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title: "Schufa-Eintrag löschen: Löschfristen, Rechte und Musterbrief"
description: "Löschen ist ein Rechtsanspruch, kein Gnadenakt — aber nur in drei Fallgruppen. Alle Speicherfristen aus den Verhaltensregeln 2024, die 18-Monats-Regel und der Normwechsel zu § 37a BDSG."
category: "Datenschutz"
date: 2026-09-01
author: "Lulius Redaktion"
canonical: https://www.lulius.ai/blog/schufa-eintrag-loeschen
license: "Rechtsinformation, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG"
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Datenschutz·1. September 2026·11 Min. Lesezeit

# Schufa-Eintrag löschen: Löschfristen, Rechte und Musterbrief

Kurzantwort

Einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen ist ein Rechtsanspruch, kein Gnadenakt – aber nur in drei Fällen: Ist der Eintrag inhaltlich falsch, greift Art. 16 DSGVO. Ist er unrechtmäßig eingemeldet, greift Art. 17 Abs. 1 lit. d DSGVO. Ist er schlicht zu alt, greifen die Speicherfristen der Verhaltensregeln der deutschen Wirtschaftsauskunfteien.

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Lulius Redaktion

Redaktion für deutsches Recht

Die Besichtigung lief gut, die Zusage klang sicher. Zwei Tage später kommt die Absage: „Bonität nicht ausreichend.“ Marcus Behrend, 34, Projektleiter aus Leipzig, fordert seine Datenkopie an und findet den Grund – einen Negativeintrag über 214,90 EUR aus einem gekündigten Mobilfunkvertrag. Bezahlt hat er die Rechnung im November 2024, drei Wochen nach der ersten Mahnung. Im August 2026 steht der Eintrag immer noch da.

Genau hier fangen die Missverständnisse an. Einen **Schufa-Eintrag löschen** zu lassen ist kein Gnadenakt der Auskunftei, sondern ein Rechtsanspruch – aber nur, wenn eine von drei Voraussetzungen vorliegt. Welcher Fall vorliegt, entscheidet über Brief und Erfolgsaussicht.

Dieser Ratgeber liefert die Löschfristen-Tabelle aus der Primärquelle mit Stand September 2026, die Antwort darauf, warum die vielzitierte „2.000-Euro-Regel“ so nicht mehr gilt, zwei BGH-Entscheidungen aus Dezember 2025 und Mai 2026 – und einen Normwechsel, der am 20. November 2026 in Kraft tritt.

## Wann können Sie einen Schufa-Eintrag löschen lassen?

Sie können einen Schufa-Eintrag löschen lassen, wenn er **falsch**, **unrechtmäßig eingemeldet** oder **zu alt** ist – und nur dann. Ein sachlich richtiger, rechtmäßig zustande gekommener Eintrag bleibt bis zum Ablauf der Speicherfrist stehen, auch wenn Sie längst bezahlt haben.

| Fallgruppe | Was das heißt | Anspruchsgrundlage |
| --- | --- | --- |
| Falscher Eintrag | Betrag stimmt nicht, Forderung ist erfüllt, Personenverwechslung | Art. 16 DSGVO, Art. 17 Abs. 1 lit. d DSGVO |
| Unrechtmäßiger Eintrag | Einmeldevoraussetzungen nicht erfüllt, Forderung bestritten und nicht tituliert | Art. 17 Abs. 1 lit. d DSGVO i. V. m. § 31 Abs. 2 BDSG |
| Erledigter, berechtigter Eintrag | Alles korrekt, Sie haben bezahlt | Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO nach Fristablauf |

Die zweite Zeile wird am häufigsten übersehen. Nach [§ 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG](https://www.buzer.de/31_BDSG.htm) darf eine nicht titulierte Forderung nur dann in ein Bonitätsurteil einfließen, wenn **vier Bedingungen kumulativ** erfüllt sind: Sie wurden nach Fälligkeit **mindestens zweimal schriftlich gemahnt**, die **erste Mahnung liegt mindestens vier Wochen zurück**, Sie wurden **zuvor über die mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet** – frühestens mit der ersten Mahnung – und Sie haben die Forderung **nicht bestritten**.

Fehlt auch nur eine Bedingung, war die Einmeldung unzulässig. Die Daten sind dann im Sinne von Art. 17 Abs. 1 lit. d DSGVO unrechtmäßig verarbeitet, und die Löschung ist zu verlangen – unabhängig vom Alter des Eintrags. In der Praxis scheitert es meist an der Vier-Wochen-Frist oder an der fehlenden Vorab-Unterrichtung. Häufiger Auslöser sind Inkassoschreiben; ob die Forderung überhaupt besteht, klärt vorab unser Ratgeber zum [Inkassoschreiben richtig prüfen](https://www.lulius.ai/blog/inkasso-brief-erhalten).

> Ein typischer Fall: Yasemin Kaya, 41, aus Dortmund kündigt im Januar 2026 ihren Fitnessvertrag. Das Studio berechnet weiter, sie widerspricht schriftlich am 3. Februar. Am 26. Februar – 23 Tage nach der einzigen Mahnung – landet eine Forderung über 389 EUR in ihrer Datenkopie. Hier fehlen gleich drei Voraussetzungen: nur eine Mahnung statt zwei, weniger als vier Wochen Abstand, und die Forderung war ausdrücklich bestritten. Ihr Löschantrag stützt sich nicht auf Fristen, sondern auf die Unrechtmäßigkeit der Einmeldung.

## Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag gespeichert? Die Löschfristen 2026

Die Speicherfristen der deutschen Auskunfteien stehen in den **Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25. Mai 2024** – einem nach Art. 40 DSGVO genehmigten Code of Conduct des Verbands „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“, dem unter anderem die SCHUFA Holding AG, CRIF, infoscore Consumer Data und Creditreform Boniversum beigetreten sind. Die folgende Tabelle gibt Kapitel IV dieser Verhaltensregeln wieder.

| Datenart | Speicherfrist | Fundstelle |
| --- | --- | --- |
| Offene, fällige, unbestrittene Forderung | 3 Jahre; die Frist beginnt mit der Ersteinmeldung und jeweils neu mit jeder Veränderungsmitteilung | Kap. IV Nr. 1a |
| Ausgeglichene (bezahlte) Forderung | 3 Jahre, verkürzt auf 18 Monate, wenn keine weiteren Negativdaten vorliegen, keine Schuldnerverzeichnis- oder Insolvenzdaten gespeichert sind und der Ausgleich innerhalb von 100 Tagen nach der Einmeldung erfolgte | Kap. IV Nr. 1b |
| Eintrag im Schuldnerverzeichnis (§§ 882c, 882e ZPO) | nicht länger als im öffentlichen Verzeichnis, derzeit 3 Jahre ab Eintragung; früheres Ende bei nachgewiesener Löschung | Kap. IV Nr. 2a |
| Restschuldbefreiung, Aufhebung des Insolvenzverfahrens | nicht länger als im öffentlichen Register, derzeit 6 Monate; danach enden auch die Fristen der erkennbar vom Verfahren umfassten Forderungen | Kap. IV Nr. 2b |
| Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Ankündigung der Restschuldbefreiung | nicht länger als im öffentlichen Register | Kap. IV Nr. 2c |
| Abweisung mangels Masse, Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung | nicht länger als im öffentlichen Register, derzeit 3 Jahre | Kap. IV Nr. 2d |
| Störungsfreie Verträge und Konten (Girokonto, Kreditkarte, Darlehen, Leasing, Bürgschaft) | 3 Jahre nach Erledigung – auf Antrag vorzeitig | Kap. IV Nr. 3a |
| Anfragen Dritter | mindestens 1 Jahr, längstens 3 Jahre – auf Antrag nach einem Jahr vorzeitig | Kap. IV Nr. 6 |
| Betrugsverdachtsinformationen | 3 Jahre ab Auftreten des Sachverhalts | Kap. IV Nr. 5 |
| Weitere Anschriften | Ende nach 3 Jahren ohne Aktivität, bei fortbestehendem Identifizierungsbedarf weitere 3 Jahre, spätestens nach 6 Jahren | Kap. IV Nr. 4 |
| Daten aus sonstigen amtlichen Registern | Prüfung spätestens nach 3 Jahren; bei Erledigung endet die Frist nach 3 Jahren | Kap. IV Nr. 7 |

Quelle: [Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25. Mai 2024](https://www.edpb.europa.eu/system/files/2024-06/240517_coc_dw_final_de.pdf), Kapitel IV. Genehmigt vom Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit am 24. Mai 2024 nach Art. 40 Abs. 5 Satz 2 DSGVO.

Ein Detail erklärt fast alle widersprüchlichen Angaben im Netz: Die Genehmigung des hessischen Datenschutzbeauftragten enthält **Nebenbestimmungen zum Geltungsbeginn**. Die Regelung zu ausgeglichenen Forderungen (Kap. IV Nr. 1b) gilt erst **seit dem 1. Januar 2025**, die Regelungen zu Schuldnerverzeichnis, Insolvenz und Anschriften **seit dem 1. Oktober 2024**. Bis dahin galten die alten Verhaltensregeln von 2018 in der Fassung von 2020 fort. Wer eine 2024 geschriebene Ratgeberseite liest, liest deshalb häufig veraltete Fristen.

Zwei Zeilen der Tabelle sind besonders wertvoll und werden fast überall übersehen: **Erledigte Vertragsdaten und Anfragedaten enden auf Antrag vorzeitig.** Ein abgewickelter Ratenkredit oder ein gekündigtes Girokonto muss nicht drei Jahre stehen bleiben, Anfragedaten nicht länger als ein Jahr. Das ist kein Kulanzantrag, sondern in den Verhaltensregeln ausdrücklich vorgesehen.

### Kreditanfrage oder Konditionenanfrage – der häufigste Leserfehler

Der Unterschied zwischen Kreditanfrage und Konditionenanfrage entscheidet darüber, ob andere Banken Ihre Kreditsuche sehen. Beide werden nach Kap. IV Nr. 6 als Anfragedaten gespeichert, mindestens ein Jahr und längstens drei Jahre. Die **Konditionenanfrage** wird jedoch gesondert gekennzeichnet und nicht an andere Vertragspartner der Auskunftei weitergegeben, die **Kreditanfrage** schon.

Praktische Konsequenz: Verlangen Sie beim Vergleich von Kreditangeboten ausdrücklich eine **Konditionenanfrage** und lassen Sie sich bestätigen, dass die Bank sie auch als solche weitergibt. Wer bei sechs Banken anfragt und sechs Kreditanfragen auslöst, erzeugt in der Datenkopie ein Muster, das wie eine gescheiterte Kreditsuche aussieht. Steht dort eine Kreditanfrage, obwohl Sie nur Konditionen erfragt haben, ist das ein Berichtigungsfall nach Art. 16 DSGVO.

## Die 2.000-Euro-Regel gilt so nicht mehr – das ist an ihre Stelle getreten

Die vielzitierte Regel, wonach Forderungen bis 2.000 EUR bei Zahlung innerhalb von sechs Wochen sofort gelöscht werden, steht in den geltenden Verhaltensregeln nicht – und sie stand auch in der Vorgängerfassung vom 1. Januar 2020 nicht. Beide Dokumente enthalten weder einen Betragsgrenzwert noch eine Sechs-Wochen-Frist. Es war eine freiwillige Praxis einzelner Auskunfteien, kein durchsetzbarer Anspruch.

An ihre Stelle ist seit dem 1. Januar 2025 die **18-Monats-Regel** getreten – für viele Betroffene sogar günstiger, weil sie **unabhängig von der Höhe der Forderung** gilt. Statt einer Betragsgrenze gelten drei Bedingungen: keine weiteren Negativdaten, keine Schuldnerverzeichnis- oder Insolvenzdaten, und Zahlung innerhalb von **100 Tagen nach der Einmeldung**. Achten Sie auf den Bezugspunkt: Die 100 Tage laufen ab der Einmeldung bei der Auskunftei, nicht ab der ersten Mahnung und nicht ab Fälligkeit.

Dass es keine Pflicht zur Sofortlöschung nach Zahlung gibt, hat der Bundesgerichtshof am [18. Dezember 2025 im Verfahren I ZR 97/25](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025233.html) bestätigt. Eingemeldete Daten über Zahlungsstörungen müssen nicht unmittelbar nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden. Der BGH hält es für zulässig, dass genehmigte Verhaltensregeln typische Speicherfristen festlegen – betont aber, dass Betroffene **besondere Umstände des Einzelfalls** geltend machen können, die eine kürzere Speicherdauer rechtfertigen.

Zurück nach Leipzig: Marcus Behrends 214,90 EUR wurden im November 2024 beglichen, drei Wochen nach der ersten Mahnung – weit innerhalb der 100 Tage. Weitere Negativdaten und Schuldnerverzeichnis-Einträge hat er nicht. Für ihn gilt die 18-Monats-Frist, und die war im Mai 2026 abgelaufen. Sein Fall ist keine Ermessensfrage, sondern ein Antrag auf Löschung nach Fristablauf.

## Schufa-Eintrag löschen lassen: So gehen Sie in fünf Schritten vor

Der Weg beginnt nicht mit dem Löschantrag, sondern mit der Auskunft – ohne Datenkopie wissen Sie nicht, wer wann welchen Betrag unter welcher Kennzeichnung eingemeldet hat.

1. 1.**Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern.** Sie ist unentgeltlich (Art. 12 Abs. 5 DSGVO) und muss nicht begründet werden. Fordern Sie ausdrücklich auch die Angaben nach Art. 15 Abs. 1 lit. c (Empfänger), lit. d (Speicherdauer) und lit. h (automatisierte Entscheidungen) an – wie, zeigt unser [Muster zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO](https://www.lulius.ai/blog/dsgvo-auskunftsrecht-muster) und die fertige [Vorlage zum Ausfüllen](https://www.lulius.ai/muster/dsgvo-auskunft). Richten Sie dieselbe Anfrage auch an CRIF und infoscore Consumer Data.

2. 2.**Eintrag der richtigen Fallgruppe zuordnen.** Falsch, unrechtmäßig oder nur zu alt? Gehen Sie die vier Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG einzeln durch, die Mahnschreiben daneben.

3. 3.**Löschantrag schriftlich senden, mit 30-Tage-Frist.** Art. 12 Abs. 3 DSGVO verpflichtet die Auskunftei, unverzüglich, in jedem Fall binnen eines Monats zu reagieren. Eine Verlängerung um zwei Monate ist nur zulässig, wenn sie Ihnen innerhalb des ersten Monats mitgeteilt und begründet wird.

4. 4.**Parallel den Gläubiger anschreiben.** Die Auskunftei speichert, was ihr gemeldet wurde. Widerruft die einmeldende Stelle die Meldung, verschwindet der Eintrag am schnellsten – bei bestrittenen Forderungen seit Mai 2026 der wirksamste Hebel.

5. 5.**Belege sichern.** Zahlungsnachweis, Mahnschreiben mit Datum, Korrespondenz, gegebenenfalls die Löschbescheinigung des zentralen Vollstreckungsgerichts. Ohne Beleg wird aus einem Anspruch eine Behauptung.

Der Löschantrag als fertige Vorlage

Die kostenlose Vorlage [Antrag auf Löschung eines Eintrags bei einer Auskunftei](https://www.lulius.ai/muster/schufa-loeschantrag) führt Anspruchsgrundlage, Begründungsbaustein, Fristsetzung nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO und die Mitteilungspflicht an Empfänger nach Art. 19 DSGVO mit. Ausfüllen, kopieren oder als Textdatei herunterladen – Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht.

## EuGH, BGH und das neue Scoring-Recht: Was sich gerade ändert

Drei Entscheidungen und ein Gesetzeswechsel haben die Rechtslage seit Dezember 2023 spürbar zugunsten der Betroffenen verschoben.

**EuGH, 7. Dezember 2023, C-26/22 und C-64/22 (SCHUFA Holding, Restschuldbefreiung):** Es steht im Widerspruch zur DSGVO, wenn private Auskunfteien Daten über die Erteilung einer Restschuldbefreiung **länger speichern als das öffentliche Insolvenzregister**. Die Restschuldbefreiung soll der betroffenen Person ermöglichen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen, und hat für sie existenzielle Bedeutung. Der deutsche Gesetzgeber hat eine sechsmonatige Speicherung vorgesehen – danach überwiegen die Rechte der betroffenen Person. Die Auskunfteien haben ihre Dreijahresfrist daraufhin auf sechs Monate umgestellt.

**EuGH, 7. Dezember 2023, C-634/21 (SCHUFA Holding, Scoring):** Scoring ist eine **nach der DSGVO grundsätzlich verbotene automatisierte Entscheidung im Einzelfall** nach Art. 22 Abs. 1 DSGVO, sofern die Kunden der Auskunftei – etwa Banken – ihm eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen. Eine Bank darf einen Kreditantrag also nicht allein am Scorewert scheitern lassen.

**BGH, 12. Mai 2026, VI ZR 375/24:** Die für Verbraucher wichtigste Entscheidung des Jahres. Eine **nicht titulierte, bestrittene und nicht plausibel dargelegte Forderung** durfte nicht an die SCHUFA gemeldet werden – solche Daten sind nicht geeignet, eine objektive und zuverlässige Bewertung der Kreditwürdigkeit zu ermöglichen. Der Betroffene hat einen Anspruch auf **Widerruf der Einmeldung** gegenüber der einmeldenden Stelle. Und der Kontrollverlust über die Daten ist ein ersatzfähiger immaterieller Schaden nach Art. 82 DSGVO, **ohne Erheblichkeitsschwelle**. Wenn Sie eine Forderung bestritten haben und sie trotzdem in Ihrer Datenkopie steht, ist das Ihr Ansatzpunkt – zur Bezifferung siehe unseren Ratgeber zum [Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO](https://www.lulius.ai/blog/dsgvo-schadensersatz).

**Normwechsel zum 20. November 2026:** § 31 BDSG, auf den sich heute noch fast jeder Ratgeber stützt, wird durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 ([BGBl. 2026 I Nr. 139](https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/139/VO.html)) **gestrichen** und durch § 37a BDSG ersetzt; nach Art. 16 Abs. 1 dieses Gesetzes ab dem 20. November 2026. Für Betroffene bringt das drei Verbesserungen: Alter, Geschlecht, Name, Daten aus sozialen Netzwerken, Kontobewegungen und Anschriftendaten dürfen **nicht mehr** in einen Scorewert einfließen (§ 37a Abs. 2 Nr. 1). Auskunfteien müssen auf Antrag mitteilen, welche Daten und Kriterien genutzt wurden, wie sie gewichtet sind und wer den Wert erhalten hat (§ 37a Abs. 4). Und es gibt ausdrücklich das Recht auf Anfechtung, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf eine Entscheidung durch einen Menschen (§ 37a Abs. 5). Der Forderungskatalog des § 31 Abs. 2 BDSG wandert nahezu wortgleich nach § 37a Abs. 3 BDSG – die vier Mahn- und Unterrichtungsvoraussetzungen gelten also weiter.

## Die Auskunftei löscht nicht – diese vier Wege bleiben Ihnen

Wenn die Auskunftei ablehnt oder binnen eines Monats gar nicht reagiert, stehen Ihnen vier Eskalationsstufen offen – die erste ist kostenlos und in den Verhaltensregeln selbst verankert.

1. 1.**Beschwerde bei der Überwachungsstelle.** Kapitel V Nr. 4 der Verhaltensregeln sieht eine unabhängige, akkreditierte Überwachungsstelle vor. Die Inanspruchnahme ist ausdrücklich **kostenneutral, anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich**. Stellt die Stelle einen Verstoß gegen die Speicherfristen fest, muss sich die Auskunftei erklären und Abhilfe schaffen. Die aktuelle Anschrift der Stelle steht in den Verhaltensregeln selbst – prüfen Sie sie dort, bevor Sie schreiben.

2. 2.**Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht (Art. 77 DSGVO).** Für die SCHUFA ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Wiesbaden zuständig; Sie können sich aber auch an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden. Kostenfrei.

3. 3.**Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.** Seit BGH VI ZR 375/24 steht fest, dass bereits der Kontrollverlust über unrechtmäßig übermittelte Daten einen ersatzfähigen immateriellen Schaden begründet.

4. 4.**Gerichtliche Durchsetzung.** Bei berechtigten Einträgen mit besonderen Umständen des Einzelfalls lässt der BGH ausdrücklich Raum für eine kürzere Speicherdauer. Hier lohnt sich anwaltliche Vertretung.

**Vorsicht bei „Schufa-Löschung gegen Vorkasse“.** Anbieter, die gegen mehrere Hundert Euro Vorkasse die Löschung berechtigter Einträge in Aussicht stellen, verkaufen etwas, das rechtlich nicht existiert. Ein rechtmäßig eingemeldeter Eintrag verschwindet nicht, weil jemand einen professionell aussehenden Brief schreibt – er verschwindet, wenn die Frist abläuft. Alles, was diese Anbieter tun, können Sie selbst tun: Datenkopie anfordern, Fallgruppe bestimmen, Löschantrag mit Frist senden, notfalls die kostenlose Beschwerdestelle einschalten.

## Häufige Fragen zum Löschen von Schufa-Einträgen

### Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag bestehen?

Das hängt von der Datenart ab. Eine bezahlte Forderung wird nach drei Jahren gelöscht, bei Zahlung innerhalb von 100 Tagen nach der Einmeldung bereits nach 18 Monaten. Eine Restschuldbefreiung wird nach sechs Monaten gelöscht, Schuldnerverzeichnis-Einträge nach drei Jahren, Anfragen nach spätestens drei Jahren und auf Antrag schon nach einem Jahr. Maßgeblich sind die Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien vom 25. Mai 2024.

### Wird ein Schufa-Eintrag nach Zahlung automatisch gelöscht?

Nein. Der Bundesgerichtshof hat am 18. Dezember 2025 in der Sache I ZR 97/25 entschieden, dass eingemeldete Daten über Zahlungsstörungen nicht unmittelbar nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden müssen. Die Zahlung setzt lediglich die verkürzte Speicherfrist von 18 Monaten in Gang, wenn sie innerhalb von 100 Tagen nach der Einmeldung erfolgt und keine weiteren Negativdaten vorliegen.

### Was kostet es, einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen?

Nichts. Auskunft, Berichtigung und Löschung sind nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO unentgeltlich, ebenso die Beschwerde bei der Überwachungsstelle und bei der Datenschutzaufsichtsbehörde. Anbieter, die Vorkasse für eine garantierte Löschung verlangen, versprechen etwas, das sie rechtlich nicht leisten können.

### Wie lange darf die Auskunftei für die Antwort brauchen?

Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss sie unverzüglich reagieren, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags. Eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Monate ist nur zulässig, wenn sie Ihnen die Verlängerung und deren Gründe innerhalb des ersten Monats mitteilt.

### Kann ich einen berechtigten Eintrag vorzeitig löschen lassen?

Bei erledigten Vertragsdaten und bei Anfragedaten ja: Die Verhaltensregeln sehen in Kapitel IV Nr. 3a und Nr. 6 ausdrücklich vor, dass die Speicherung auf Antrag der betroffenen Person vorzeitig endet, bei Anfragedaten nach einem Jahr. Bei Negativeinträgen bleibt es grundsätzlich bei der Frist; der BGH lässt jedoch Raum für besondere Umstände des Einzelfalls.

### Verbessert sich mein Score sofort nach der Löschung?

Der Score wird laufend neu berechnet, weil neue Daten hinzukommen und andere aufgrund von Speicherfristen gelöscht werden. Eine Löschung wirkt sich also mit der nächsten Berechnung aus. Eine bestimmte Punktzahl lässt sich daraus aber nicht ableiten.

## Fazit: Die drei Punkte, auf die es ankommt

- —**Drei Fallgruppen, drei Anspruchsgrundlagen.** Falscher Eintrag → Art. 16 DSGVO, unrechtmäßige Einmeldung → Art. 17 Abs. 1 lit. d DSGVO i. V. m. § 31 Abs. 2 BDSG, erledigter Eintrag → Löschung nach Fristablauf. Prüfen Sie bei nicht titulierten Forderungen die vier Voraussetzungen einzeln: zwei Mahnungen, vier Wochen Abstand, Vorab-Unterrichtung, kein Bestreiten.

- —**Die 2.000-Euro-Regel ist Geschichte, die 18-Monats-Regel ist besser.** Sie gilt unabhängig von der Höhe der Forderung, wenn Sie innerhalb von 100 Tagen nach der Einmeldung zahlen und keine weiteren Negativdaten vorliegen. Eine Restschuldbefreiung wird seit den EuGH-Urteilen vom 7. Dezember 2023 (C-26/22, C-64/22) nach sechs Monaten gelöscht, nicht nach drei Jahren.

- —**Zwei aktuelle Hebel.** BGH VI ZR 375/24 vom 12. Mai 2026 gibt Ihnen bei bestrittenen, nicht titulierten Forderungen einen Anspruch auf Widerruf der Einmeldung plus Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Und die Beschwerdestelle der Verhaltensregeln prüft Fristverstöße ohne Anwalt und ohne Gebühren.

Ihr nächster Schritt: Fordern Sie Ihre Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an – bei allen großen Auskunfteien, nicht nur bei der SCHUFA. Die [Vorlage dafür](https://www.lulius.ai/muster/dsgvo-auskunft) und den [Löschantrag](https://www.lulius.ai/muster/schufa-loeschantrag) finden Sie kostenlos im Musterschreiben-Generator. Mehr zur Anspruchsgrundlage im Ratgeber zum [Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO](https://www.lulius.ai/blog/recht-auf-loeschung-dsgvo).

### Welche Fallgruppe passt auf Ihren Eintrag?

Lulius ordnet jeden Eintrag einer Fallgruppe zu, rechnet die einschlägige Speicherfrist aus und zeigt mit exakten § -Verweisen, welcher Löschgrund trägt.

[Eintrag jetzt prüfen](https://www.lulius.ai/registrieren?plan=verbraucher)

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Rechtsinformationen und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG (§ 2 RDG) dar. Für eine verbindliche rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht oder für IT-Recht.

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Quelle: https://www.lulius.ai/blog/schufa-eintrag-loeschen · Lulius (Elivya UG (haftungsbeschränkt), Frankfurt am Main)
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