← Alle Artikel
Familienrecht··12 Min. Lesezeit

Scheidung: Ablauf, Dauer und Kosten verständlich erklärt (2026)

D

Dr. Anna Weiss

Fachanwältin für Familienrecht

Tobias, 44, aus Köln liegt nachts wach und tippt eine Frage ins Handy: „Wie läuft eine Scheidung eigentlich ab?“ Vor zwei Monaten ist seine Frau ausgezogen, gemeinsam haben sie eine Tochter und eine abbezahlte Eigentumswohnung. Tobias weiß nicht, wann er den Antrag stellen darf, wie lange das dauert und was am Ende auf der Rechnung steht. Im Jahr 2024 ging es rund 129.300 Paaren in Deutschland ähnlich, so viele Ehen wurden laut Statistischem Bundesamt geschieden. 80,5 Prozent der 2024 Geschiedenen hatten vorher das Trennungsjahr durchlaufen. Tobias ist also alles andere als allein.

Genau hier setzt dieser Ratgeber an. Eine Scheidung ist die rechtliche Auflösung der Ehe durch einen Beschluss des Familiengerichts. Damit das Gericht überhaupt entscheidet, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, allen voran das Trennungsjahr. Wie das Verfahren genau abläuft, wie lange es dauert und was es kostet, hängt stark davon ab, ob Sie sich einig sind oder streiten.

In diesem Beitrag gehen wir Schritt für Schritt durch das Scheidungsverfahren: vom Trennungsjahr über den Antrag und den Versorgungsausgleich bis zum Scheidungsbeschluss. Sie erfahren den Unterschied zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung, lernen, wovon Dauer und Kosten abhängen, und bekommen am Ende eine FAQ mit den häufigsten Fragen. Mit exakten Paragraphen-Verweisen und ohne juristisches Kauderwelsch. Vorab ein wichtiger Hinweis: Dieser Artikel liefert allgemeine Rechtsinformationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

Mitten in der Trennung und unsicher, wie es weitergeht? Mit dem Rechts-Check für Verbraucher ab 4,99 EUR pro Frage bekommen Sie eine grobe Rechtseinschätzung Ihrer Lage, bevor Sie 250 EUR für eine Anwalts-Erstberatung ausgeben. Eine erste Orientierung, mit der Sie vorbereitet ins Gespräch gehen.

Voraussetzung: das Trennungsjahr (§ 1565, § 1566 BGB)

Ohne Trennungsjahr gibt es in der Regel keine Scheidung. Das Gesetz verlangt nach § 1565 BGB, dass die Ehe gescheitert ist. Gescheitert bedeutet: Die Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr und es ist nicht zu erwarten, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Diese Frage muss niemand beweisen, denn das Gesetz hilft mit einer Vermutung.

Nach § 1566 Abs. 1 BGB wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet, wenn die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, also einer den Antrag stellt und der andere zustimmt. Genau das ist der Grund, warum das Trennungsjahr in der Praxis so zentral ist. Leben die Ehegatten sogar seit drei Jahren getrennt, gilt die Vermutung nach § 1566 Abs. 2 BGB auch dann, wenn der andere der Scheidung nicht zustimmt.

Was bedeutet „getrennt leben“?

Getrennt leben heißt nicht zwingend, dass einer auszieht. Maßgeblich ist die Trennung „von Tisch und Bett“. Die Eheleute können das Trennungsjahr also auch innerhalb derselben Wohnung verbringen, wenn sie ihre Haushalte trennen. Getrennte Schlafzimmer, getrennte Finanzen, kein gemeinsames Wirtschaften, keine wechselseitige Versorgung. Wer in derselben Wohnung bleibt, sollte den Beginn der Trennung gut dokumentieren, weil er der Startpunkt für das Trennungsjahr ist.

Härtefall: Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

In Ausnahmefällen geht es schneller. Nach § 1565 Abs. 2 BGB kann die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellt, und zwar aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen. Das ist eine hohe Hürde, und ob ein Härtefall vorliegt, sollte ein Fachanwalt für Familienrecht prüfen.

Ihr nächster Schritt: Halten Sie das Trennungsdatum schriftlich fest. Es ist die Grundlage für den gesamten weiteren Ablauf und entscheidet darüber, ab wann Sie den Scheidungsantrag stellen können.

Wie läuft eine Scheidung ab? (5 Schritte)

Eine Scheidung folgt einem festen Ablauf. Auch wenn jeder Fall anders ist, durchlaufen fast alle Verfahren dieselben fünf Schritte. Die folgende Übersicht zeigt den typischen Weg vom Trennungsjahr bis zum rechtskräftigen Beschluss.

  1. Trennungsjahr abwarten. Bevor der Antrag Erfolg hat, muss in der Regel ein Jahr Getrenntleben vergangen sein (§ 1566 Abs. 1 BGB). Tobias aus dem Einstieg steht hier ganz am Anfang.
  2. Scheidungsantrag durch den Anwalt. Der Scheidungsantrag wird von einem Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Privatpersonen können den Antrag nicht selbst stellen (dazu der Abschnitt zum Anwaltszwang).
  3. Versorgungsausgleich vorbereiten. Das Gericht versendet Fragebögen an die Rentenversicherungsträger, um die in der Ehe erworbenen Rentenanrechte zu ermitteln. Dieser Schritt läuft automatisch und kostet die meiste Zeit.
  4. Mündliche Verhandlung. Beide Ehegatten werden vom Gericht persönlich angehört. In einfachen, einvernehmlichen Fällen ist das ein kurzer Termin.
  5. Scheidungsbeschluss und Rechtskraft. Das Gericht spricht die Scheidung durch Beschluss aus. Rechtskräftig wird die Scheidung nach Ablauf der Rechtsmittelfrist. Verzichten beide Ehegatten im Termin auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig.

Erst mit der Rechtskraft ist die Ehe rechtlich beendet. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie wieder ledig und können zum Beispiel erneut heiraten. Bis dahin gilt: Sie sind verheiratet, auch wenn Sie längst getrennt leben.

Einvernehmliche oder streitige Scheidung: der große Unterschied

Der wichtigste Hebel für Dauer und Kosten ist die Frage, ob Sie sich einig sind. Das Gesetz unterscheidet nicht ausdrücklich nach diesen Begriffen, in der Praxis machen sie aber den entscheidenden Unterschied. Es geht dabei nicht um die Scheidung selbst, sondern um die sogenannten Folgesachen: Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Zugewinnausgleich und der Verbleib der Ehewohnung.

Bei der einvernehmlichen Scheidung sind diese Folgesachen geregelt oder unstrittig. Beide Ehegatten wollen die Scheidung, es gibt keinen Streit über Geld oder Kinder. Solche Verfahren sind deutlich schneller und günstiger. Oft ist die Scheidung nach dem Antrag in rund drei bis sechs Monaten abgeschlossen, je nach Dauer des Versorgungsausgleichs.

Bei der streitigen Scheidung sind eine oder mehrere Folgesachen umstritten. Über Unterhalt, Sorgerecht oder Zugewinn wird teils im Verbund mit der Scheidung mitverhandelt. Solche Verfahren dauern häufig ein bis zwei Jahre oder länger und verursachen entsprechend höhere Kosten. Die folgende Tabelle stellt beide Wege gegenüber.

MerkmalEinvernehmliche ScheidungStreitige Scheidung
Folgesachengeregelt oder unstrittigumstritten (Unterhalt, Sorge, Zugewinn)
Dauer (Größenordnung)oft rund 3 bis 6 Monate nach Antraghäufig 1 bis 2 Jahre oder länger
Kostenniedrigerhöher, weil mehr Verfahren und Aufwand
Anzahl Anwälteoft genügt ein Anwaltin der Regel zwei Anwälte
Belastunggeringhoch (Streit, Termine, Gutachten)

Die gute Nachricht: Wer sich vorab über die Folgesachen einigt, spart Zeit, Geld und Nerven. Genau deshalb lohnt es sich, die eigene Situation früh einzuschätzen.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an. Die reine Verfahrensdauer nach dem Antrag liegt bei einer einvernehmlichen Scheidung oft im Bereich von drei bis sechs Monaten. Rechnet man das Trennungsjahr hinzu, vergeht vom Auszug bis zur rechtskräftigen Scheidung also mindestens etwas mehr als ein Jahr. Bei streitigen Verfahren sind ein bis zwei Jahre oder mehr keine Seltenheit.

Der mit Abstand häufigste Grund, warum sich ein Verfahren in die Länge zieht, ist der Versorgungsausgleich. Das Gericht muss bei jeder Rentenversicherung und jedem Versorgungsträger nachfragen, welche Anrechte in der Ehezeit erworben wurden. Diese Auskünfte dauern oft Monate, vor allem wenn mehrere Träger beteiligt sind oder die Daten unvollständig zurückkommen.

Mirjam, 39, aus Bremen kennt das aus eigener Erfahrung. Ihre Scheidung war eigentlich unstrittig, beide wollten sie. Trotzdem zog sich das Verfahren über acht Monate, weil die Rentenauskünfte für ihren selbstständig tätigen Mann mit zwei verschiedenen Versorgungswerken auf sich warten ließen. Der Streit war also nicht das Problem, sondern die Wartezeit auf die Träger.

Weitere Faktoren, die die Dauer beeinflussen, sind die Auslastung des zuständigen Familiengerichts, die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und die Frage, ob beide Seiten zügig mitwirken. Wer Fragebögen schnell ausfüllt und Dokumente vollständig liefert, beschleunigt das Verfahren spürbar.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung lassen sich nicht pauschal beziffern, aber sie folgen einem klaren System. Grundlage ist der sogenannte Verfahrenswert (früher Streitwert genannt). Aus ihm ergeben sich sowohl die Gerichtskosten (nach dem Familiengerichtskostengesetz, FamGKG) als auch die Anwaltskosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG), jeweils über gesetzlich festgelegte Gebührentabellen.

So wird der Verfahrenswert bestimmt

Für den Verfahrenswert gilt eine grobe Faustregel: Angesetzt wird in der Regel das 3-fache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten. Vorhandenes Vermögen wird anteilig zugeschlagen, und der Versorgungsausgleich erhöht den Wert zusätzlich. Es gibt einen Mindest-Verfahrenswert von 3.000 EUR (§ 43 FamGKG), wobei das Gericht im Einzelfall auch darunter gehen kann. Je höher das Einkommen und Vermögen, desto höher der Verfahrenswert und damit die Kosten.

Rechenbeispiel (grobe Orientierung)

Das folgende Beispiel zeigt das Prinzip. Es handelt sich ausdrücklich um eine grobe Orientierung und Näherung, nicht um eine verbindliche Berechnung.

Angenommen, das gemeinsame Nettoeinkommen beträgt rund 4.000 EUR pro Monat. Das 3-fache davon ergibt einen Ausgangs-Verfahrenswert von rund 12.000 EUR. Hinzu kommt der Wert des Versorgungsausgleichs, der diesen Betrag weiter erhöht. Aus dem so ermittelten Verfahrenswert werden anschließend die Gerichts- und Anwaltsgebühren nach den gesetzlichen Tabellen berechnet.

Als Größenordnung für eine einvernehmliche Scheidung mit einem durchschnittlichen Verfahrenswert liegen die Gesamtkosten häufig im Bereich von rund 1.500 bis 3.000 EUR. Das hängt stark vom Verfahrenswert ab und davon, ob nur eine oder beide Seiten anwaltlich vertreten sind. Auch dies ist bewusst als Orientierung zu verstehen und nicht verbindlich.

Verfahrenskostenhilfe bei geringem Einkommen

Wer sich die Scheidung finanziell nicht leisten kann, steht nicht ohne Hilfe da. Bei geringem Einkommen gibt es die Verfahrenskostenhilfe (VKH). Der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise die Gerichts- und Anwaltskosten. Ob Sie Anspruch haben, hängt von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. Den Antrag stellt in der Regel Ihr Anwalt zusammen mit dem Scheidungsantrag.

Ihr nächster Schritt: Verschaffen Sie sich zunächst grob Klarheit über Ihren Verfahrenswert und die zu erwartende Größenordnung der Kosten. Einen genaueren Überblick, was eine Rechtsberatung im Familienrecht kostet, finden Sie in unserem Kostenratgeber.

Versorgungsausgleich: die Rentenanrechte werden geteilt (§ 1 VersAusglG)

Der Versorgungsausgleich ist einer der wichtigsten und am meisten unterschätzten Teile der Scheidung. Er ist im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) geregelt. Die Grundidee steht in § 1 VersAusglG: Die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte, also vor allem Rentenansprüche, werden hälftig zwischen den Ehegatten geteilt. Das nennt man Halbteilung.

Der Hintergrund ist fair gedacht. Wer während der Ehe weniger oder gar nicht gearbeitet hat, etwa wegen der Kinderbetreuung, hat in dieser Zeit auch weniger Rentenanrechte aufgebaut. Der Versorgungsausgleich gleicht das aus, indem die in der Ehezeit erworbenen Anrechte beider Partner zusammengezählt und je zur Hälfte aufgeteilt werden.

Von Amts wegen, mit wenigen Ausnahmen

Anders als beim Unterhalt müssen Sie den Versorgungsausgleich nicht beantragen. Das Gericht führt ihn von Amts wegen durch, prüft ihn also automatisch in jedem Scheidungsverfahren. Genau deshalb ist er auch der häufigste Grund, warum ein Verfahren länger dauert.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Geringfügige Anrechte können nach der Bagatellgrenze des § 18 VersAusglG vom Ausgleich ausgeschlossen werden, damit sich der Aufwand lohnt. Außerdem können die Ehegatten den Versorgungsausgleich durch eine notarielle Vereinbarung ganz oder teilweise ausschließen oder anders regeln. Eine solche Vereinbarung sollte immer anwaltlich begleitet werden, weil sie spürbare Folgen für die spätere Rente hat.

Was das für Ihre Rente bedeutet

Konkret heißt das: Verfügt ein Ehegatte über deutlich höhere Rentenanrechte aus der Ehezeit, gibt er einen Teil davon ab. Der andere erhält im Gegenzug entsprechende Anrechte gutgeschrieben. Wie sich das im Detail auf Ihre spätere Rente auswirkt, hängt von Art und Höhe der Anrechte ab und sollte im Zweifel fachkundig geprüft werden.

Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?

Ja, vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang. Nach § 114 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen anwaltlich vertreten lassen. Den Scheidungsantrag kann also niemand selbst einreichen, dafür ist zwingend ein Rechtsanwalt nötig.

Es gibt aber eine wichtige Ausnahme. Die Zustimmung zur Scheidung und die Rücknahme des Antrags kann der andere Ehegatte ohne Anwalt erklären. Daraus ergibt sich eine entscheidende Praxisfolge für einvernehmliche Verfahren.

Einvernehmlich: ein Anwalt genügt

Sind sich beide einig, genügt in der Praxis ein einziger Anwalt, nämlich der des Antragstellers. Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung nur zu und braucht dafür keinen eigenen Anwalt. Das spart spürbar Kosten, weil nur eine Seite Anwaltsgebühren zahlt.

Wichtig ist dabei eine Grenze: Ein Anwalt darf immer nur eine Seite vertreten, niemals beide gleichzeitig. Der Anwalt, der den Antrag stellt, vertritt die Interessen des Antragstellers. Der andere Ehegatte stimmt eigenverantwortlich zu. Wer sicher sein will, dass seine eigenen Interessen, etwa beim Versorgungsausgleich oder Zugewinn, gewahrt bleiben, kann sich trotzdem eigenen anwaltlichen Rat holen.

Ihr nächster Schritt: Klären Sie früh, ob Ihre Scheidung einvernehmlich laufen kann. Das entscheidet darüber, ob ein Anwalt genügt oder ob beide Seiten vertreten sein sollten.

Häufige Fragen zur Scheidung (FAQ)

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der grob dem 3-fachen gemeinsamen Monatsnettoeinkommen plus Vermögen und Versorgungsausgleich entspricht. Daraus ergeben sich Gerichts- und Anwaltsgebühren nach gesetzlichen Tabellen. Als Größenordnung liegt eine einvernehmliche Scheidung häufig bei rund 1.500 bis 3.000 EUR. Bei geringem Einkommen gibt es Verfahrenskostenhilfe.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert nach dem Antrag oft rund drei bis sechs Monate, eine streitige häufig ein bis zwei Jahre oder länger. Hinzu kommt vorher das Trennungsjahr. Der häufigste Grund für Verzögerungen ist der Versorgungsausgleich, weil das Gericht Auskünfte bei allen Rentenversicherungsträgern einholen muss.

Geht eine Scheidung ohne Trennungsjahr?

In der Regel nein. Das Gesetz verlangt das Scheitern der Ehe (§ 1565 BGB), das nach einem Jahr Getrenntleben vermutet wird (§ 1566 Abs. 1 BGB). Nur in seltenen Härtefällen ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich, nämlich bei unzumutbarer Härte aus Gründen in der Person des anderen Ehegatten (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Braucht man für die Scheidung einen Anwalt?

Ja. Vor dem Familiengericht gilt Anwaltszwang (§ 114 FamFG), den Scheidungsantrag kann niemand selbst stellen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt allerdings ein Anwalt für den Antragsteller, der andere Ehegatte stimmt der Scheidung ohne eigenen Anwalt zu. Ein Anwalt darf dabei nie beide Seiten gleichzeitig vertreten.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich teilt die in der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte hälftig zwischen den Ehegatten (§ 1 VersAusglG). Wer während der Ehe weniger Rentenansprüche aufgebaut hat, wird so ausgeglichen. Das Gericht führt ihn von Amts wegen durch. Geringfügige Anrechte können ausgeschlossen werden, ebenso durch notarielle Vereinbarung.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen und die Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht und Zugewinn geregelt oder unstrittig sind. Sie ist schneller und günstiger als eine streitige Scheidung und kommt oft mit einem Anwalt aus. Der zweite Ehegatte muss der Scheidung dann nur zustimmen.

Wer trägt die Scheidungskosten?

Die Gerichtskosten werden bei einer einvernehmlichen Scheidung in der Regel zwischen beiden Ehegatten geteilt. Die Anwaltskosten trägt grundsätzlich jeder selbst, also wer einen Anwalt beauftragt. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe (VKH) die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Wie genau verteilt wird, hängt vom Einzelfall ab.

Lulius prüft Ihre Scheidungssituation in zwei Minuten

Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten: Sie lesen sich durch widersprüchliche Aussagen in diversen Foren, oder Sie lassen Ihre konkrete Lage systematisch einschätzen. Mit dem Rechts-Check für Verbraucher beschreiben Sie Ihre Situation in eigenen Worten und erhalten eine grobe Rechtseinschätzung. Was Sie bekommen:

  • Ampel-Einschätzung: Ist das Trennungsjahr erfüllt? Läuft Ihr Fall eher einvernehmlich oder streitig? Wo lauern Verzögerungen?

  • Exakte Paragraphen-Verweise zu § 1565 BGB, § 1566 BGB, § 114 FamFG und § 1 VersAusglG.

  • Verständliche Sprache statt Juristendeutsch, mit konkreten nächsten Schritten.

  • Fachanwaltsvermittlung, sobald es um die verbindliche Bewertung oder eine Vertretung vor Gericht geht.

Lulius durchsucht dafür 4600+ Bundesgesetze und liefert die relevanten Familienrecht-Paragraphen, ohne Halluzinationen. Statt bis zu 250 EUR für eine Anwalts-Erstberatung zahlen Sie ab 4,99 EUR pro Frage. So funktioniert der Rechts-Check in drei Schritten zur Antwort. Bei einer verbindlichen Bewertung oder einer Vertretung vor dem Familiengericht brauchen Sie immer einen Fachanwalt für Familienrecht.

Verwandt und nützlich: Mehr zu den finanziellen Folgen lesen Sie in unseren Ratgebern zum Unterhalt nach der Trennung und zum Zugewinnausgleich bei der Scheidung. Geht es um die gemeinsamen Kinder, hilft Ihnen unser Beitrag zum Sorgerecht, gemeinsam oder alleinig weiter.

Fazit: Scheidung, die wichtigsten Punkte

Eine Scheidung folgt klaren Regeln, und wer sie kennt, geht ruhiger durch das Verfahren. Vier Erkenntnisse zum Mitnehmen:

  • Trennungsjahr zuerst: Ohne ein Jahr Getrenntleben gibt es in der Regel keine Scheidung (§ 1565, § 1566 BGB). Getrennt leben geht auch innerhalb derselben Wohnung.

  • Einig sein lohnt sich: Eine einvernehmliche Scheidung dauert oft nur rund drei bis sechs Monate und kommt häufig mit einem Anwalt aus. Streit kostet Zeit und Geld.

  • Versorgungsausgleich kostet Zeit: Die hälftige Teilung der Rentenanrechte (§ 1 VersAusglG) läuft von Amts wegen und ist der häufigste Grund für ein langes Verfahren.

  • Kosten folgen dem Verfahrenswert: Faustregel ist das 3-fache des gemeinsamen Nettoeinkommens. Bei geringem Einkommen hilft die Verfahrenskostenhilfe.

Ihr nächster Schritt: Verschaffen Sie sich zuerst eine Orientierung, dann holen Sie sich für die verbindlichen Schritte einen Fachanwalt. Prüfen Sie Ihre Scheidungssituation mit dem Lulius Rechts-Check ab 4,99 EUR pro Frage und sehen Sie in zwei Minuten, wie Ihr Fall einzuordnen ist, mit exakten Paragraphen-Verweisen. Bei komplexer Lage vermitteln wir Sie an spezialisierte Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht.

Über die Autorin: Dr. Anna Weiss ist Fachanwältin für Familienrecht und schreibt bei Lulius über Trennung, Scheidung und Unterhalt. Lesen Sie auch ihre Ratgeber zum Unterhalt nach der Trennung und zum Zugewinnausgleich bei der Scheidung.

Quellen (Auswahl, Stand Juni 2026):

  • § 1565 BGB, Scheitern der Ehe (gesetze-im-internet.de)

  • § 1566 BGB, Vermutung für das Scheitern (gesetze-im-internet.de)

  • § 114 FamFG, Vertretung durch einen Rechtsanwalt (gesetze-im-internet.de)

  • § 1 VersAusglG, Halbteilung der Anrechte (gesetze-im-internet.de)

  • Statistisches Bundesamt, Scheidungen 2024 (destatis.de)

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Rechtsinformationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Ablauf, Dauer und Kosten einer Scheidung sind hochgradig einzelfallabhängig. Für eine verbindliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht.