Baugesetzbuch

§ 158 BauGB Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger

Gesetzestext

Dem Unternehmen können die Aufgaben als Sanierungsträger nur übertragen werden, wenn 1. das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig ist,

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