ASIG

§ 23 ASIG Inkrafttreten

Gesetzestext

(1) Dieses Gesetz, ausgenommen § 14 und § 21, tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden zwölften Kalendermonats in Kraft. § 14 und § 21 treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. (2) (Aufhebungsvorschrift) § 23 Abs. 1 Satz 1 u. 2: IdF d. § 70 Nr. 3 G v. 12.4.1976 I 965 mWv 1.5.1976, Kursivdruck gegenstandslos

Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet B Abschnitt III(BGBl. II 1990, 889, 1029)- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 23 ASIG verweist.

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