Bundesdatenschutzgesetz

§ 72 BDSG Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen

Gesetzestext

Der Verantwortliche hat bei der Verarbeitung personenbezogener Daten so weit wie möglich zwischen den verschiedenen Kategorien betroffener Personen zu unterscheiden. Dies betrifft insbesondere folgende Kategorien: 1. Personen, gegen die ein begründeter Verdacht besteht, dass sie eine Straftat begangen haben,

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