Bürgerliches Gesetzbuch
§ 1185 BGB Buchhypothek; unanwendbare Vorschriften
Gesetzestext
(1) Bei der Sicherungshypothek ist die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen.
(2) Die Vorschriften der §§ 1138, 1139, 1141, 1156 finden keine Anwendung.
Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.
Verweise in dieser Norm
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