Baugesetzbuch

§ 224 BauGB Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Gesetzestext

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen 1. den Umlegungsbeschluss nach § 47 Absatz 1,

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 224 BauGB verweist.

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