Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1185 BGB Buchhypothek; unanwendbare Vorschriften

Gesetzestext

(1) Bei der Sicherungshypothek ist die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen.

(2) Die Vorschriften der §§ 1138, 1139, 1141, 1156 finden keine Anwendung.

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 1185 BGB verweist.

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