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Aktenzeichen nachschlagen statt suchen.

Sie haben ein Aktenzeichen aus einem Schriftsatz, einem Urteil oder einer Fußnote und wollen wissen, worum es ging? Geben Sie es ein — aus 83.345 Entscheidungen der sieben Bundesgerichte ab 2010, mit Leitsatz, Tenor und Link auf den amtlichen Volltext.

Beispiele zum Ausprobieren:

Der Bestand

Sieben Bundesgerichte, 83.345 Entscheidungen.

Anzahl der Entscheidungen je Bundesgericht
GerichtKürzelEntscheidungen
BundesgerichtshofBGH34.763
BundesfinanzhofBFH11.620
BundesverwaltungsgerichtBVerwG10.299
BundespatentgerichtBPatG7.307
BundesarbeitsgerichtBAG7.237
BundessozialgerichtBSG6.390
BundesverfassungsgerichtBVerfG5.729

Grundlage ist der offene Bestand des Rechtsinformationsportals des Bundes. Enthalten sind Entscheidungen ab dem 04.01.2010; der Bestand reicht derzeit bis zum 09.07.2026 und wird regelmäßig nachgeführt.

Nicht enthalten sind Instanzgerichte — Oberlandes-, Land-, Amts-, Landesarbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte der Länder — sowie Entscheidungen vor 2010 und die europäischen Gerichte EuGH und EGMR. Wer ein Aktenzeichen eines Instanzgerichts sucht, findet es hier nicht; das ist eine Grenze des Bestands, kein Fehler der Suche.

Eine ECLI haben 53.826 der 83.345 Entscheidungen. Wo sie fehlt — vor allem bei älteren Beschlüssen — bleibt das Aktenzeichen der verlässliche Weg.

Wozu das gut ist

Vom Aktenzeichen zur Entscheidung.

Aktenzeichen stehen überall: in Schriftsätzen der Gegenseite, in Fußnoten, in Kommentaren, in Zeitungsartikeln. Meist steht dort aber nur die Kennung — nicht, was das Gericht entschieden hat. Genau diese Lücke schließt diese Seite: Kennung rein, Gericht, Datum, Leitsatz und Tenor raus.

Ein Aktenzeichen kann dabei zu mehreren Entscheidungen führen, etwa wenn auf einen Beschluss später ein Urteil folgt oder über den Gegenstandswert gesondert entschieden wurde. Die Suche zeigt deshalb alle Treffer, die neueste zuerst.

Für den vollständigen Entscheidungstext verlinkt jeder Treffer auf das amtliche Portal. Wir spiegeln die Volltexte hier bewusst nicht: Die amtliche Fassung soll die maßgebliche bleiben.

Häufige Fragen

Fragen zur Aktenzeichen-Suche.

Welche Gerichte sind enthalten?

Die sieben obersten Bundesgerichte: Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht und Bundespatentgericht. Insgesamt 83.345 Entscheidungen von Januar 2010 bis Juli 2026. Instanzgerichte wie OLG, LG, AG, LAG oder FG sind nicht enthalten, ebenso wenig EuGH und EGMR.

Wie muss ich das Aktenzeichen schreiben?

Wie es im Urteil steht — Leerzeichen, Punkte und Groß- oder Kleinschreibung spielen keine Rolle. „2 AZR 541/09“, „2azr541/09“ und „2 A.Z.R. 541/09“ führen zum selben Treffer. Auf die Reihenfolge der Zeichen und den Schrägstrich kommt es dagegen an.

Was ist eine ECLI?

Der European Case Law Identifier ist eine europaweit einheitliche Kennung für Gerichtsentscheidungen, zum Beispiel ECLI:DE:BGH:2010:100610UIIZR117.09.0. Sie ist eindeutig und damit ideal zum Zitieren. Im Korpus haben 53.826 der 83.345 Entscheidungen eine ECLI — bei älteren Entscheidungen fehlt sie oft, dort führt nur das Aktenzeichen zum Ziel.

Warum finde ich meine Entscheidung nicht?

Drei häufige Gründe: Die Entscheidung stammt von einem Instanzgericht und nicht von einem Bundesgericht, sie ist älter als 2010, oder das Aktenzeichen ist unvollständig. Manche Entscheidungen werden von den Gerichten außerdem nicht veröffentlicht und sind deshalb in keiner Datenbank auffindbar.

Kann ich nach Stichworten statt nach Aktenzeichen suchen?

Hier nicht. Diese Seite schlägt gezielt eine bekannte Entscheidung nach. Die inhaltliche, sinngemäße Suche über den gesamten Entscheidungstext — etwa „Urteile zur fristlosen Kündigung wegen Bagatelldelikten“ — steht angemeldeten Nutzerinnen und Nutzern im Produkt zur Verfügung.

Ist die Nutzung kostenlos?

Ja, vollständig und ohne Anmeldung. Gerichtsentscheidungen sind amtliche Werke und nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei. Der Volltext liegt beim amtlichen Rechtsinformationsportal des Bundes, auf das jeder Treffer verlinkt.

Die Entscheidung kennen ist gut. Sie auf den eigenen Fall anwenden ist besser.

Lulius durchsucht denselben Entscheidungsbestand inhaltlich und verbindet ihn mit über 4.600 Bundesgesetzen — mit exakten Fundstellen, für Kanzleien und Verbraucher.

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Rechtlicher Hinweis: Die Angaben stammen aus dem offenen Bestand des Rechtsinformationsportals des Bundes. Gerichtsentscheidungen sind amtliche Werke und nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei. Leitsatz und Tenor werden gekürzt wiedergegeben; maßgeblich ist allein die amtliche Fassung, auf die jeder Treffer verlinkt. Die Anzeige einer Entscheidung ist keine Aussage darüber, ob sie auf Ihren Fall anwendbar oder noch aktuell ist, und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar.