SGB7

§ 221 SGB7 Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung

Gesetzestext

(1) (weggefallen) (2) § 80a ist nur auf Versicherungsfälle anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2007 eingetreten sind. (3) (weggefallen) (4) (weggefallen) (5) (weggefallen)

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 221 SGB7 verweist.

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