Betriebsverfassungsgesetz

§ 126 BetrVG Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen

Gesetzestext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zu erlassen zur Regelung der in den §§ 7 bis 20, 60 bis 63, 115 und 116 bezeichneten Wahlen über 1. die Vorbereitung der Wahl, insbesondere die Aufstellung der Wählerlisten und die Errechnung der Vertreterzahl;

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 126 BetrVG verweist.

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