Prozesskostenhilfe- Rechner.
Können Sie sich den Prozess leisten — oder zahlt die Staatskasse? Der Rechner ermittelt das einzusetzende Einkommen nach § 115 ZPO mit den Freibeträgen 2026 und sagt Ihnen, ob PKH ohne Raten in Betracht kommt oder mit welcher Monatsrate Sie rechnen müssen.
Alle Einkünfte nach Steuern und Sozialabgaben — einschließlich Kindergeld, Renten oder Unterhaltszahlungen, die Sie erhalten.
Dann wird zusätzlich der Erwerbstätigenfreibetrag abgezogen (§ 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 lit. b ZPO).
Für Ehegatten und Lebenspartner wird ein eigener Freibetrag abgezogen (§ 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 lit. a ZPO).
Unterhaltsberechtigte Personen
Personen, denen Sie kraft Gesetzes Unterhalt leisten — ohne den Ehegatten/Lebenspartner (eigener Schalter oben).
Werbungskosten, angemessene Versicherungen, Mehrbedarfe und besondere Belastungen (§ 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 lit. a, Nr. 4, Nr. 5 ZPO).
Freibeträge der Prozesskostenhilfebekanntmachung, Stand 1. Januar 2026.
Voraussichtliche Monatsrate
Höchstens 48 Monatsraten (§ 115 Abs. 2 ZPO) — zusammen 11.952,00 €. Übersteigen die voraussichtlichen Prozesskosten 996,00 € (vier Raten) nicht, wird PKH nicht bewilligt (§ 115 Abs. 4 ZPO).
Einzusetzendes Einkommen
Monatsrate: die Hälfte des einzusetzenden Einkommens, abgerundet auf volle Euro (§ 115 Abs. 2 ZPO).
Rechtsgrundlagen
- §§ 115 Abs. 1 ZPO (einzusetzendes Einkommen, Freibeträge)
- §§ 115 Abs. 2 ZPO (Monatsraten, höchstens 48)
- §Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026 (PKHB 2026), Stand 1. Januar 2026
Hinweise
- ·Eigene Einkünfte einer unterhaltsberechtigten Person (z. B. Ausbildungsvergütung, eigenes Kindeseinkommen) mindern deren Freibetrag (§ 115 Abs. 1 Satz 8 ZPO) — der Rechner setzt die vollen Freibeträge an.
- ·Kindergeld zählt zum Einkommen der Partei, die es bezieht — es gehört mit in das Nettoeinkommen.
- ·In Bezirken mit erhöhten Regelsätzen (derzeit München und Umgebung) gelten höhere Freibeträge (§ 115 Abs. 1 Satz 5 ZPO).
- ·Prozesskostenhilfe wird nicht bewilligt, wenn die voraussichtlichen Kosten der Prozessführung vier Monatsraten nicht übersteigen (§ 115 Abs. 4 ZPO).
Zu beachten
- ⚠Neben dem Einkommen ist auch zumutbares VERMÖGEN einzusetzen (§ 115 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 90 SGB XII); geschont sind u. a. ein Barbetrag von derzeit 10.000 € je Person, angemessener Hausrat und ein selbst genutztes angemessenes Hausgrundstück. Das prüft dieser Rechner nicht.
- ⚠Die Bewilligung setzt zusätzlich hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung voraus und darf nicht mutwillig erscheinen (§ 114 Abs. 1 ZPO).
- ⚠Wohnkosten werden nur berücksichtigt, soweit sie nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den Lebensverhältnissen stehen (§ 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 ZPO).
Und was kostet der Prozess überhaupt?
Ob PKH bewilligt wird, hängt auch von den voraussichtlichen Verfahrenskosten ab (§ 115 Abs. 4 ZPO). Anwalts- und Gerichtskosten für Ihren Streitwert liefert der Prozesskostenrechner — inklusive Kostenrisiko bei Niederlage.
So wird gerechnet
Einzusetzendes Einkommen — so rechnet § 115 ZPO.
Ausgangspunkt ist das gesamte Nettoeinkommen der Partei — einschließlich Kindergeld, Renten und erhaltener Unterhaltszahlungen. Davon zieht das Gesetz ab: Werbungskosten und angemessene Versicherungen (§ 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 lit. a ZPO), bei Erwerbstätigen einen Freibetrag von 282 €, für die Partei und ihren Ehegatten oder Lebenspartner je 619 €, für jede unterhaltsberechtigte Person einen altersgestaffelten Freibetrag — und die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit sie nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den Lebensverhältnissen stehen.
Was danach übrig bleibt, ist das einzusetzende Einkommen. Die Monatsrate beträgt dessen Hälfte, abgerundet auf volle Euro; oberhalb von 600 € einzusetzendem Einkommen steigt sie auf 300 € zuzüglich des vollen Mehrbetrags (§ 115 Abs. 2 ZPO). Raten unter 10 € werden nicht festgesetzt — dann ist die PKH ratenfrei. Unabhängig davon, durch wie viele Instanzen der Prozess geht, sind höchstens 48 Monatsraten zu zahlen.
Ein Beispiel: 1.800 € netto, erwerbstätig, 700 € Warmmiete, alleinstehend. Abzüge: 282 € + 619 € + 700 € = 1.601 €. Es bleiben 199 € einzusetzendes Einkommen — die Monatsrate beträgt 99 €, zusammen höchstens 4.752 €. Übersteigen die voraussichtlichen Prozesskosten vier Monatsraten (396 €) nicht, wird PKH gar nicht erst bewilligt (§ 115 Abs. 4 ZPO) — bei diesem Einkommen lohnt der Antrag also erst ab einem gewissen Streitwert.
Einordnung
PKH, VKH, Beratungshilfe — was wofür gilt.
Prozesskostenhilfe (PKH): für gerichtliche Verfahren vor den Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten (§§ 114 ff. ZPO, teils über Verweisungen). Sie deckt die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen beigeordneten Anwalts — nicht aber die Kosten des Gegners bei Prozessverlust (§ 123 ZPO).
Verfahrenskostenhilfe (VKH): dasselbe Institut in Familiensachen — etwa Scheidung, Sorge- und Unterhaltsverfahren (§ 76 FamFG). Die wirtschaftliche Prüfung folgt § 115 ZPO, dieser Rechner passt also auch dafür. Was ein Scheidungsverfahren kostet, zeigt der Ratgeber Scheidung: Ablauf und Kosten.
Beratungshilfe: für die außergerichtliche Beratung und Vertretung (BerHG). Den Berechtigungsschein stellt das Amtsgericht aus; der Anwalt darf höchstens 15 € Eigenbeteiligung verlangen. Wann sich welcher Weg lohnt, ordnet der Beitrag Was kostet Rechtsberatung? ein.
Grenzen des Rechners
Was der Rechner bewusst nicht prüft.
Vermögen: Zumutbares Vermögen ist vor der PKH einzusetzen (§ 115 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 90 SGB XII) — geschont sind insbesondere 10.000 € Barvermögen je Person, angemessener Hausrat und die selbst genutzte angemessene Immobilie. Diese Prüfung nimmt der Rechner bewusst nicht vor.
Eigene Einkünfte der Unterhaltsberechtigten: Hat ein unterhaltsberechtigtes Kind eigene Einkünfte — etwa eine Ausbildungsvergütung —, mindert das seinen Freibetrag. Der Rechner setzt die vollen Freibeträge an und weist darauf hin.
Erhöhte Regionalsätze und Einzelfallposten: In Bezirken mit erhöhten Regelsätzen (derzeit München und Umgebung) gelten höhere Freibeträge; Mehrbedarfe und besondere Belastungen erkennt das Gericht nur nach Einzelfallprüfung an.
Erfolgsaussicht und Mutwilligkeit: Die Bewilligung setzt hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung voraus (§ 114 Abs. 1 ZPO) — eine juristische Prüfung des konkreten Falls, die kein Rechner leisten kann.
Häufige Fragen
Fragen zur Prozesskostenhilfe.
Wer bekommt Prozesskostenhilfe?
Wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann — wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 114 Abs. 1 ZPO). Der Rechner beziffert die wirtschaftliche Seite; die Erfolgsaussicht prüft das Gericht.
Wie hoch sind die PKH-Freibeträge 2026?
Für die Partei und ihren Ehegatten oder Lebenspartner je 619 €, für Erwerbstätige zusätzlich 282 €, für unterhaltsberechtigte Personen je nach Alter 393 € (unter 6), 429 € (6–13), 518 € (14–17) und 496 € (Volljährige) — dazu die tatsächlichen Wohnkosten. Die Beträge folgen der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026 und gelten seit dem 1. Januar 2026 unverändert gegenüber 2025.
Wann bekomme ich PKH ohne Ratenzahlung?
Wenn nach Abzug aller Freibeträge, Wohnkosten und Belastungen kein einzusetzendes Einkommen verbleibt — oder die rechnerische Monatsrate unter 10 € läge (§ 115 Abs. 2 ZPO). Dann trägt die Staatskasse Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts vollständig.
Wie hoch sind die Monatsraten?
Die Monatsrate beträgt die Hälfte des einzusetzenden Einkommens, abgerundet auf volle Euro. Liegt das einzusetzende Einkommen über 600 €, beträgt die Rate 300 € zuzüglich des vollen Mehrbetrags. Unabhängig von der Zahl der Instanzen sind höchstens 48 Monatsraten zu zahlen (§ 115 Abs. 2 ZPO).
Zählt auch mein Vermögen?
Ja. Zumutbares Vermögen ist vor der PKH einzusetzen (§ 115 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 90 SGB XII). Geschont sind unter anderem ein Barbetrag von derzeit 10.000 € je Person, angemessener Hausrat und ein selbst genutztes angemessenes Hausgrundstück. Diesen Teil prüft der Rechner bewusst nicht.
Muss ich die PKH später zurückzahlen?
Möglicherweise. Das Gericht kann die Entscheidung bis vier Jahre nach Verfahrensende ändern, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verbessern — etwa durch den erstrittenen Betrag selbst (§ 120a ZPO). Wesentliche Verbesserungen und einen Anschriftenwechsel muss die Partei von sich aus mitteilen. Bei Prozessverlust sind außerdem die Kosten des Gegners nicht von der PKH gedeckt (§ 123 ZPO).
Was gilt außerhalb eines Gerichtsverfahrens?
Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung gibt es die Beratungshilfe nach dem BerHG — den Berechtigungsschein beantragt man beim Amtsgericht; die Eigenbeteiligung beträgt höchstens 15 €. In Familiensachen heißt das Pendant zur PKH Verfahrenskostenhilfe (VKH, § 76 FamFG) und folgt denselben Regeln.
Ist der PKH-Rechner kostenlos?
Ja. Der Rechner ist vollständig kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Die Berechnung läuft deterministisch nach § 115 ZPO im Browser — es werden keine Eingaben gespeichert.
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Rechtlicher Hinweis: Der Prozesskostenhilfe-Rechner liefert eine unverbindliche Berechnung des einzusetzenden Einkommens und der Monatsrate nach § 115 ZPO mit den Freibeträgen der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026. Vermögenseinsatz (§ 115 Abs. 3 ZPO), eigene Einkünfte Unterhaltsberechtigter, erhöhte Regionalsätze sowie die Prüfung von Erfolgsaussicht und Mutwilligkeit (§ 114 ZPO) bleiben unberücksichtigt; über die Bewilligung entscheidet allein das Gericht. Alle Angaben ohne Gewähr. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.