Handschriftliches Testament: Muster & Vorlage zum Abschreiben (2026)
Kurzantwort
Ein Testament nach Muster oder Vorlage ist nur wirksam, wenn Sie den gesamten Text eigenhändig mit der Hand abschreiben und am Ende eigenhändig unterschreiben (§ 2247 BGB). Ort und Datum sollten Sie ergänzen. Eine ausgedruckte, getippte oder am Computer ausgefüllte Vorlage ist als Testament unwirksam, auch mit Unterschrift. Die Muster in diesem Artikel sind deshalb Abschreibvorlagen, keine Ausfüllformulare.
Dr. Anna Weiss
Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht
Sabine Krüger, 64, aus Dortmund wollte ihren Nachlass regeln. Sie fand im Internet eine Testament-Vorlage als PDF, trug ihre Daten am Computer ein, druckte das Dokument aus und unterschrieb es. Was sie nicht wusste: Dieses Testament ist unwirksam. Ein eigenhändiges Testament muss nach § 2247 BGB vollständig von Hand geschrieben sein. Eine ausgedruckte Vorlage mit Unterschrift ist rechtlich wertlos, und genau diesen Hinweis verstecken viele Muster-Portale im Kleingedruckten.
Wer ein handschriftliches Testament nach Muster errichten will, braucht keine PDF zum Ausfüllen, sondern eine Vorlage zum Abschreiben. Genau die finden Sie hier: drei vollständige Mustertexte für die häufigsten Fälle, jeweils mit Gültigkeits-Check nach § 2247 BGB und Hinweis auf den Pflichtteil. Muster 1 regelt mehrere Erben mit Quoten, Muster 2 setzt einen Alleinerben ein, Muster 3 ist ein Berliner Testament für Ehepaare (Stand: Juli 2026).
Dieser Artikel liefert die Mustertexte. Wie Sie Ihr Testament Schritt für Schritt errichten, welche fünf Formvoraussetzungen im Detail gelten und welche sieben Fehler ein Testament regelmäßig unwirksam machen, lesen Sie im Ratgeber Testament selbst schreiben: Anleitung und Formvorschriften.
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Ist ein Testament nach Muster oder Vorlage überhaupt gültig?
Ja, ein Testament nach Muster ist voll gültig, wenn die Form stimmt. Das Gesetz verlangt nicht, dass Sie den Text selbst erfinden. Es verlangt, dass Sie ihn selbst schreiben. § 2247 Abs. 1 BGB lässt das eigenhändige Testament nur zu, wenn es durch eine „eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung“ errichtet wird. Die individuelle Handschrift schützt vor Fälschungen, deshalb gibt es keine Ausnahme für Vorlagen.
Daraus folgt die wichtigste Regel dieses Artikels, die viele Muster-Anbieter nur beiläufig erwähnen: Eine ausgedruckte PDF-Vorlage ist als Testament ungültig. Es spielt keine Rolle, wie sorgfältig die Vorlage formuliert ist oder ob ein Anwalt sie erstellt hat. Erst wenn Sie den Text Wort für Wort von Hand zu Papier bringen, entsteht ein wirksames Testament. Die Gegenüberstellung zeigt, worauf es ankommt:
| So ist das Muster gültig | So ist es unwirksam |
|---|---|
| Text vollständig von Hand abgeschrieben, am Ende eigenhändig unterschrieben | PDF-Vorlage ausgedruckt und nur unterschrieben (§ 2247 BGB) |
| Ort und Datum von Hand ergänzt | Vorlage am Computer ausgefüllt, getippt oder als Formular angekreuzt |
| Eigene Handschrift des Erblassers, gut lesbar | Ehepartner, Kind oder Freund schreibt den Text „für“ den Erblasser ab |
| Platzhalter durch eigene Angaben ersetzt | Platzhalter wie [Vorname Nachname] wörtlich mitkopiert |
Der dritte Punkt wird oft übersehen: Ein Testament ist ein höchstpersönliches Geschäft (§§ 2064, 2065 BGB). Niemand darf die Vorlage stellvertretend für Sie abschreiben, auch nicht bei zittriger Hand. Wer nicht mehr selbst schreiben kann, braucht ein notarielles Testament.
Alle Details zu den fünf Formvoraussetzungen, zur Testierfähigkeit und zum Widerruf finden Sie im Ratgeber zum eigenhändigen Testament. Hier folgen jetzt die Mustertexte.
Muster 1: Wie sieht ein einfaches handschriftliches Testament aus?
Dieses Muster passt für eine Einzelperson, die ihren Nachlass unter mehreren Personen aufteilen will, zum Beispiel unter zwei Kindern. Es enthält Erbquoten, eine Ersatzerbenregelung und ein optionales Vermächtnis. Ersetzen Sie alle Angaben in eckigen Klammern durch Ihre eigenen Daten.
Muster 1 · zum Abschreiben
Mein Testament
Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Straße Hausnummer, PLZ Ort], errichte hiermit mein Testament und bestimme Folgendes:
1. Ich widerrufe alle Verfügungen von Todes wegen, die ich bisher errichtet habe.
2. Zu meinen Erben setze ich ein: meine Tochter [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], zu einem Anteil von 1/2 und meinen Sohn [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], zu einem Anteil von 1/2.
3. Sollte einer der eingesetzten Erben vor mir versterben oder die Erbschaft ausschlagen, treten seine Abkömmlinge zu gleichen Teilen an seine Stelle. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, wächst sein Anteil den übrigen Erben im Verhältnis ihrer Anteile zu.
4. Im Wege des Vermächtnisses, ohne Erbeinsetzung, vermache ich [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], [genaue Bezeichnung des Gegenstands, zum Beispiel: meine Münzsammlung im Wohnzimmerschrank].
[Ort], den [Datum]
[Vorname Nachname, eigenhändige Unterschrift]
Gültigkeits-Check nach § 2247 BGB:
- 1.
Schreiben Sie den gesamten Text vollständig von Hand ab, Wort für Wort. Kein Ausdruck, kein Computer, kein Formular.
- 2.
Unterschreiben Sie eigenhändig am Ende des Textes, am besten mit Vor- und Familiennamen.
- 3.
Ergänzen Sie Ort und Datum. Ohne Datum drohen Streit und im Zweifel Unwirksamkeit, wenn mehrere Testamente existieren (§ 2247 Abs. 5 BGB).
Beachten Sie: Wenn Sie mit diesem Muster nahe Angehörige übergehen, etwa ein drittes Kind, behalten diese ihren Pflichtteil (§ 2303 BGB). Mehr dazu weiter unten. Dieses Muster ist eine allgemeine Vorlage und kein Ersatz für eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls.
Muster 2: Wie setzen Sie mit einer Vorlage einen Alleinerben ein?
Die kürzeste wirksame Variante: Eine Person erhält den gesamten Nachlass. Typisch ist die Einsetzung des Ehepartners oder eines einzigen Kindes. Eine Ersatzerbenklausel sorgt dafür, dass Ihr Testament auch dann greift, wenn die eingesetzte Person vor Ihnen verstirbt.
Muster 2 · Alleinerbe · zum Abschreiben
Mein letzter Wille
Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Straße Hausnummer, PLZ Ort], widerrufe alle früheren Verfügungen von Todes wegen und setze [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], als meine alleinige Erbin / meinen alleinigen Erben ein.
Sollte die als Alleinerbin oder Alleinerbe eingesetzte Person vor mir versterben oder die Erbschaft ausschlagen, setze ich ersatzweise [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], als Alleinerbin oder Alleinerben ein.
[Ort], den [Datum]
[Vorname Nachname, eigenhändige Unterschrift]
Gültigkeits-Check nach § 2247 BGB:
- 1.
Den gesamten Text vollständig handschriftlich abschreiben, nicht ausdrucken oder tippen.
- 2.
Eigenhändige Unterschrift am Ende, mit Vor- und Familiennamen.
- 3.
Ort und Datum angeben.
Pflichtteil-Warnung: Wer einen Alleinerben einsetzt, enterbt damit automatisch alle anderen gesetzlichen Erben. Kinder, Ehepartner und ersatzweise Eltern behalten trotzdem ihren Pflichtteil, einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Der Alleinerbe muss diese Ansprüche aus dem Nachlass bezahlen. Wie hoch der Anspruch ausfällt, erklärt der Ratgeber Pflichtteil: Höhe, Berechnung und Anspruch. Dieses Muster ist eine allgemeine Vorlage und kein Ersatz für eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls.
Muster 3: Wie schreiben Ehepaare ein Berliner Testament ohne Notar?
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Für die Form gilt eine Erleichterung nach § 2267 BGB: Es genügt, wenn eine Person den gesamten Text von Hand schreibt und beide unterschreiben. Die bekannteste Gestaltung ist das Berliner Testament (§ 2269 BGB): Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder werden Schlusserben nach dem Tod des Längerlebenden.
Muster 3 · Berliner Testament · zum Abschreiben
Gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament)
Wir, die Eheleute [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], und [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], beide wohnhaft in [Straße Hausnummer, PLZ Ort], errichten hiermit gemeinsam unser Testament und widerrufen alle früheren Verfügungen von Todes wegen.
1. Wir setzen uns gegenseitig, der Erstversterbende den Längerlebenden, zum alleinigen und unbeschränkten Erben ein.
2. Schlusserben des Längerlebenden sind unsere Kinder [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], und [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], zu gleichen Teilen. Verstirbt eines unserer Kinder vor dem Längerlebenden, treten seine Abkömmlinge an seine Stelle.
[Ort], den [Datum]
[Vorname Nachname, eigenhändige Unterschrift der Person, die den Text geschrieben hat]
Dies ist auch mein letzter Wille.
[Ort], den [Datum]
[Vorname Nachname, eigenhändige Unterschrift der zweiten Person]
Zwei Klausel-Bausteine sind verbreitet und können als zusätzliche Ziffern ergänzt werden:
Optionale Klauseln · zum Abschreiben
3. Verlangt eines unserer Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden gegen den Willen des Längerlebenden seinen Pflichtteil, so soll es auch nach dem Tod des Längerlebenden nur den Pflichtteil erhalten. (Pflichtteilsstrafklausel)
4. Heiratet der Längerlebende von uns erneut, so hat er den Schlusserben den Nachlass des Erstversterbenden nach den gesetzlichen Erbquoten herauszugeben. (Wiederverheiratungsklausel)
Gerade die Wiederverheiratungsklausel hat erhebliche rechtliche und steuerliche Folgen. Lassen Sie diesen Baustein vor dem Abschreiben prüfen, statt ihn ungeprüft zu übernehmen.
Gültigkeits-Check nach § 2247 und § 2267 BGB:
- 1.
Eine Person schreibt den gesamten Text von Hand, einschließlich aller Ziffern und Klauseln. Aufteilen des Textes auf beide Handschriften ist riskant und zu vermeiden.
- 2.
Beide unterschreiben eigenhändig, jeweils mit Vor- und Familiennamen. Die zweite Person sollte den Zusatz „Dies ist auch mein letzter Wille“ mit eigener Hand schreiben.
- 3.
Ort und Datum bei jeder Unterschrift angeben (§ 2267 Satz 2 BGB).
Pflichtteil-Warnung: Beim Berliner Testament sind die Kinder nach dem ersten Todesfall zunächst enterbt und können sofort ihren Pflichtteil verlangen. Das kann den überlebenden Partner in Geldnot bringen, etwa wenn das Vermögen im Haus steckt. Die Pflichtteilsstrafklausel schreckt davor ab, verhindert den Anspruch aber nicht.
Dazu kommt die Bindungswirkung: Nach dem ersten Todesfall kann der Überlebende die gemeinsamen Verfügungen meist nicht mehr ändern. Bei größerem Vermögen verschenkt das Berliner Testament zudem häufig Erbschaftsteuer-Freibeträge der Kinder, weil diese beim ersten Erbfall leer ausgehen. Details lesen Sie im Ratgeber zum Pflichtteil. Dieses Muster ist eine allgemeine Vorlage und kein Ersatz für eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls.
Wie passen Sie die Vorlage an Ihre Situation an?
Ein Muster ist ein Gerüst, kein Maßanzug. Vier Punkte sollten Sie beim Anpassen beachten:
- —
Platzhalter vollständig ersetzen. Alle eckigen Klammern müssen durch konkrete Angaben ersetzt werden: vollständige Namen, Geburtsdaten, genaue Bezeichnung von Gegenständen. Schreiben Sie „meine Tochter Lena Krüger, geboren am 03.05.1992“, nicht „meine Tochter“.
- —
Erbe und Vermächtnis sauber trennen. Ein Erbe tritt in Ihre gesamte Rechtsstellung ein, mit Vermögen und Schulden. Ein Vermächtnisnehmer erhält nur einen einzelnen Gegenstand. Wer „vererben“ schreibt, aber ein Vermächtnis meint, produziert Auslegungsstreit. Formulierungshilfen dazu finden Sie in der Anleitung zum Testament selbst schreiben.
- —
Ersatzerben durchdenken. Die Muster enthalten Ersatzerbenklauseln für den Fall, dass eine eingesetzte Person vor Ihnen verstirbt oder das Erbe ausschlägt. Prüfen Sie, ob die vorgeschlagene Reihenfolge Ihrer Familiensituation entspricht.
- —
Eigene Sätze sind erlaubt. Sie dürfen Klauseln streichen, ergänzen oder umformulieren. Entscheidend ist, dass der gesamte endgültige Text von Hand geschrieben und unterschrieben ist und Ihr Wille eindeutig erkennbar bleibt.
Ebenso wichtig ist die ehrliche Gegenfrage: Wann reicht ein Muster nicht? Bei Patchwork-Familien, eigenem Unternehmen, Immobilien im Ausland, einem behinderten Kind oder Vermögen oberhalb der Erbschaftsteuer-Freibeträge stößt jede Standardvorlage an Grenzen. In diesen Fällen gehört die Gestaltung in die Hände eines Notars oder Fachanwalts für Erbrecht. Ein Muster, das Ihre Konstellation nicht abbildet, schafft mehr Streit, als es verhindert.
Der Mittelweg für alle anderen Fälle
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Welche Fehler machen ein abgeschriebenes Muster unwirksam?
Auch ein korrekt abgeschriebenes Muster kann an Details scheitern. Die vier häufigsten Stolperfallen:
- 1.
Unterschrift an der falschen Stelle. Die Unterschrift muss den gesamten Text räumlich abschließen. Nachträge unter der Unterschrift sind nicht gedeckt und damit unwirksam.
- 2.
Gemischte Erstellung. Teilweise gedruckt, teilweise handschriftlich ergänzt: unwirksam. Der komplette Text muss aus einer Hand stammen.
- 3.
Fehlendes Datum bei mehreren Testamenten. Existieren ein altes und ein neues Testament ohne Datum, lässt sich nicht klären, welches gilt (§ 2247 Abs. 5 BGB).
- 4.
Testament nicht auffindbar. Ein Muster im Aktenordner nützt nichts, wenn es nach dem Tod niemand findet. Die besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht kostet rund 75 EUR und wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt.
Den vollständigen Katalog der sieben häufigsten Formfehler, die Regeln zum Widerruf und die Details zur Verwahrung finden Sie im Ratgeber Testament selbst schreiben.
Was bedeutet der Pflichtteil für Ihr Testament nach Muster?
Kein Muster der Welt kann nahe Angehörige vollständig leer ausgehen lassen. Kinder, Ehepartner und ersatzweise Eltern haben nach § 2303 BGB einen Pflichtteil: einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer per Vorlage einen Alleinerben einsetzt oder ein Kind übergeht, beseitigt diesen Anspruch nicht, er verlagert ihn nur in einen Konflikt nach dem Erbfall.
Praktisch heißt das: Planen Sie den Pflichtteil ein, statt ihn zu ignorieren. Beim Einzeltestament sollte der eingesetzte Erbe wissen, dass er Pflichtteilsforderungen aus dem Nachlass bedienen muss. Beim Berliner Testament trifft es den überlebenden Partner schon beim ersten Erbfall, wenn ein Kind seinen Pflichtteil zieht. Die Pflichtteilsstrafklausel aus Muster 3 mildert das Risiko, beseitigt es aber nicht.
Wie hoch der Pflichtteil in Ihrem Fall wäre, wie er berechnet wird und welche Gestaltungen ihn reduzieren, lesen Sie im Ratgeber Pflichtteil: Höhe, Berechnung und Anspruch. Für Erben mit überschuldetem Nachlass ist stattdessen die Ausschlagung des Erbes binnen sechs Wochen das relevante Thema.
Häufige Fragen zu Testament-Mustern und Vorlagen
Kann ich ein Testament-Muster ausdrucken und unterschreiben?
Nein. Ein ausgedrucktes Muster ist als Testament unwirksam, auch mit eigenhändiger Unterschrift. § 2247 BGB verlangt, dass der gesamte Text von Hand geschrieben ist. Vorlagen aus dem Internet, auch die auf dieser Seite, dienen ausschließlich als Textgrundlage zum handschriftlichen Abschreiben.
Müssen beim Berliner Testament beide Ehegatten von Hand schreiben?
Nein. Nach § 2267 BGB genügt es, wenn ein Ehegatte den gesamten Text handschriftlich verfasst und beide eigenhändig unterschreiben. Jede Unterschrift sollte mit Ort und Datum versehen sein. Getippt oder ausgedruckt ist auch das gemeinschaftliche Testament unwirksam.
Darf mir jemand beim Abschreiben der Vorlage helfen?
Nein. Das Testament ist höchstpersönlich (§§ 2064, 2065 BGB). Niemand darf den Text für Sie schreiben, auch nicht der Ehepartner oder ein Kind. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst schreiben kann, muss ein notarielles Testament errichten.
Darf ich das Muster ändern oder eigene Formulierungen ergänzen?
Ja. Die Muster sind Vorschläge, keine Pflichttexte. Sie können Klauseln streichen, ergänzen oder anpassen, solange der endgültige Text vollständig handschriftlich verfasst, unterschrieben und eindeutig formuliert ist. Bei eigenen Klauseln lohnt eine Rechtseinschätzung, bevor Sie den Text final abschreiben.
Was kostet es, das abgeschriebene Testament amtlich verwahren zu lassen?
Die besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht kostet eine Pauschale von rund 75 EUR. Das Testament wird zusätzlich im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer vermerkt und im Todesfall automatisch gefunden und eröffnet.
Reicht ein Muster auch bei Immobilien oder Patchwork-Familie?
Oft nicht. Standardmuster bilden einfache Konstellationen ab: klare Erbquoten, ein Alleinerbe, das klassische Ehepaar mit gemeinsamen Kindern. Bei Patchwork-Familien, Immobilien im Ausland, Unternehmensvermögen oder größeren Nachlässen über den Steuerfreibeträgen sollten Sie die Gestaltung mit Notar oder Fachanwalt für Erbrecht klären.
Ist ein abgeschriebenes Muster genauso viel wert wie ein individuell formuliertes Testament?
Rechtlich ja, sofern die Form nach § 2247 BGB eingehalten ist und der Text Ihre Situation korrekt abbildet. Ein Formunterschied besteht nicht. Der Unterschied liegt im Inhalt: Ein Muster kennt Ihre Familie, Ihr Vermögen und Ihre Konflikte nicht. Prüfen Sie deshalb jede Klausel darauf, ob sie wirklich Ihren Willen wiedergibt.
Fazit: Vorlage abschreiben, Form einhalten, Pflichtteil einplanen
Ein handschriftliches Testament nach Muster ist der schnellste Weg zu einem wirksamen letzten Willen, wenn Sie drei Regeln beachten:
- —
Abschreiben statt ausdrucken: Jede Vorlage muss vollständig von Hand abgeschrieben und am Ende eigenhändig unterschrieben werden, mit Ort und Datum (§ 2247 BGB). Eine ausgedruckte PDF ist unwirksam.
- —
Das passende Muster wählen: Erbquoten für mehrere Erben (Muster 1), Alleinerbe mit Ersatzklausel (Muster 2) oder Berliner Testament mit beiden Unterschriften nach § 2267 BGB (Muster 3).
- —
Pflichtteil und Grenzen kennen: Enterbte Angehörige behalten ihren Pflichtteil (§ 2303 BGB), und bei Patchwork, Unternehmen oder Auslandsvermögen reicht ein Muster nicht.
Ihr nächster Schritt: Wählen Sie das passende Muster, passen Sie die Platzhalter an und lassen Sie Ihren Text prüfen, bevor Sie ihn endgültig abschreiben. Mit dem Lulius Rechts-Check erhalten Sie ab 4,99 EUR pro Anfrage eine Rechtseinschätzung zu Formfragen, unklaren Formulierungen und Pflichtteilsfolgen, mit exakten Paragraphen-Verweisen. Bei komplexen Nachlässen vermitteln wir an Fachanwältinnen, Fachanwälte und Notariate. Alle Tarife finden Sie in der Lulius Preisübersicht.
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Kostenlos registrierenÜber die Autorin: Dr. Anna Weiss ist Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht und schreibt bei Lulius über Trennung, Scheidung, Erbfolge und Vermögensnachfolge. Weiterführend empfiehlt sie ihre Ratgeber zum Testament selbst schreiben und zum Pflichtteil im Erbrecht.
Quellen (Auswahl, Stand Juli 2026):
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§ 2247 BGB, eigenhändiges Testament (gesetze-im-internet.de)
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§ 2267 BGB, gemeinschaftliches Testament, und § 2269 BGB, Berliner Testament (gesetze-im-internet.de)
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§ 2303 BGB, Pflichtteil, sowie §§ 2064, 2065 BGB, höchstpersönliche Errichtung (gesetze-im-internet.de)
- —
§ 2248 BGB, besondere amtliche Verwahrung (gesetze-im-internet.de)
Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Rechtsinformationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Muster sind allgemeine Vorlagen und ersetzen keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls. Für eine verbindliche Gestaltung Ihres Testaments wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar.