Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Prozesskostenrisiko für Zivilsachen — deterministisch berechnet nach den gesetzlichen Gebührentabellen, inklusive KostBRÄG 2025. Jede Position mit Rechtsgrundlage.
Verfahren
Gebührentabelle
Anwalts- + Gerichtskosten (eigene Seite)
1,0-Wertgebühr RVG: 652,00 € · Tabelle 2025 · Streitwert 10.000,00 €
Anwaltskosten im Einzelnen
Gerichtskosten
Ermäßigung auf 1,0 nach Nr. 1211 KV GKG bei früher Beendigung, z. B. Klagerücknahme, Anerkenntnis oder Vergleich.
Prozesskostenrisiko
Kosten bei vollständigem Unterliegen — Sie tragen dann auch die gegnerischen Anwaltskosten (§ 91 ZPO).
Eigener Anwalt
1.963,50 €
Gegnerischer Anwalt
1.963,50 €
Gericht
849,00 €
Rechtsgrundlagen
Lulius analysiert Ihren konkreten Fall auf Basis des gesamten deutschen Bundesrechts — mit exakten §§-Verweisen und verifizierten Kostenberechnungen im Chat.
So wird gerechnet
Grundlage jeder Berechnung ist die Wertgebühr nach § 13 Abs. 1 RVG: Aus dem Streitwert ergibt sich über die Gebührentabelle (Anlage 2 zum RVG) eine 1,0-Gebühr, die mit dem jeweiligen Gebührensatz multipliziert wird — etwa 1,3 für die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) und 1,2 für die Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG). Hinzu kommen die Auslagenpauschale von 20 %, höchstens 20 € (Nr. 7002 VV RVG), und die Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG).
Die Gerichtskosten folgen dem Gerichtskostengesetz: Für die erste Instanz fallen 3,0 Gebühren nach Nr. 1210 KV GKG an, für die Berufung 4,0 Gebühren nach Nr. 1220 KV GKG — jeweils mit Ermäßigungstatbeständen bei früher Beendigung, etwa durch Vergleich oder Klagerücknahme.
Seit dem 01.06.2025 gelten die durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) erhöhten Tabellen. Der Rechner unterstützt beide Tabellenstände und weist zu jedem Ergebnis die angewandten Rechtsgrundlagen aus — von § 13 RVG über die einzelnen VV-Nummern bis zu § 91 ZPO für das Prozesskostenrisiko.
Häufige Fragen
Der Rechner ermittelt die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Vergütungsverzeichnis zum RVG (Geschäftsgebühr Nr. 2300, Verfahrensgebühr Nr. 3100/3200, Terminsgebühr Nr. 3104/3202, Einigungsgebühr Nr. 1000/1003/1004, Auslagenpauschale Nr. 7002, Umsatzsteuer Nr. 7008) sowie die Gerichtskosten nach dem Kostenverzeichnis zum GKG (Nr. 1210 für die erste Instanz, Nr. 1220 für die Berufung).
Wer einen Zivilprozess vollständig verliert, trägt nach § 91 ZPO die gesamten Kosten des Rechtsstreits: die eigenen Anwaltskosten, die gesetzlichen Gebühren des gegnerischen Anwalts und die Gerichtskosten. Der Rechner weist diese Summe als Gesamtrisiko aus.
Zum 01.06.2025 wurden die Gebühren durch das KostBRÄG 2025 erhöht. Für die Anwaltsgebühren ist der Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung maßgeblich (§ 60 RVG), für die Gerichtskosten die Anhängigkeit des Verfahrens (§ 71 GKG). Der Rechner bietet beide Tabellenstände zur Auswahl an.
War derselbe Anwalt vor dem Prozess bereits außergerichtlich tätig, wird die dafür entstandene Geschäftsgebühr zur Hälfte — höchstens mit einem Satz von 0,75 — auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet (Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG). Die Gesamtkosten sinken dadurch.
Die Gebührenhöhe wird gleich berechnet, aber es gilt eine wichtige Besonderheit: Im Urteilsverfahren erster Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst — unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). Das ausgewiesene Prozesskostenrisiko passt dort also nicht.
Ja. Der Rechner ist vollständig kostenlos, erfordert keine Anmeldung und rechnet deterministisch nach den gesetzlichen Gebührentabellen — dieselbe Engine, die auch im Lulius-Chat für verifizierte Kostenberechnungen sorgt.
Weitere kostenlose Tools
Lulius prüft Anspruchsgrundlagen, Fristen und Erfolgsaussichten auf Basis von über 4.600 Bundesgesetzen — für Kanzleien und Verbraucher.
Keine Kreditkarte · Jederzeit kündbar
Rechtlicher Hinweis: Der Prozesskostenrechner liefert eine unverbindliche Berechnung der gesetzlichen Gebühren nach RVG und GKG. Nicht berücksichtigt werden u. a. Gebührenvereinbarungen, Mehrvertretungszuschläge, Prozesskostenhilfe und Reisekosten. Die Ergebnisse stellen keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar und erfolgen ohne Gewähr. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.