Häufige Fristen

Berufung: 1 Monate ab Zustellung/Zugang (§ 517 ZPO).

Einheit

Fristart

Der Tag des Ereignisses (z. B. der Zustellung) wird nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB) — der Regelfall bei gesetzlichen Fristen.

Maßgeblich sind die Feiertage am Ort, an dem die Frist zu wahren ist (in der Regel der Gerichtsort).

Wählen Sie ein Datum, um das Fristende zu berechnen.

Berechnung nach §§ 187–193 BGB und § 222 ZPO · Fristenrechner von Lulius · ohne Gewähr, keine Rechtsberatung