Oktober 2026 auf buzer.de geprüft, EU-Rechtsakte gegen EUR-Lex. Alle Anbieter-, Hosting- und Preisangaben stammen von den Seiten der Hersteller, abgerufen am 2. Oktober 2026.

**Gesetze, Rechtsakte und Rechtsprechung**

- —Berufsrecht: [§ 43e BRAO](https://www.buzer.de/43e_BRAO.htm) (Fassung des Gesetzes vom 30. Oktober 2017, BGBl. I S. 3618), [§ 43a BRAO](https://www.buzer.de/43a_BRAO.htm); Strafrecht: [§ 203 StGB](https://www.buzer.de/203_StGB.htm)

- —Gesetzesbegründung zu § 43e Abs. 4 BRAO: [BT-Drs. 18/11936, S. 35](https://dserver.bundestag.de/btd/18/119/1811936.pdf) (Original am 2. Oktober 2026 eingesehen)

- —[Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679), Art. 3, 28, 44, 45, 46, 48 und 9

- —[Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 vom 10. Juli 2023](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023D1795) zum EU-US Data Privacy Framework

- —EuG, Urteil vom 3. September 2025, [T-553/23, Latombe/Kommission](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62023TJ0553); Rechtsmittel C-703/25 P, eingelegt am 31. Oktober 2025 (ABl. C/2025/6610)

- —EuGH, Urteil vom 16. Juli 2020, [C-311/18, Data Protection Commissioner/Facebook Ireland und Schrems](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62018CJ0311)

- —[Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1689), Art. 2 und 4; Art. 4 geändert durch [Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026R1744)

- —CLOUD Act: [18 U.S.C. § 2713](https://www.law.cornell.edu/uscode/text/18/2713) (Pub. L. 115-141 vom 23. März 2018)

- —BRAK, [Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz](https://www.brak.de/fileadmin/service/publikationen/Handlungshinweise/BRAK_Leitfaden_mit_Hinweisen_zum_KI-Einsatz_Stand_12_2024.pdf), Stand Dezember 2024, S. 4

- —Sénat, Commission d'enquête sur la commande publique, [Anhörung von Microsoft France am 10. Juni 2025](https://www.senat.fr/compte-rendu-commissions/20250609/ce_commande_publique.html)

**Anbieterseiten (abgerufen am 2. Oktober 2026)**

- —Mistral AI: [Preise](https://mistral.ai/pricing); Help Center: [Le Chat is now Vibe](https://help.mistral.ai/en/articles/682992-le-chat-is-now-vibe), [Speicherort](https://help.mistral.ai/en/articles/347629-where-do-you-store-my-data-or-my-organization-s-data), [Training](https://help.mistral.ai/en/articles/347617-do-you-use-my-user-data-to-train-your-artificial-intelligence-models); [Data Processing Addendum](https://legal.mistral.ai/terms/data-processing-addendum); Umbenennung laut [heise online vom 29. Mai 2026](https://www.heise.de/en/news/Mistral-s-chatbot-is-now-called-Vibe-and-gains-new-capabilities-11311685.html)

- —Aleph Alpha: [Startseite](https://aleph-alpha.com/); Cohere: [Cohere and Aleph Alpha sign agreement](https://cohere.com/blog/cohere-and-aleph-alpha-sign-agreement) (16. September 2026)

- —DeepL: [Preise](https://www.deepl.com/de/pro), [Datenschutzerklärung](https://www.deepl.com/de/privacy), [Impressum](https://www.deepl.com/de/publisher)

- —Langdock: [Preise](https://www.langdock.com/de/pricing), [Impressum](https://www.langdock.com/de/imprint), [Modelle](https://docs.langdock.com/resources/models)

- —Lulius: [Startseite mit Preisen und FAQ](https://www.lulius.ai/), [Datenschutzerklärung](https://www.lulius.ai/datenschutz) (Stand Mai 2026)

- —Libra: [Preise und FAQ](https://libratech.ai/pricing), [Impressum](https://libratech.ai/imprint), [Libra Joins Wolters Kluwer](https://libratech.ai/journal/libra-joins-wolters-kluwer) (14. November 2025); Abschluss der Übernahme laut Pressemitteilung von Wolters Kluwer am 19. November 2025

- —Beck-Noxtua: [Pakete und Preise](https://www.beck-noxtua.de/bestellen/), [Sicherheit](https://www.beck-noxtua.de/sicherheit/); Noxtua: [Modellsystem](https://www.noxtua.com/modelsystem), [Impressum](https://www.noxtua.com/legal/imprint)

- —Beamon AI: [Preise](https://beamon.ai/de/preise); BRYTER: [Impressum](https://bryter.com/imprint/)

- —Legora: [Sicherheit](https://legora.com/security), [Legal Research](https://legora.com/product/legal-research), [Datenschutzerklärung mit Firmenangaben](https://legora.com/legal/privacy-policy)

- —OpenAI: Beitrag „Introducing data residency in Europe“ auf openai.com, mit Aktualisierung vom 16. Januar 2026 (Seite blockiert automatisierte Abrufe, deshalb ohne Link)

## Über den Autor

Die **Lulius Redaktion** ordnet Rechtsfragen und Legal-Tech-Werkzeuge neutral und faktenbasiert für den deutschen Rechtsmarkt ein. Alle Normzitate werden vor Veröffentlichung gegen die amtlichen Fassungen geprüft, jede Anbieter-, Hosting- und Preisangabe gegen die Seiten der Hersteller; Lulius ist das Produkt des Herausgebers und wird nach denselben Kriterien dargestellt. Hinweis: Die Inhalte stellen eine Rechtsinformation und Rechtseinschätzung dar, keine Rechtsberatung im Sinne von § 2 RDG.

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Rechtsinformationen und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG (§ 2 RDG) dar. Normtexte sowie Anbieter-, Hosting- und Preisangaben wurden am 2. Oktober 2026 geprüft; Gesetze, Tarife und Anbieterangaben können sich ändern.

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