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Fristenrechner nach ZPO & BGB.

Berufung, Kündigungsschutzklage, Einspruch: Berechnen Sie das Fristende nach §§ 187–193 BGB und § 222 ZPO — mit Wochenend- und Feiertagsverschiebung für alle 16 Bundesländer.

Häufige Fristen

Berufung: 1 Monate ab Zustellung/Zugang (§ 517 ZPO).

Einheit

Fristart

Der Tag des Ereignisses (z. B. der Zustellung) wird nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB) — der Regelfall bei gesetzlichen Fristen.

Maßgeblich sind die Feiertage am Ort, an dem die Frist zu wahren ist (in der Regel der Gerichtsort).

Wählen Sie ein Datum, um das Fristende zu berechnen.

So wird gerechnet

Fristberechnung wie im Gesetz.

Prozessuale Fristen werden nach § 222 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit den §§ 187 bis 193 BGB berechnet. Beim Regelfall der Ereignisfrist — etwa nach Zustellung eines Urteils — wird der Ereignistag nicht mitgerechnet (§ 187 Abs. 1 BGB). Wochen- und Monatsfristen enden mit dem Tag der letzten Woche bzw. des letzten Monats, der dem Ereignistag entspricht (§ 188 Abs. 2 BGB); fehlt dieser Tag im Zielmonat, gilt der letzte Tag des Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).

Fällt das rechnerische Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder einen am Ort des Fristendes gesetzlichen Feiertag, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 222 Abs. 2 ZPO / § 193 BGB). Der Rechner wendet diese Verschiebung so oft an, bis ein Werktag erreicht ist, und dokumentiert jeden übersprungenen Tag — inklusive landesspezifischer Feiertage wie Fronleichnam oder Reformationstag.

Jedes Ergebnis nennt die tatsächlich angewandten Rechtsgrundlagen und warnt bei regionalen Besonderheiten — etwa wenn ohne Bundesland gerechnet wird und ein Landesfeiertag das Fristende noch verschieben könnte.

Häufige Fragen

Fragen zum Fristenrechner.

Was ist der Unterschied zwischen Ereignisfrist und Beginnfrist?

Bei der Ereignisfrist (§ 187 Abs. 1 BGB) — dem Regelfall, etwa bei einer Zustellung — zählt der Tag des Ereignisses nicht mit; die Frist beginnt am Folgetag. Bei der Beginnfrist (§ 187 Abs. 2 BGB) zählt der erste Tag bereits mit, etwa wenn eine Frist mit Tagesbeginn zu laufen anfängt.

Was passiert, wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt?

Dann endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 222 Abs. 2 ZPO bzw. § 193 BGB). Der Rechner wendet diese Verschiebung iterativ an und zeigt jeden übersprungenen Tag mit Grund an — etwa Sonnabend, Sonntag oder den Namen des Feiertags.

Welche Feiertage berücksichtigt der Fristenrechner?

Alle bundesweiten gesetzlichen Feiertage sowie die landesspezifischen Feiertage aller 16 Bundesländer — etwa Fronleichnam, Allerheiligen, Reformationstag oder Heilige Drei Könige. Maßgeblich sind die Feiertage am Ort, an dem die Frist zu wahren ist, in der Regel also am Gerichtsort.

Wie wird eine Monatsfrist berechnet, wenn der Zielmonat kürzer ist?

Fehlt im Zielmonat der Tag, der dem Ereignistag entspricht (etwa der 31. im April), endet die Frist mit dem letzten Tag des Monats (§ 188 Abs. 3 BGB). Der Rechner wendet diese Regel automatisch an und weist die Rechtsgrundlage aus.

Ersetzt der Rechner die anwaltliche Fristenkontrolle?

Nein. Der Rechner arbeitet deterministisch nach §§ 187–193 BGB und § 222 ZPO, ersetzt aber nicht die eigenverantwortliche Fristenkontrolle der Kanzlei. Sonderregeln einzelner Verfahrensordnungen, Zustellungsfragen und Wiedereinsetzungsfristen müssen eigenständig geprüft werden.

Ist der Fristenrechner kostenlos?

Ja. Der Fristenrechner ist vollständig kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar — dieselbe deterministische Engine, die auch im Lulius-Chat für verifizierte Fristberechnungen sorgt.

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Rechtlicher Hinweis: Der Fristenrechner liefert eine unverbindliche Berechnung nach §§ 187–193 BGB und § 222 ZPO. Er ersetzt weder die eigenverantwortliche Fristenkontrolle noch eine Rechtsberatung im Sinne des RDG; Sonderregeln einzelner Verfahrensordnungen bleiben unberücksichtigt. Alle Angaben ohne Gewähr. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.