Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1882 BGB Wegfall der Voraussetzungen

Gesetzestext

Die Vormundschaft endigt mit dem Wegfall der in § 1773 für die Begründung der Vormundschaft bestimmten Voraussetzungen.

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 1882 BGB verweist.

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