ASIG

§ 19 ASIG Überbetriebliche Dienste

Gesetzestext

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann auch dadurch erfüllt werden, daß der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet.

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 19 ASIG verweist.

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