ASIG

§ 15 ASIG Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften

Gesetzestext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und den auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.

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