BETRAVG
§ 32 BETRAVG Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die §§ 7 bis 15 treten am 1. Januar 1975 in Kraft.
Gesetzestext
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1024) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
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