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Aktenzeichen nachschlagen statt suchen.

Sie haben ein Aktenzeichen aus einem Schriftsatz, einem Urteil oder einer Fußnote und wollen wissen, worum es ging? Geben Sie es ein — aus 83.345 Entscheidungen der sieben Bundesgerichte ab 2010, mit Leitsatz, Tenor und Link auf den amtlichen Volltext.

Beispiele zum Ausprobieren:

Der Bestand

Sieben Bundesgerichte, 83.345 Entscheidungen.

Anzahl der Entscheidungen je Bundesgericht, davon aufbereitet
GerichtKürzelIm BestandAufbereitet
BundesgerichtshofBGH34.763796
BundesfinanzhofBFH11.620150
BundesverwaltungsgerichtBVerwG10.29922
BundespatentgerichtBPatG7.3074
BundesarbeitsgerichtBAG7.237150
BundessozialgerichtBSG6.390
BundesverfassungsgerichtBVerfG5.7291

Aufbereitete Entscheidungen durchstöbern

1.123 Entscheidungen haben eine eigene Seite — mit amtlichem Leitsatz, Tenor, Gründe-Auszug und den Normen, um die es ging. Ausgewählt sind sie danach, ob sie eine Vorschrift auslegen, die wir bereits aufbereitet haben, oder ob einer unserer Ratgeber sie zitiert.

Grundlage ist der offene Bestand des Rechtsinformationsportals des Bundes. Enthalten sind Entscheidungen ab dem 04.01.2010; der Bestand reicht derzeit bis zum 09.07.2026 und wird regelmäßig nachgeführt.

Nicht enthalten sind Instanzgerichte — Oberlandes-, Land-, Amts-, Landesarbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte der Länder — sowie Entscheidungen vor 2010 und die europäischen Gerichte EuGH und EGMR. Wer ein Aktenzeichen eines Instanzgerichts sucht, findet es hier nicht; das ist eine Grenze des Bestands, kein Fehler der Suche.

Eine ECLI haben 53.826 der 83.345 Entscheidungen. Wo sie fehlt — vor allem bei älteren Beschlüssen — bleibt das Aktenzeichen der verlässliche Weg.

Wozu das gut ist

Vom Aktenzeichen zur Entscheidung.

Aktenzeichen stehen überall: in Schriftsätzen der Gegenseite, in Fußnoten, in Kommentaren, in Zeitungsartikeln. Meist steht dort aber nur die Kennung — nicht, was das Gericht entschieden hat. Genau diese Lücke schließt diese Seite: Kennung rein, Gericht, Datum, Leitsatz und Tenor raus.

Ein Aktenzeichen kann dabei zu mehreren Entscheidungen führen, etwa wenn auf einen Beschluss später ein Urteil folgt oder über den Gegenstandswert gesondert entschieden wurde. Die Suche zeigt deshalb alle Treffer, die neueste zuerst.

Für 1.123 Entscheidungen gibt es eine eigene, aufbereitete Seite mit amtlichem Leitsatz, Tenor, einem Auszug aus den Gründen und Links in den Gesetzestext. Bei allen übrigen zeigt der Treffer Leitsatz und Tenor gekürzt. Vollständige Entscheidungstexte spiegeln wir bewusst nicht — die amtliche Fassung soll die maßgebliche bleiben, und jede Seite verlinkt dorthin.

Häufige Fragen

Fragen zur Aktenzeichen-Suche.

Welche Gerichte sind enthalten?

Die sieben obersten Bundesgerichte: Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht und Bundespatentgericht. Insgesamt 83.345 Entscheidungen von Januar 2010 bis Juli 2026. Instanzgerichte wie OLG, LG, AG, LAG oder FG sind nicht enthalten, ebenso wenig EuGH und EGMR.

Wie muss ich das Aktenzeichen schreiben?

Wie es im Urteil steht — Leerzeichen, Punkte und Groß- oder Kleinschreibung spielen keine Rolle. „2 AZR 541/09“, „2azr541/09“ und „2 A.Z.R. 541/09“ führen zum selben Treffer. Auf die Reihenfolge der Zeichen und den Schrägstrich kommt es dagegen an.

Was ist eine ECLI?

Der European Case Law Identifier ist eine europaweit einheitliche Kennung für Gerichtsentscheidungen, zum Beispiel ECLI:DE:BGH:2010:100610UIIZR117.09.0. Sie ist eindeutig und damit ideal zum Zitieren. Im Korpus haben 53.826 der 83.345 Entscheidungen eine ECLI — bei älteren Entscheidungen fehlt sie oft, dort führt nur das Aktenzeichen zum Ziel.

Warum finde ich meine Entscheidung nicht?

Drei häufige Gründe: Die Entscheidung stammt von einem Instanzgericht und nicht von einem Bundesgericht, sie ist älter als 2010, oder das Aktenzeichen ist unvollständig. Manche Entscheidungen werden von den Gerichten außerdem nicht veröffentlicht und sind deshalb in keiner Datenbank auffindbar.

Kann ich nach Stichworten statt nach Aktenzeichen suchen?

Hier nicht. Diese Seite schlägt gezielt eine bekannte Entscheidung nach. Die inhaltliche, sinngemäße Suche über den gesamten Entscheidungstext — etwa „Urteile zur fristlosen Kündigung wegen Bagatelldelikten“ — steht angemeldeten Nutzerinnen und Nutzern im Produkt zur Verfügung.

Warum haben manche Entscheidungen eine eigene Seite und andere nicht?

Eine eigene, aufbereitete Seite bekommt eine Entscheidung, wenn sie an vorhandenen Inhalt anschließt: wenn ihr amtlicher Leitsatz eine Vorschrift auslegt, zu der es bei uns schon eine Gesetzesseite gibt, oder wenn einer unserer Ratgeber sie zitiert. Derzeit sind das 1.123 Entscheidungen. Alle übrigen bleiben über diese Suche auffindbar, bekommen aber keine eigene Seite — 83.345 Seiten mit unkommentiertem Entscheidungstext wären für niemanden ein Gewinn.

Ist die Nutzung kostenlos?

Ja, vollständig und ohne Anmeldung. Gerichtsentscheidungen sind amtliche Werke und nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei. Der Volltext liegt beim amtlichen Rechtsinformationsportal des Bundes, auf das jeder Treffer verlinkt.

Die Entscheidung kennen ist gut. Sie auf den eigenen Fall anwenden ist besser.

Lulius durchsucht denselben Entscheidungsbestand inhaltlich und verbindet ihn mit über 4.600 Bundesgesetzen — mit exakten Fundstellen, für Kanzleien und Verbraucher.

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Rechtlicher Hinweis: Die Angaben stammen aus dem offenen Bestand des Rechtsinformationsportals des Bundes. Gerichtsentscheidungen sind amtliche Werke und nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei. In der Trefferliste werden Leitsatz und Tenor gekürzt wiedergegeben; auf den aufbereiteten Entscheidungsseiten stehen sie im amtlichen Wortlaut, die Gründe als Auszug. Maßgeblich ist in jedem Fall allein die amtliche Fassung, auf die jede Seite verlinkt. Die Anzeige einer Entscheidung ist keine Aussage darüber, ob sie auf Ihren Fall anwendbar oder noch aktuell ist, und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG dar.