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Erbrecht··12 Min. Lesezeit

Pflichtteil: Höhe, Berechnung und Anspruch durchsetzen (2026)

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Dr. Anna Weiss

Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht

Drei Wochen nach der Beerdigung seines Vaters öffnet Markus Hoffmann, 52, Ingenieur aus Dortmund, den Brief des Nachlassgerichts. Das Testament ist eindeutig: Der Vater hat sein gesamtes Vermögen seiner zweiten Ehefrau vermacht. Markus, das einzige Kind aus erster Ehe, ist mit einem Satz enterbt. Sein erster Gedanke: „Dann gehe ich leer aus.“ Das ist der häufigste Irrtum im deutschen Erbrecht. Denn enterbte Kinder, Ehepartner und teils Eltern haben einen Pflichtteil, einen Geldanspruch, der sich nicht durch ein Testament wegwischen lässt.

Der Pflichtteil sichert den engsten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass, selbst wenn der Erblasser sie ausdrücklich übergangen hat. Geregelt ist er in § 2303 BGB. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, ist als Zahlungsanspruch gegen die Erben gerichtet und verjährt in der Regel nach drei Jahren. Wer ihn nicht kennt oder die Frist verpasst, verschenkt schnell fünf- oder sechsstellige Beträge.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer pflichtteilsberechtigt ist, wie hoch der Pflichtteil ausfällt (mit Rechenbeispiel), wie der Pflichtteilsergänzungsanspruch Schenkungen der letzten zehn Jahre zurückholt, wie Sie Ihren Anspruch über den Auskunftsanspruch und innerhalb der Verjährungsfrist durchsetzen und in welchen seltenen Fällen der Pflichtteil entzogen werden kann. Mit exakten Paragraphen-Verweisen und einer 4-Schritte-Roadmap.

Sie wurden enterbt oder im Testament übergangen? Prüfen Sie Ihren Pflichtteil in zwei Minuten mit Lulius. Das Ampel-System zeigt Ihnen sofort, ob Ihnen ein Anspruch zusteht und wie hoch er ausfällt. Ab 4,99 EUR pro Anfrage statt 250 EUR Anwalts-Erstberatung.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil naher Angehöriger am Nachlass eines Verstorbenen. Er beträgt nach § 2303 BGB die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und besteht als reiner Geldanspruch gegen die Erben, nicht als Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen. Der Pflichtteil greift, wenn ein naher Angehöriger durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde.

Das deutsche Recht stellt damit zwei Prinzipien in Ausgleich: die Testierfreiheit des Erblassers, der grundsätzlich frei über sein Vermögen verfügen darf, und die Familiensolidarität, die den engsten Angehörigen eine Teilhabe sichert. Das Bundesverfassungsgericht hat den Pflichtteil 2005 ausdrücklich als verfassungsrechtlich geschützt bestätigt.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Pflichtteilsberechtigt ist nur ein klar begrenzter Personenkreis. § 2303 BGB nennt drei Gruppen:

  • Abkömmlinge: Kinder des Erblassers, eheliche wie nichteheliche und adoptierte. Sind Kinder vorverstorben, rücken deren Kinder (die Enkel) nach.

  • Ehegatte oder eingetragene*r Lebenspartner*in: solange die Ehe zum Todeszeitpunkt bestand. Bei rechtshängiger Scheidung kann der Anspruch entfallen.

  • Eltern des Erblassers: aber nur, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt.

Wichtig ist, wer nicht pflichtteilsberechtigt ist: Geschwister, Nichten, Neffen und Großeltern haben keinen Pflichtteil, auch nicht entfernte Verwandte. Geschwister können also vollständig und folgenlos enterbt werden. Auch Enkel haben nur dann einen Anspruch, wenn der zwischengeschaltete Elternteil bereits verstorben ist.

Pflichtteil trotz Enterbung

Genau hier liegt der Kern: Der Pflichtteil entsteht überhaupt erst dadurch, dass ein Berechtigter enterbt oder so stark beschränkt wurde, dass er weniger als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils erhält. Markus Hoffmann aus dem Einstieg ist als enterbtes Kind klassisch pflichtteilsberechtigt. Sein Pflichtteil als Geldanspruch richtet sich gegen die Erbin, also die zweite Ehefrau seines Vaters.

Wie hoch ist der Pflichtteil? Berechnung mit Beispiel

Die Höhe des Pflichtteils ergibt sich aus einer einfachen Formel:

Pflichtteil = gesetzlicher Erbteil × ½ × Nachlasswert

Der gesetzliche Erbteil hängt davon ab, wer sonst noch erbberechtigt wäre und in welchem Güterstand der Erblasser verheiratet war. Rechnen wir den Fall von Markus Hoffmann durch.

Sein Vater war im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet und hinterlässt die zweite Ehefrau sowie Markus als einziges Kind. Die gesetzliche Erbfolge sähe so aus: Die Ehefrau erbt ein Viertel nach § 1931 BGB plus ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich nach § 1371 BGB, zusammen also die Hälfte. Markus stünde als Kind die andere Hälfte zu. Sein gesetzlicher Erbteil wäre damit 1/2, sein Pflichtteil also 1/4 des Nachlasses.

Bei einem Nachlasswert von 400.000 EUR bedeutet das:

PositionWert
Nachlasswert400.000 EUR
Gesetzlicher Erbteil Markus1/2 = 200.000 EUR
Pflichtteil Markus (½ davon)1/4 = 100.000 EUR

100.000 EUR, die Markus fast verschenkt hätte. Die genaue Quote verschiebt sich je nach Familienkonstellation. Die folgende Tabelle zeigt typische Fälle.

KonstellationGesetzlicher Erbteil KindPflichtteil Kind
Erblasser ledig, 1 Kind1/11/2
Erblasser ledig, 2 Kinderje 1/2je 1/4
Verheiratet (Zugewinn), 1 Kind1/21/4
Verheiratet (Zugewinn), 2 Kinderje 1/4je 1/8

Wie der Güterstand die Quote verändert, erklären wir ausführlich im Ratgeber zum Zugewinnausgleich bei der Scheidung, dessen Logik auch im Erbfall greift.

Wollen Sie Ihre konkrete Quote wissen? Die Berechnung hängt von wenigen Faktoren ab, die schnell falsch eingeschätzt werden. Lulius berechnet Ihre Pflichtteilsquote anhand Ihrer Familiensituation und des Güterstands, mit den passenden Paragraphen.

Pflichtteilsergänzung: Schenkungen der letzten 10 Jahre

Ein verbreiteter Trick, um den Pflichtteil auszuhebeln, besteht darin, das Vermögen schon zu Lebzeiten zu verschenken. Dagegen schützt der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB. Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod gemacht hat, werden dem Nachlass rechnerisch wieder hinzugerechnet.

Damit der Erblasser nicht beliebig lange im Voraus planen kann, gilt eine Abschmelzungsregel (§ 2325 Abs. 3 BGB):

  • Schenkung im letzten Jahr vor dem Tod: zu 100 % zu berücksichtigen

  • danach minus 10 Prozentpunkte pro Jahr

  • nach zehn vollen Jahren: 0 %, die Schenkung bleibt vollständig außen vor

Eine Schenkung, die vier Jahre vor dem Tod erfolgte, wird also noch zu 70 % angerechnet. Eine wichtige Ausnahme: Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Zehnjahresfrist erst mit der Auflösung der Ehe, in der Regel also mit dem Tod. Solche Schenkungen werden damit fast immer voll berücksichtigt.

Ein Beispiel: Sabine Krüger, 49, erfährt nach dem Tod ihrer Mutter, dass diese das Familienhaus im Wert von 300.000 EUR bereits vier Jahre zuvor an Sabines Bruder verschenkt hat. Der reine Nachlass beträgt nur noch 20.000 EUR. Ohne Pflichtteilsergänzung wäre Sabines Pflichtteil verschwindend gering. Mit § 2325 BGB werden 70 % des Hauswerts, also 210.000 EUR, dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet. Sabines Pflichtteilsergänzungsanspruch steigt entsprechend deutlich.

Pflichtteil durchsetzen: Auskunft, Frist, Roadmap

Der Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall automatisch (§ 2317 BGB), aber niemand zahlt ihn von selbst aus. Sie müssen ihn aktiv geltend machen, und zwar in der richtigen Reihenfolge.

Schritt 1: Auskunft verlangen (§ 2314 BGB)

Um Ihren Anspruch beziffern zu können, müssen Sie wissen, was im Nachlass ist. § 2314 BGB gibt Ihnen einen Auskunftsanspruch gegen die Erben. Sie können ein vollständiges Nachlassverzeichnis verlangen, auf Wunsch auch ein notariell aufgenommenes Verzeichnis, dessen Kosten der Nachlass trägt. Die Auskunft umfasst auch ergänzungspflichtige Schenkungen.

Schritt 2: Pflichtteil beziffern und fordern

Auf Basis der Auskunft berechnen Sie Ihren Anspruch und fordern die Erben schriftlich zur Zahlung auf, mit angemessener Frist. Viele Fälle werden in dieser Phase außergerichtlich erledigt.

Schritt 3: Verjährung im Blick behalten (§ 2332 BGB)

Der Pflichtteilsanspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und der enterbenden Verfügung erfahren haben. Wer 2026 vom Erbfall und seiner Enterbung erfährt, muss seinen Anspruch also bis zum 31. Dezember 2029 durchsetzen oder die Verjährung hemmen.

Schritt 4: Notfalls Klage

Zahlen die Erben nicht, bleibt die Pflichtteilsklage. Spätestens hier ist anwaltliche Vertretung sinnvoll, vor allem bei Streit über Nachlasswerte, Immobilienbewertungen oder Schenkungen.

SchrittRechtsgrundlageZiel
Auskunft verlangen§ 2314 BGBNachlassverzeichnis, Bewertung
Pflichtteil beziffern§ 2303 BGBHöhe des Anspruchs
Ergänzung prüfen§ 2325 BGBSchenkungen einbeziehen
Frist wahren§ 2332 BGB3 Jahre, Verjährung hemmen

Enterbung, Pflichtteilsentziehung und das Berliner Testament

Kann man den Pflichtteil ganz entziehen?

Nur in seltenen Ausnahmefällen. § 2333 BGB erlaubt die Pflichtteilsentziehung etwa, wenn der Berechtigte dem Erblasser oder einem nahen Angehörigen nach dem Leben trachtet oder ein schweres vorsätzliches Verbrechen begeht. „Er hat sich nie gemeldet“ oder familiäre Zerwürfnisse reichen nicht aus. Der Entziehungsgrund muss im Testament konkret benannt werden.

Pflichtteilsverzicht

Möglich ist dagegen ein freiwilliger Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten (§ 2346 BGB). Dieser muss notariell beurkundet werden und wird oft im Rahmen von Unternehmensnachfolge oder Patchwork-Konstellationen vereinbart, häufig gegen eine Abfindung.

Berliner Testament: die Pflichtteilsfalle

Viele Ehepaare setzen sich gegenseitig zum Alleinerben ein und bestimmen die Kinder zu Schlusserben, das klassische Berliner Testament. Der Haken: Beim Tod des ersten Elternteils sind die Kinder zunächst enterbt und können bereits dann ihren Pflichtteil verlangen, was den überlebenden Partner finanziell unter Druck setzen kann. Wer ein solches Testament aufsetzt, sollte die Folgen kennen. Wie Sie ein wirksames Testament formulieren und typische Fehler vermeiden, lesen Sie im Ratgeber Testament selbst schreiben.

Pflichtteil und Erbe ausschlagen

Manchmal lohnt es sich sogar, ein zugewendetes Erbe auszuschlagen, um stattdessen den Pflichtteil zu verlangen, etwa wenn das Erbe mit einer Nacherbschaft, einem Vermächtnis oder einer Testamentsvollstreckung belastet ist (§ 2306 BGB). Das ist der sogenannte taktische Ausschlag. Wann eine Ausschlagung sinnvoll ist und welche Sechs-Wochen-Frist dabei gilt, erklärt unser Ratgeber Erbe ausschlagen: Frist, Kosten, überschuldeter Nachlass.

Was kostet die Durchsetzung? Ein Vergleich

OptionKostenGeschwindigkeitEignung
Lulius Verbraucher-Planab 4,99 EUR pro AnfragesofortAnspruchs-Check, Quote, Roadmap, Auskunftsstrategie
Verbraucherzentrale30 bis 90 EUR1 bis 4 WochenErstorientierung
Anwalt Erstberatung Erbrechtbis 226,10 EUR netto (RVG)Tage bis Wochenkomplexe Lage, Klage
PflichtteilsklageGerichts- und Anwaltskosten nach StreitwertMonateErben zahlen nicht

Für die Standardfragen („Steht mir ein Pflichtteil zu?“, „Wie hoch ist er?“, „Läuft meine Frist noch?“, „Muss ich Schenkungen einbeziehen?“) liefert Lulius eine fundierte Rechtseinschätzung in Minuten. Bei Streit über Immobilienwerte, internationalen Erbfällen oder einer Klage vermitteln wir an Fachanwält*innen für Erbrecht. Mehr dazu in der Lulius Preisübersicht.

Häufige Fragen zum Pflichtteil

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder?

Der Pflichtteil eines Kindes beträgt die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils. Bei einem verheirateten Erblasser im gesetzlichen Güterstand mit einem Kind sind das ein Viertel des Nachlasses, bei zwei Kindern je ein Achtel. War der Erblasser ledig, verdoppeln sich die Quoten entsprechend.

Wann verjährt der Pflichtteil?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt regelmäßig nach drei Jahren (§ 2332 BGB i. V. m. §§ 195, 199 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und der enterbenden Verfügung Kenntnis erlangt hat.

Bekomme ich auch bei einer Schenkung etwas?

Ja. Über den Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) werden Schenkungen der letzten zehn Jahre dem Nachlass anteilig hinzugerechnet. Eine Schenkung im letzten Jahr zählt zu 100 %, danach sinkt der Anteil um 10 Prozentpunkte pro Jahr.

Kann mein Pflichtteil komplett gestrichen werden?

Nur in den engen Ausnahmefällen des § 2333 BGB, etwa bei einem schweren vorsätzlichen Verbrechen gegen den Erblasser. Familiärer Kontaktabbruch oder Streit genügen dafür nicht.

Muss ich für den Pflichtteil Erbschaftsteuer zahlen?

Der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftsteuer, allerdings erst, wenn er geltend gemacht wird. Es gelten die regulären Freibeträge, für Kinder derzeit 400.000 EUR.

Fazit: Pflichtteil kennen, Frist wahren, Anspruch sichern

Der Pflichtteil ist das stärkste Schutzrecht enterbter Angehöriger im deutschen Erbrecht. Drei Punkte zum Mitnehmen:

  • Anspruch besteht trotz Enterbung: Kinder, Ehegatten und ersatzweise Eltern erhalten die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch (§ 2303 BGB), unabhängig vom Wortlaut des Testaments.

  • Schenkungen zählen mit: Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) holt Schenkungen der letzten zehn Jahre anteilig zurück, Schenkungen an Ehegatten sogar fast immer voll.

  • Die Frist läuft: In der Regel drei Jahre ab Jahresende der Kenntnis (§ 2332 BGB). Verlangen Sie früh Auskunft (§ 2314 BGB) und beziffern Sie Ihren Anspruch.

Ihr nächster Schritt: Notieren Sie, wann Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung erfahren haben, und klären Sie, ob ein Pflichtteil besteht. Prüfen Sie Ihren Pflichtteil mit dem Lulius Verbraucher-Plan ab 4,99 EUR pro Anfrage und sehen Sie in zwei Minuten Ihre Quote, die einschlägigen Paragraphen und die nächsten Schritte. Bei komplexer Lage oder einer Klage vermitteln wir an spezialisierte Fachanwält*innen für Erbrecht.

Über die Autorin: Dr. Anna Weiss ist Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht und schreibt bei Lulius über Trennung, Scheidung, Erbfolge und Vermögensnachfolge. Weiterführend empfiehlt sie ihre Ratgeber zum Testament selbst schreiben und zum Erbe ausschlagen.

Quellen (Auswahl, Stand Juni 2026):

  • § 2303 BGB, Pflichtteilsberechtigte und Höhe des Pflichtteils (gesetze-im-internet.de)

  • § 2314 BGB, Auskunftspflicht des Erben (gesetze-im-internet.de)

  • § 2325 BGB, Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen (gesetze-im-internet.de)

  • § 2332 BGB i. V. m. §§ 195, 199 BGB, Verjährung (gesetze-im-internet.de)

  • § 2333 BGB, Pflichtteilsentziehung, und § 2346 BGB, Pflichtteilsverzicht (gesetze-im-internet.de)

  • BVerfG, Beschluss vom 19.04.2005, 1 BvR 1644/00, verfassungsrechtlicher Schutz des Pflichtteils

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Rechtsinformationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Für eine verbindliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Erbrecht.