SGB6
§ 261 SGB6 Beitragszeiten ohne Entgeltpunkte
Gesetzestext
Entgeltpunkte werden nicht ermittelt für 1. Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung der Arbeiter für Zeiten vor dem 1. Januar 1957, soweit für dieselbe Zeit und Beschäftigung auch Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung der Angestellten oder zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind,
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