DSGVO Auskunftsrecht Muster: Vorlage und Anleitung für Ihr Auskunftsersuchen
Prof. Dr. Markus Klein
Datenschutzexperte
Stellen Sie sich vor: Ein Online-Shop, bei dem Sie seit Jahren einkaufen, verschickt plötzlich Werbung an eine Adresse, die Sie dort nie angegeben haben. Woher stammen diese Daten? Und welche weiteren Informationen hat das Unternehmen über Sie gespeichert?
Genau für solche Situationen gibt Ihnen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein mächtiges Werkzeug an die Hand: das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. Damit können Sie von jedem Unternehmen, jeder Behörde und jedem Verein verlangen, dass man Ihnen mitteilt, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert sind. Und das Beste: Es ist kostenlos.
In diesem Ratgeber erhalten Sie ein fertiges DSGVO Auskunftsrecht Muster, das Sie sofort verwenden können. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Auskunftsersuchen richtig formulieren, welche Fristen gelten und was Sie tun können, wenn ein Unternehmen nicht reagiert. Ob Arbeitgeber, Versicherung oder Social-Media-Plattform: Nach diesem Artikel wissen Sie genau, wie Sie Ihr Recht auf Auskunft durchsetzen.
Möchten Sie wissen, welche DSGVO-Rechte in Ihrem konkreten Fall greifen? Lulius prüft Ihre Situation in Sekunden — mit exakten Verweisen auf die relevanten Artikel.
Was ist das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO?
Das Auskunftsrecht ist eines der zentralen Betroffenenrechte der DSGVO. Es gibt Ihnen als betroffene Person das Recht, von einem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Falls ja, haben Sie Anspruch auf umfassende Auskunft.
Welche Informationen stehen Ihnen zu?
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO muss der Verantwortliche Ihnen folgende Informationen mitteilen:
- 1.
Verarbeitungszwecke: Warum werden Ihre Daten verarbeitet?
- 2.
Kategorien personenbezogener Daten: Welche Arten von Daten sind betroffen (Name, Adresse, Zahlungsdaten, Gesundheitsdaten)?
- 3.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern: An wen wurden Ihre Daten weitergegeben?
- 4.
Speicherdauer: Wie lange werden Ihre Daten gespeichert, oder welche Kriterien bestimmen die Dauer?
- 5.
Ihre weiteren Rechte: Hinweis auf Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18) und Widerspruch (Art. 21)
- 6.
Beschwerderecht: Ihr Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren
- 7.
Herkunft der Daten: Woher stammen Ihre Daten, wenn sie nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden?
- 8.
Automatisierte Entscheidungsfindung: Werden Entscheidungen automatisiert getroffen (Profiling nach Art. 22)?
Zusätzlich haben Sie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO das Recht auf eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind. Diese erste Kopie muss kostenlos bereitgestellt werden.
Wer muss Ihnen Auskunft erteilen?
Jede Organisation, die Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, ist zur Auskunft verpflichtet. Das betrifft:
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Unternehmen und Online-Shops
- —
Arbeitgeber (aktuelle und ehemalige)
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Versicherungen und Banken
- —
Behörden und öffentliche Stellen
- —
Vereine und Organisationen
- —
Social-Media-Plattformen und App-Anbieter
- —
Auskunfteien wie die SCHUFA
Es gibt keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Auch ein Handwerksbetrieb mit drei Mitarbeitenden muss Ihrem Auskunftsersuchen nachkommen, wenn er Ihre Daten verarbeitet.
DSGVO Auskunftsrecht Muster: Ihre kostenlose Vorlage
Hier ist ein DSGVO Auskunftsrecht Muster, das Sie direkt kopieren und an Ihre Situation anpassen können. Das Anschreiben deckt alle Informationsansprüche nach Art. 15 DSGVO ab.
Muster-Anschreiben: Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
[E-Mail-Adresse]
An: [Name des Unternehmens/der Organisation]
[Adresse des Datenschutzbeauftragten oder der zuständigen Abteilung]
[Ort], den [Datum]
Betreff: Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich mein Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend. Ich bitte Sie, mir folgende Informationen mitzuteilen:
1. Ob Sie personenbezogene Daten über meine Person verarbeiten.
2. Falls ja, ersuche ich um Auskunft über:
- — die Verarbeitungszwecke,
- — die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,
- — die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen meine Daten offengelegt wurden oder werden,
- — die geplante Speicherdauer oder die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
- — das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch,
- — das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde,
- — die Herkunft der Daten, sofern diese nicht bei mir erhoben wurden,
- — das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO.
3. Gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO bitte ich zudem um Übersendung einer Kopie meiner personenbezogenen Daten.
Zur Identifikation: [Ihr vollständiger Name], geboren am [Geburtsdatum], Kundennummer/Vertragsnummer: [falls vorhanden].
Bitte beachten Sie die Frist von einem Monat gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihre Unterschrift / Ihr Name]
Tipp: Senden Sie das Schreiben per E-Mail an die offizielle Datenschutz-Adresse des Unternehmens. Viele Unternehmen veröffentlichen eine spezielle E-Mail-Adresse (z.B. datenschutz@unternehmen.de) in ihrer Datenschutzerklärung. Falls Sie per Post schreiben, empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein als Nachweis.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Auskunftsrecht richtig nutzen
Schritt 1: Datenschutzbeauftragten identifizieren
Bevor Sie Ihr DSGVO Auskunftsrecht Muster abschicken, müssen Sie den richtigen Empfänger finden. Schauen Sie dazu in die Datenschutzerklärung des Unternehmens. Dort finden Sie in der Regel:
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Den Namen oder die Abteilung des Datenschutzbeauftragten
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Eine spezielle Kontakt-E-Mail-Adresse
- —
Manchmal ein Online-Formular für Betroffenenanfragen
Bei großen Unternehmen wie Amazon, Google oder Facebook finden Sie die Kontaktdaten im Impressum oder unter einem eigenen Datenschutz-Portal.
Schritt 2: Anschreiben personalisieren
Passen Sie das Muster an Ihre Situation an. Wichtige Punkte:
- —
Identifikation: Geben Sie Informationen an, die dem Unternehmen helfen, Ihre Daten zu finden (Kundennummer, E-Mail-Adresse, die Sie bei der Anmeldung verwendet haben)
- —
Konkretisierung: Falls Sie ein bestimmtes Anliegen haben (z.B. „Ich möchte wissen, an welche Drittanbieter meine Daten weitergegeben wurden“), formulieren Sie das zusätzlich
- —
Format: Geben Sie an, in welchem Format Sie die Datenkopie erhalten möchten (z.B. als PDF oder in einem maschinenlesbaren Format nach Art. 20 DSGVO)
Schritt 3: Anfrage versenden und Frist notieren
Versenden Sie Ihr Auskunftsersuchen und notieren Sie das Datum. Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO hat der Verantwortliche einen Monat Zeit, um zu antworten. Bei besonders komplexen Anfragen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden, aber das Unternehmen muss Sie innerhalb des ersten Monats darüber informieren.
Thomas, ein Softwareentwickler aus Hamburg, schickte im Januar 2026 ein Auskunftsersuchen an seinen ehemaligen Arbeitgeber. Er wollte wissen, welche personenbezogenen Daten nach seinem Ausscheiden noch gespeichert waren. Sein Anschreiben basierte auf dem Art. 15 DSGVO Muster, ergänzt um seine Personalnummer. Nach drei Wochen erhielt er eine vollständige Auskunft: Der Arbeitgeber speicherte noch seine Gehaltsabrechnungen, Krankmeldungen und eine interne Leistungsbeurteilung. Thomas konnte daraufhin die Löschung der Leistungsbeurteilung nach Art. 17 DSGVO verlangen, da kein Aufbewahrungsgrund mehr bestand.
Schritt 4: Antwort prüfen
Wenn die Antwort eintrifft, prüfen Sie sorgfältig:
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Vollständigkeit: Wurden alle acht Informationskategorien nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO beantwortet?
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Datenkopie: Haben Sie eine Kopie Ihrer Daten erhalten?
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Verständlichkeit: Die Auskunft muss in einer klaren und einfachen Sprache erfolgen (Art. 12 Abs. 1 DSGVO)
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Kosten: Die erste Kopie ist kostenlos. Nur für weitere Kopien darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden (Art. 15 Abs. 3 Satz 2 DSGVO)
Sie sind unsicher, ob die Antwort des Unternehmens vollständig und rechtskonform ist? Lulius analysiert Ihre DSGVO-Situation mit exakten Artikelverweisen und zeigt Ihnen, welche Rechte Sie noch geltend machen können.
Was tun, wenn das Unternehmen nicht reagiert?
Leider halten sich nicht alle Unternehmen an ihre Pflichten. Was tun, wenn die Einmonatsfrist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO verstreicht, ohne dass Sie eine Antwort erhalten?
Erinnerung senden
Schicken Sie zunächst eine höfliche Erinnerung mit einer Nachfrist von 14 Tagen. Weisen Sie auf die gesetzliche Frist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO hin und kündigen Sie an, dass Sie sich andernfalls an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden werden.
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einlegen
Reagiert das Unternehmen weiterhin nicht, haben Sie nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. In Deutschland ist das je nach Bundesland:
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für Bundesbehörden und Telekommunikationsunternehmen
- —
Die jeweilige Landesdatenschutzbehörde für Unternehmen in dem Bundesland, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat
Die Beschwerde ist kostenlos. Die Aufsichtsbehörde prüft Ihren Fall und kann Bußgelder gegen das Unternehmen verhängen. Ergänzende Regelungen zum Beschwerderecht finden Sie im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO
Bei einem Verstoß gegen Ihr Auskunftsrecht kann Ihnen nach Art. 82 DSGVO ein Schadensersatzanspruch zustehen. Deutsche Gerichte haben in den vergangenen Jahren Schadensersatz zwischen 500 und 5.000 EUR für verspätete oder unterlassene Auskünfte zugesprochen.
Claudia, eine Lehrerin aus München, stellte im September 2025 ein Auskunftsersuchen an ein Fitness-Studio, das ihre Daten trotz Vertragskündigung weiterhin für Werbung nutzte. Das Unternehmen ignorierte ihre Anfrage komplett. Nach ihrer Beschwerde beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht leitete die Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Parallel machte Claudia vor dem Amtsgericht München Schadensersatz geltend und erhielt 1.500 EUR nach Art. 82 DSGVO, weil das Unternehmen die Monatsfrist aus Art. 12 Abs. 3 DSGVO vorsätzlich missachtet hatte.
Besondere Fälle: Auskunftsrecht gegenüber Arbeitgebern
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gilt auch im Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer*innen können von ihrem Arbeitgeber Auskunft über alle gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Das betrifft unter anderem:
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Personalakte: Abmahnungen, Beurteilungen, Krankmeldungen
- —
IT-Daten: E-Mail-Überwachung, Zugangsprotokolle, GPS-Tracking von Dienstwagen
- —
Bewerbungsunterlagen: Auch nach einer Absage
- —
Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Einschließlich Sozialversicherungsdaten
Kann der Arbeitgeber die Auskunft verweigern?
Grundsätzlich nein. Der Arbeitgeber darf die Auskunft nur in sehr engen Ausnahmefällen einschränken, zum Beispiel wenn Rechte Dritter (etwa Hinweisgeber in einem Compliance-Verfahren) geschützt werden müssen (Art. 15 Abs. 4 DSGVO). Auch § 34 BDSG enthält Ausnahmen, etwa wenn die Daten nur aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert sind und eine Auskunft unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.
Wichtig: Das Auskunftsrecht besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Ein ehemaliger Arbeitgeber muss Ihnen ebenso Auskunft erteilen wie ein aktueller.
Für alle arbeitsrechtlichen Fragen rund um Datenschutz lohnt sich auch unser Ratgeber Was tun bei einer Kündigung, denn Auskunftsersuchen spielen gerade bei Kündigungsstreitigkeiten eine wichtige taktische Rolle.
Häufige Fehler beim Auskunftsersuchen vermeiden
Damit Ihr DSGVO Auskunftsrecht Muster die gewünschte Wirkung erzielt, sollten Sie diese typischen Fehler vermeiden:
Fehler 1: Falscher Empfänger
Richten Sie Ihr Schreiben an den Datenschutzbeauftragten oder die in der Datenschutzerklärung genannte Kontaktstelle. Eine Anfrage an die allgemeine info@-Adresse kann untergehen.
Fehler 2: Fehlende Identifikation
Unternehmen dürfen nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO zusätzliche Informationen anfordern, um Ihre Identität zu bestätigen. Geben Sie deshalb von Anfang an Daten an, die eine Zuordnung ermöglichen: Kundennummer, Vertragsnummer oder die E-Mail-Adresse, mit der Sie registriert sind.
Fehler 3: Zu allgemeine Formulierung
Ein Satz wie „Bitte teilen Sie mir alles mit“ reicht zwar rechtlich aus, führt aber oft zu unvollständigen Antworten. Formulieren Sie konkret, indem Sie die Informationskategorien aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO aufzählen. Unser Muster oben deckt alle Kategorien ab.
Fehler 4: Frist nicht notieren
Markieren Sie den Tag des Versands in Ihrem Kalender und setzen Sie eine Erinnerung für den Ablauf der Einmonatsfrist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO. Ohne Fristenkontrolle verpassen Sie den richtigen Zeitpunkt für eine Eskalation.
Fehler 5: Aufgeben nach der ersten Ablehnung
Manche Unternehmen versuchen, Auskunftsersuchen abzuwimmeln, indem sie auf angebliche Ausnahmen verweisen. Die Ausnahmen nach § 34 BDSG und Art. 15 Abs. 4 DSGVO sind eng begrenzt. Lassen Sie sich nicht entmutigen und verweisen Sie auf die gesetzliche Grundlage.
Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO und die SCHUFA
Ein besonders häufiger Anwendungsfall für das DSGVO Auskunftsrecht betrifft die SCHUFA und andere Auskunfteien. Seit dem EuGH-Urteil vom Dezember 2023 (Rechtssache C-634/21) ist klar: Das automatisierte Scoring durch die SCHUFA fällt unter Art. 22 DSGVO.
Das bedeutet für Sie:
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Sie haben das Recht, Ihren SCHUFA-Score und die Logik des Scorings zu erfahren
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Die SCHUFA muss erklären, welche Faktoren in Ihren Score einfließen
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Sie können einmal pro Jahr eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO anfordern
Für die SCHUFA-Anfrage passen Sie das obige Muster an und ergänzen Sie: „Ich bitte insbesondere um Auskunft über meinen aktuellen Score-Wert sowie die der Berechnung zugrunde liegende Logik gemäß Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO.“
Sie möchten Ihre DSGVO-Rechte im Alltag besser verstehen? Unser umfassender Ratgeber erklärt alle sechs Betroffenenrechte im Detail.
DSGVO Auskunftsrecht: Fristen und Kosten im Überblick
Fristen
| Frist | Rechtsgrundlage | Details |
|---|---|---|
| 1 Monat | Art. 12 Abs. 3 DSGVO | Beginnt ab Eingang des Antrags |
| + 2 Monate | Art. 12 Abs. 3 Satz 2 DSGVO | Nur bei komplexen Anfragen; Information innerhalb des 1. Monats erforderlich |
| Unverzüglich | Art. 12 Abs. 6 DSGVO | Rückfragen zur Identität dürfen die Frist nicht unangemessen verzögern |
Kosten
- —
Erste Datenkopie: Kostenlos (Art. 15 Abs. 3 DSGVO)
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Weitere Kopien: Angemessenes Entgelt auf Grundlage der Verwaltungskosten (Art. 15 Abs. 3 Satz 2 DSGVO)
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Offensichtlich unbegründete oder exzessive Anträge: Angemessenes Entgelt oder Verweigerung möglich (Art. 12 Abs. 5 DSGVO), wobei die Beweislast beim Verantwortlichen liegt
Lena, eine Studentin aus Berlin, nutzte im November 2025 unser DSGVO Auskunftsrecht Muster, um bei fünf verschiedenen Online-Shops nachzufragen, welche Daten über sie gespeichert waren. Drei Unternehmen antworteten fristgerecht und vollständig. Ein Unternehmen antwortete verspätet, aber kooperativ. Der fünfte Shop reagierte gar nicht. Lena legte Beschwerde bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz ein. Innerhalb weniger Wochen erhielt sie die ausstehende Auskunft. Ihre Erkenntnis: Zwei der Shops hatten ihre Daten an insgesamt 14 Drittanbieter weitergegeben, ohne dass sie davon wusste. Mit Art. 17 DSGVO konnte sie anschließend die Löschung bei allen Drittanbietern durchsetzen.
Fazit: Ihr Auskunftsrecht ist Ihr stärkstes DSGVO-Werkzeug
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist mehr als eine Formalität. Es ist der Schlüssel zu Ihrer informationellen Selbstbestimmung. Mit dem richtigen DSGVO Auskunftsrecht Muster können Sie von jedem Unternehmen erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- —
Art. 15 DSGVO gibt Ihnen das Recht auf umfassende Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten
- —
Unternehmen müssen innerhalb eines Monats antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO)
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Die erste Datenkopie ist kostenlos (Art. 15 Abs. 3 DSGVO)
- —
Bei Nichtreaktion können Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO) und Schadensersatz geltend machen (Art. 82 DSGVO)
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Das Auskunftsrecht gilt gegenüber allen Verantwortlichen: Unternehmen, Arbeitgebern, Behörden und Auskunfteien wie der SCHUFA
Nutzen Sie das Muster oben, passen Sie es an Ihren Fall an und senden Sie es noch heute ab. Denn Datenschutz beginnt damit, dass Sie wissen, welche Daten über Sie existieren.
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Kostenlos registrierenHinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Rechtseinschätzung, keine Rechtsberatung im Sinne des § 2 RDG. Bei komplexen Datenschutzfällen, insbesondere bei Schadensersatzforderungen, empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für IT-Recht oder Datenschutzrecht. Lulius bietet rechtliche Ersteinschätzungen, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.