Unterhalt nach Trennung: Was steht mir zu, was muss ich zahlen? (2026)
Dr. Anna Weiss
Fachanwältin für Familienrecht
Julia Hofmann, 38, sitzt am Küchentisch in Augsburg, vor sich der Kontoauszug und ein leeres Blatt Papier. Zwei Kinder (4 und 9 Jahre), sie arbeitet 60 Prozent im Büro, ihr Mann Markus, 41, Vollzeit. Vor drei Wochen haben sie sich getrennt. Julias Frage: Was steht mir und den Kindern jetzt eigentlich zu? Dreißig Kilometer entfernt sitzt Markus vor demselben Problem, nur von der anderen Seite: Was muss ich zahlen, und was bleibt mir am Ende zum Leben? Beide googeln in dieser Nacht denselben Begriff: Unterhalt nach Trennung.
Genau hier wird es kompliziert. Denn „Unterhalt nach Trennung“ ist kein einzelner Anspruch, sondern ein Sammelbegriff für drei verschiedene Unterhaltsarten, die unterschiedlichen Regeln folgen: Kindesunterhalt (§§ 1601 ff. BGB), Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) und nachehelicher Ehegattenunterhalt (§§ 1569 ff. BGB). Unterhalt ist dabei ein Geldanspruch zur Deckung des Lebensbedarfs. Wer die drei Arten durcheinanderwirft, rechnet falsch (egal von welcher Seite).
In diesem Ratgeber trennen wir die drei Unterhaltsarten sauber voneinander, und zwar aus beiden Perspektiven: was Ihnen zusteht und was Sie zahlen müssen. Sie erfahren, wie der Unterhalt grob berechnet wird, sehen die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2026, lernen Ihren Selbstbehalt kennen und bekommen am Ende eine FAQ mit den häufigsten Fragen. Mit exakten Paragraphen-Verweisen und den verifizierten Werten mit Stand 01.01.2026.
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Welche Arten von Unterhalt gibt es nach einer Trennung?
Nach einer Trennung gibt es drei Arten von Unterhalt: Kindesunterhalt für die gemeinsamen Kinder (§§ 1601 ff. BGB), Trennungsunterhalt für den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten ab der Trennung bis zur Scheidung (§ 1361 BGB) und nachehelicher Ehegattenunterhalt ab der rechtskräftigen Scheidung (§§ 1569 ff. BGB). Welche Art Sie betrifft, hängt von Ihrer Lebenssituation ab.
Wichtig: Mehrere Arten können gleichzeitig bestehen. Bei Julia und Markus etwa läuft Kindesunterhalt für beide Kinder, dazu möglicherweise Trennungsunterhalt für Julia. Reicht das Einkommen nicht für alle Ansprüche, entscheidet die Rangfolge nach § 1609 BGB, wer zuerst bedient wird (Kinder gehen vor dem Ehegatten). Die folgende Tabelle stellt die drei Arten auf einen Blick gegenüber.
Die drei Unterhaltsarten auf einen Blick
| Art | Wer hat Anspruch? | Rechtsgrundlage | Ab wann / wie lange? | Wie berechnet? |
|---|---|---|---|---|
| Kindesunterhalt | minderjährige Kinder (immer); volljährige Kinder in Erstausbildung (bedürftig) | §§ 1601 ff. BGB | ab Geburt bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Studiums | Düsseldorfer Tabelle (Einkommen des Pflichtigen mal Altersstufe) |
| Trennungsunterhalt | wirtschaftlich schwächerer Ehegatte | § 1361 BGB | ab Trennung bis Rechtskraft der Scheidung | Quote des bereinigten Einkommens (rund 45 Prozent, Differenzmethode) |
| Nachehelicher Unterhalt (Ehegattenunterhalt) | geschiedener Ehegatte, nur bei gesetzlichem Tatbestand (§§ 1570 bis 1573 BGB) | §§ 1569 ff. BGB | ab Rechtskraft der Scheidung, oft befristet (§ 1578b BGB) | wie Trennungsunterhalt, aber strenger geprüft |
Diese Übersicht ist Ihr Kompass für den Rest des Artikels. In den nächsten Abschnitten gehen wir jede Art einzeln durch, jeweils mit der Frage: Was steht mir zu, und was muss ich zahlen?
Kindesunterhalt: Was Kindern zusteht (§§ 1601 ff. BGB)
Der Kindesunterhalt ist der wichtigste und am klarsten geregelte Anspruch. Grundlage ist § 1601 BGB: Verwandte in gerader Linie sind einander unterhaltspflichtig. Nach § 1606 Abs. 3 BGB haften beide Eltern anteilig. Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Pflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung. Das nennt man Naturalunterhalt. Der andere Elternteil zahlt Barunterhalt, also Geld. Dieses sogenannte Residenzmodell ist der Standardfall nach einer Trennung.
Aus Sicht des betreuenden Elternteils bedeutet das: Sie leisten Ihren Teil bereits durch die tägliche Betreuung, der andere zahlt. Aus Sicht des zahlenden Elternteils: Sie schulden einen monatlichen Geldbetrag, dessen Höhe sich nach Ihrem Einkommen und dem Alter des Kindes richtet.
Minderjährige Kinder: Mindestunterhalt und Düsseldorfer Tabelle
Für minderjährige Kinder gibt es einen gesetzlichen Mindestunterhalt nach § 1612a BGB. Er ist nach Altersstufen gestaffelt und beträgt mit Stand 01.01.2026:
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486 EUR für Kinder von 0 bis 5 Jahren
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558 EUR für Kinder von 6 bis 11 Jahren
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653 EUR für Kinder von 12 bis 17 Jahren
Verdient der zahlende Elternteil mehr, steigt der Bedarf entsprechend der Düsseldorfer Tabelle (dazu unten der volle Abschnitt). Diese Beträge sind der Bedarf, also der Betrag vor Anrechnung des Kindergeldes. Was am Ende überwiesen wird (der Zahlbetrag), ist niedriger.
Volljährige Kinder: beide Eltern zahlen
Wird das Kind volljährig, fällt der Betreuungsanteil weg. Ab diesem Moment sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, also auch der Elternteil, bei dem das Kind bisher gewohnt hat. Beide zahlen anteilig nach ihrem Einkommen. Für volljährige Kinder, die noch zu Hause wohnen, gilt die 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle (ab 18 Jahren, Bedarf ab 698 EUR je nach Einkommensgruppe). Studierende, die auswärts wohnen, haben einen pauschalen Bedarf von in der Regel 990 EUR pro Monat (darin bis zu 440 EUR Warmmiete), ohne Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren.
Wie das Kindergeld angerechnet wird (§ 1612b BGB)
Das Kindergeld beträgt seit dem 01.01.2026 259 EUR pro Kind und Monat. Es wird nach § 1612b BGB auf den Unterhalt angerechnet, und zwar unterschiedlich je nach Alter:
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Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte (129,50 EUR) vom Tabellenbedarf abgezogen. Das Ergebnis ist der Zahlbetrag.
- —
Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld (259 EUR) angerechnet.
Ein Beispiel: Beträgt der Tabellenbedarf für ein 9-jähriges Kind 614 EUR, zieht man 129,50 EUR Kindergeldanteil ab. Der Zahlbetrag liegt dann bei rund 484,50 EUR.
Ihr nächster Schritt: Für die Größenordnung hilft Ihnen der Rechts-Check, für die rein rechnerische Geltendmachung von Kindesunterhalt für minderjährige Kinder zusätzlich das Jugendamt (Beistandschaft, kostenlos). Wie das Ampel-System von Lulius funktioniert, sehen Sie in wenigen Minuten.
Trennungsunterhalt: Anspruch ab der Trennung (§ 1361 BGB)
Der Trennungsunterhalt ist der Unterhalt des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Geregelt ist er in § 1361 BGB. Maßstab sind die ehelichen Lebensverhältnisse, also der Lebensstandard, den Sie während der Ehe gemeinsam hatten. Anders als beim nachehelichen Unterhalt brauchen Sie hier keinen besonderen Grund: Wer weniger verdient, hat dem Grunde nach Anspruch.
Wer hat Anspruch und wie lange?
Anspruch hat der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen. Bei Julia und Markus wäre das Julia, weil sie nur 60 Prozent arbeitet. Der Trennungsunterhalt läuft ab dem Tag der Trennung und endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Danach gelten andere Regeln (siehe nächster Abschnitt). Wichtig: Trennungsunterhalt gibt es nur zwischen Eheleuten, nicht in einer nichtehelichen Partnerschaft. Dokumentieren Sie deshalb das Trennungsdatum, es ist der Startpunkt für den Anspruch.
Erwerbsobliegenheit: das erste Trennungsjahr
Hinter dem sperrigen Wort Erwerbsobliegenheit steht die Frage: Müssen Sie (mehr) arbeiten gehen, um Ihren Bedarf selbst zu decken? Im ersten Trennungsjahr trifft den haushaltsführenden Ehegatten in der Regel noch keine volle Erwerbsobliegenheit, die bisherige Rollenteilung wirkt zunächst fort. Wer während der Ehe nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet hat, muss also nicht sofort eine Vollzeitstelle suchen. Nach dem Trennungsjahr steigen die Anforderungen allmählich.
Wann der Anspruch entfällt
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt kann verwirkt sein, wenn die Zahlung grob unbillig wäre. § 1361 Abs. 3 BGB verweist dafür auf § 1579 BGB. Eine kurze Ehedauer allein ist beim Trennungsunterhalt jedoch kein Ausschlussgrund. In Betracht kommt eine Verwirkung nur bei schwerwiegendem, eindeutig beim berechtigten Ehegatten liegendem Fehlverhalten. Das sind Ausnahmefälle, die ein Fachanwalt für Familienrecht prüfen sollte.
Ihr nächster Schritt: Halten Sie das Trennungsdatum schriftlich fest und holen Sie sich eine erste Einschätzung, ob und in welcher Größenordnung Trennungsunterhalt in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Nachehelicher Unterhalt: Ab der Scheidung (§§ 1569 ff. BGB)
Mit der rechtskräftigen Scheidung endet der Trennungsunterhalt, und der nacheheliche Unterhalt (auch Ehegattenunterhalt genannt) tritt an seine Stelle, falls überhaupt. Denn hier gilt nach § 1569 BGB der Grundsatz der Eigenverantwortung: Nach der Scheidung soll jeder grundsätzlich für sich selbst sorgen. Einen Automatismus gibt es nicht. Unterhalt bekommen Sie nur, wenn ein gesetzlicher Tatbestand vorliegt.
Die wichtigsten Unterhaltstatbestände
Die häufigsten Gründe für nachehelichen Unterhalt sind:
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Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB): Wer ein gemeinsames Kind betreut und deshalb nicht arbeiten kann, hat Anspruch. Die Basisbetreuung gilt mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, danach Verlängerung nach Billigkeit (also wenn es im Einzelfall fair ist).
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Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB): Reicht das eigene Einkommen aus angemessener Arbeit nicht für den vollen Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB), kann die Differenz verlangt werden.
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Unterhalt wegen Krankheit oder Alter: wenn eine Erwerbstätigkeit aus diesen Gründen nicht zumutbar ist.
Sandra Wagner, 52, aus Hannover ist ein typischer Fall: 24 Jahre verheiratet, seit der Geburt der Kinder nicht mehr in ihrem erlernten Beruf tätig. Hier geht es um Aufstockungs- und Betreuungselemente und um die Frage, welche ehebedingten Nachteile entstanden sind. Eine komplexe Lage, die klar in die Hand eines Fachanwalts gehört.
Befristung und Herabsetzung (§ 1578b BGB)
Nachehelicher Unterhalt ist oft zeitlich begrenzt. Nach § 1578b BGB kann er herabgesetzt oder befristet werden, wenn eine unbegrenzte Zahlung unbillig wäre, insbesondere wenn durch die Ehe keine dauerhaften beruflichen Nachteile entstanden sind. Je länger die Ehe gedauert hat und je mehr ein Ehegatte für Familie und Kinder zurückgesteckt hat, desto eher bleibt der Anspruch bestehen.
Ihr nächster Schritt: Ob in Ihrem Fall ein Unterhaltstatbestand dem Grunde nach vorliegt, lässt sich vorab grob einschätzen. Für die verbindliche Bewertung brauchen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht.
Düsseldorfer Tabelle 2026: Die aktuellen Werte
Die Düsseldorfer Tabelle 2026 ist die zentrale Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt. Sie ist eine Richtlinie ohne Gesetzeskraft, herausgegeben vom Oberlandesgericht Düsseldorf, und konkretisiert den Mindestunterhalt nach § 1612a BGB. Die Tabelle hat 15 Einkommensgruppen und 4 Altersstufen. Abgelesen wird sie so: Einkommensgruppe des zahlenden Elternteils mal Altersstufe des Kindes ergibt den Bedarf.
Die folgenden Werte haben den Stand 01.01.2026. Sie zeigen den monatlichen Bedarf in EUR, noch ohne Kindergeldabzug.
Bedarfssätze (monatlicher Unterhaltsbedarf in EUR, ohne Kindergeldabzug)
| Einkommensgruppe (netto, Pflichtiger) | 0–5 J. | 6–11 J. | 12–17 J. | ab 18 J. | Bedarfskontrollbetrag |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. bis 2.100 | 486 | 558 | 653 | 698 | 1.200 / 1.450 |
| 2. 2.101–2.500 | 511 | 586 | 686 | 733 | 1.750 |
| 3. 2.501–2.900 | 535 | 614 | 719 | 768 | 1.850 |
| 4. 2.901–3.300 | 559 | 642 | 751 | 803 | 1.950 |
| 5. 3.301–3.700 | 584 | 670 | 784 | 838 | 2.050 |
| 6. 3.701–4.100 | 623 | 715 | 836 | 894 | 2.150 |
| 7. 4.101–4.500 | 661 | 759 | 889 | 950 | 2.250 |
| 8. 4.501–4.900 | 700 | 804 | 941 | 1.006 | 2.350 |
| 9. 4.901–5.300 | 739 | 849 | 993 | 1.061 | 2.450 |
| 10. 5.301–5.700 | 778 | 893 | 1.045 | 1.117 | 2.550 |
| 11. 5.701–6.400 | 817 | 938 | 1.098 | 1.173 | 2.850 |
| 12. 6.401–7.200 | 856 | 983 | 1.150 | 1.229 | 3.250 |
| 13. 7.201–8.200 | 895 | 1.027 | 1.202 | 1.285 | 3.750 |
| 14. 8.201–9.700 | 934 | 1.072 | 1.254 | 1.341 | 4.350 |
| 15. 9.701–11.200 | 972 | 1.116 | 1.306 | 1.396 | 5.050 |
Quelle: OLG Düsseldorf, Düsseldorfer Tabelle 2026.
Zwei Dinge sind wichtig. Erstens sind dies Bedarfssätze ohne Kindergeldabzug, nicht die Beträge, die der Unterhaltsberechtigte am Ende erhält. Der Zahlbetrag ergibt sich erst nach der Kindergeldanrechnung (§ 1612b BGB). Zweitens gilt bei volljährigen Kindern im Haushalt der Eltern die 4. Altersstufe (ab 18), und das Kindergeld wird voll angerechnet.
So wird der Unterhalt grob berechnet (in 4 Schritten)
Die echte Unterhaltsberechnung ist Aufgabe eines Fachanwalts. Die folgenden vier Schritte zeigen aber, wie der Weg im Grundsatz aussieht. Verstehen Sie das bitte ausdrücklich als grobe Orientierung, nicht als verbindliche Berechnung.
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Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln. Ausgangspunkt ist nicht das Brutto und auch nicht das volle Netto, sondern das bereinigte Nettoeinkommen. Das ist Ihr Nettoeinkommen abzüglich bestimmter Posten: berufsbedingte Aufwendungen (oft eine Pauschale), angemessene Altersvorsorge, berücksichtigungsfähige Schulden. Beim Ehegattenunterhalt wird vom Erwerbseinkommen zusätzlich ein Erwerbstätigenbonus von einem Zehntel abgezogen.
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Kindesunterhalt ablesen und Kindergeld anrechnen. Lesen Sie den Bedarf aus der Düsseldorfer Tabelle ab (Einkommensgruppe mal Altersstufe) und ziehen Sie das halbe Kindergeld ab (§ 1612b BGB). Das ergibt den Zahlbetrag pro Kind.
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Ehegattenunterhalt grob schätzen. Für den Trennungs- oder Ehegattenunterhalt gilt als Faustformel rund 45 Prozent des bereinigten Erwerbseinkommens beziehungsweise der Einkommensdifferenz, wenn beide verdienen. Das ist nur eine grobe Orientierung, weil Wohnvorteil, Bonus und Schulden das Ergebnis stark verschieben.
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Selbstbehalt-Check. Prüfen Sie zum Schluss: Bleibt dem zahlenden Elternteil sein Selbstbehalt? Wenn nein, liegt ein Mangelfall vor, und es greift die Rangfolge nach § 1609 BGB (dazu der nächste Abschnitt).
Rechenbeispiel: Markus, 41 (grobe Orientierung)
Markus aus dem Einstieg hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von rund 2.600 EUR im Monat. Das ist Einkommensgruppe 3 der Düsseldorfer Tabelle (2.501 bis 2.900 EUR). Seine beiden Kinder sind 9 und 4 Jahre alt:
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Kind, 9 Jahre (Altersstufe 2): Bedarf 614 EUR, minus 129,50 EUR Kindergeldanteil, ergibt einen Zahlbetrag von rund 484,50 EUR.
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Kind, 4 Jahre (Altersstufe 1): Bedarf 535 EUR, minus 129,50 EUR Kindergeldanteil, ergibt einen Zahlbetrag von rund 405,50 EUR.
Macht zusammen rund 890 EUR Kindesunterhalt. Selbstbehalt-Check: 2.600 EUR minus 890 EUR ergibt 1.710 EUR. Markus bleibt damit über dem notwendigen Selbstbehalt von 1.450 EUR, es liegt also kein Mangelfall vor. Der Spielraum für zusätzlichen Trennungsunterhalt an Julia ist allerdings gering. Noch einmal deutlich: Dies ist eine vereinfachte Beispielrechnung. Die echte Berechnung berücksichtigt Wohnvorteil, Schulden, Bonus und weitere Faktoren und gehört in die Hand eines Fachanwalts.
Selbstbehalt 2026: Was dem Zahlenden mindestens bleibt
Der Selbstbehalt (auch Eigenbedarf genannt) ist der Betrag, der dem zahlenden Elternteil oder Ehegatten auf jeden Fall zum eigenen Leben bleiben muss. Er ist in § 1603 BGB verankert. Niemand muss so viel Unterhalt zahlen, dass das eigene Existenzminimum unterschritten wird. Wie hoch der Selbstbehalt ist, hängt davon ab, wem gegenüber Unterhalt geschuldet wird.
Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Unterhalt 2026?
Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern beträgt 2026 für Erwerbstätige 1.450 EUR und für Nicht-Erwerbstätige 1.200 EUR im Monat (§ 1603 Abs. 2 BGB). Gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten liegt der Selbstbehalt bei 1.600 EUR (erwerbstätig). Diese Werte wurden zum 01.01.2026 nicht erhöht.
Die folgende Tabelle zeigt alle relevanten Selbstbehalte:
| Konstellation | erwerbstätig | nicht erwerbstätig | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Gegenüber minderjährigen Kindern (notwendiger Selbstbehalt) | 1.450 EUR (inkl. bis 520 EUR Warmmiete) | 1.200 EUR | § 1603 Abs. 2 BGB |
| Gegenüber sonstigen volljährigen Kindern (angemessener Selbstbehalt) | mind. 1.750 EUR (inkl. bis 650 EUR Warmmiete) | mind. 1.750 EUR | § 1603 Abs. 1 BGB |
| Gegenüber getrennt lebendem / geschiedenem Ehegatten | 1.600 EUR (inkl. bis 580 EUR Warmmiete) | 1.475 EUR | §§ 1361, 1581 BGB |
Quelle: OLG Düsseldorf, Düsseldorfer Tabelle 2026.
Der Mangelfall: wenn das Geld nicht reicht
Reicht das verfügbare Einkommen nicht aus, um alle Ansprüche zu erfüllen und gleichzeitig den Selbstbehalt zu wahren, spricht man von einem Mangelfall. Dann greift die Rangfolge nach § 1609 BGB: An erster Stelle stehen minderjährige und ihnen gleichgestellte Kinder, danach kommen kinderbetreuende und langjährige Ehegatten, dann die übrigen Ehegatten. Im Klartext: Die Kinder gehen vor dem Ehegatten. Das verfügbare Geld wird zuerst für den Kindesunterhalt verwendet.
Wer berechnet den Unterhalt verbindlich, und was kostet das?
Eine verbindliche Unterhaltsberechnung ist Aufgabe von Fachleuten. Für die erste Orientierung gibt es aber günstigere Wege. Die folgende Übersicht zeigt, wer hilft und was es kostet.
| Anlaufstelle | Kosten | Geschwindigkeit | Wofür geeignet |
|---|---|---|---|
| Jugendamt (Beistandschaft) | kostenlos | Tage bis Wochen | nur Kindesunterhalt für minderjährige Kinder |
| Fachanwalt für Familienrecht | Erstberatung bis 190 EUR netto (226,10 EUR brutto), mit Berechnung bis 250 EUR netto | Tage bis Wochen | alle Unterhaltsarten, verbindliche Berechnung, Streitfälle |
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Wann reicht die Rechtseinschätzung? Für die Standardfragen („Habe ich überhaupt Anspruch?“, „In welcher Größenordnung liegt der Kindesunterhalt?“, „Bleibt mir mein Selbstbehalt?“) liefert Lulius eine fundierte erste Orientierung in zwei Minuten. Wann brauchen Sie zwingend einen Fachanwalt? Sobald es um Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt geht, bei hohen oder komplexen Einkommen, bei Selbstständigen, bei Auslandsbezug oder wenn Streit über die Höhe besteht. Einen genaueren Überblick, was eine Rechtsberatung im Familienrecht kostet, finden Sie in unserem Kostenratgeber.
Häufige Fragen zum Unterhalt nach Trennung (FAQ)
Wie lange muss man Trennungsunterhalt zahlen?
Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB wird ab dem Tag der Trennung gezahlt und endet mit der rechtskräftigen Scheidung. Die Dauer hängt also davon ab, wie lange das Scheidungsverfahren läuft. Nach der Scheidung tritt unter Umständen der nacheheliche Unterhalt an seine Stelle, der aber strenger geprüft und oft befristet wird (§ 1578b BGB).
Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
Ja. Nach § 1612b BGB wird das Kindergeld (2026: 259 EUR) auf den Kindesunterhalt angerechnet. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte (129,50 EUR) vom Tabellenbedarf abgezogen, sodass der Zahlbetrag entsprechend sinkt. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?
Der Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) gilt ab der Trennung bis zur Scheidung und setzt keinen besonderen Grund voraus: Der geringer verdienende Ehegatte hat Anspruch. Der nacheheliche Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB) gilt erst ab der Scheidung und nur, wenn ein gesetzlicher Tatbestand vorliegt (etwa Kinderbetreuung oder Aufstockung). Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung.
Wie viel Unterhalt steht mir mit Kind zu?
Das hängt vom Einkommen des zahlenden Elternteils und vom Alter des Kindes ab. Den Kindesunterhalt lesen Sie aus der Düsseldorfer Tabelle 2026 ab (Mindestunterhalt 486, 558 oder 653 EUR je nach Altersstufe, mehr bei höherem Einkommen), abzüglich des halben Kindergeldes. Zusätzlich kann Trennungsunterhalt für Sie selbst hinzukommen.
Was zählt zum bereinigten Nettoeinkommen?
Das bereinigte Nettoeinkommen ist das Nettoeinkommen abzüglich bestimmter Posten: berufsbedingte Aufwendungen (oft eine Pauschale), angemessene Altersvorsorge und berücksichtigungsfähige Schulden. Beim Ehegattenunterhalt wird vom Erwerbseinkommen zusätzlich ein Erwerbstätigenbonus von einem Zehntel abgezogen. Dieser bereinigte Betrag ist die Grundlage jeder Berechnung.
Bekomme ich Unterhalt, wenn ich selbst arbeite?
Möglich ist das durchaus. Verdienen Sie weniger als Ihr Ehegatte, kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen, der die Differenz teilweise ausgleicht. Auch ein Aufstockungsunterhalt nach der Scheidung (§ 1573 Abs. 2 BGB) ist denkbar, wenn Ihr eigenes Einkommen nicht für den vollen ehelichen Bedarf reicht. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Was passiert, wenn das Geld für alle Ansprüche nicht reicht?
Dann liegt ein Mangelfall vor, und es gilt die Rangfolge nach § 1609 BGB. Zuerst werden die minderjährigen Kinder bedient, danach kinderbetreuende und langjährige Ehegatten, dann die übrigen Berechtigten. Der Selbstbehalt des Zahlenden bleibt dabei geschützt. Reicht das Einkommen nicht für alle, gehen die Kinder vor.
Lulius prüft Ihre Unterhaltssituation in zwei Minuten
Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten: Sie lesen sich durch widersprüchliche Aussagen in diversen Foren, oder Sie lassen Ihre konkrete Lage systematisch einschätzen. Mit dem Rechts-Check für Verbraucher beschreiben Sie Ihre Situation in eigenen Worten und erhalten eine grobe Rechtseinschätzung Ihrer Ansprüche oder Pflichten. Was Sie bekommen:
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Ampel-Einschätzung: Besteht ein Anspruch dem Grunde nach? In welcher Größenordnung? Gibt es ein Selbstbehalt-Risiko?
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Exakte Paragraphen-Verweise zu § 1361 BGB, §§ 1601 ff. BGB, §§ 1569 ff. BGB und § 1612b BGB.
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Aktuelle Werte mit Stand 2026 aus der Düsseldorfer Tabelle.
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Beide Perspektiven, ob Sie wissen wollen, was Ihnen zusteht, oder was Sie zahlen müssen.
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Fazit: Unterhalt nach Trennung, die wichtigsten Punkte
Unterhalt nach Trennung umfasst drei verschiedene Ansprüche, und nur wer sie auseinanderhält, rechnet richtig. Drei Erkenntnisse zum Mitnehmen:
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Drei Arten, drei Regeln: Kindesunterhalt (§§ 1601 ff. BGB) für die Kinder, Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) für den schwächeren Ehegatten bis zur Scheidung, nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB) nur bei gesetzlichem Tatbestand. Mehrere können gleichzeitig laufen.
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Zahlen kennen: Mindestunterhalt 486 / 558 / 653 EUR je nach Altersstufe, Kindergeld 259 EUR pro Kind und ein notwendiger Selbstbehalt von 1.450 EUR für Erwerbstätige.
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Grenzen kennen: Reicht das Geld nicht, gehen die Kinder vor dem Ehegatten (§ 1609 BGB). Und: Jede konkrete Berechnung ist hochgradig einzelfallabhängig.
Ihr nächster Schritt: Verschaffen Sie sich zuerst eine Orientierung, dann holen Sie sich für die verbindliche Zahl einen Fachanwalt. Prüfen Sie Ihre Unterhaltssituation mit dem Lulius Rechts-Check ab 4,99 EUR pro Frage und sehen Sie in zwei Minuten, was Ihnen zusteht oder was Sie zahlen müssen, mit exakten Paragraphen-Verweisen und aktuellen 2026-Werten. Bei komplexer Lage vermitteln wir Sie an spezialisierte Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht.
Was steht Ihnen zu?
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Kostenlos registrierenHinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Rechtsinformationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Unterhalt ist hochgradig einzelfallabhängig. Für eine verbindliche Berechnung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht.