Bürgerliches Gesetzbuch

§ 2017 BGB Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft

Gesetzestext

Wird vor der Annahme der Erbschaft zur Verwaltung des Nachlasses ein Nachlasspfleger bestellt, so beginnen die in § 2014 und in § 2015 Abs. 1 bestimmten Fristen mit der Bestellung.

Titel 3 - Erbschaftsanspruch

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 2017 BGB verweist.

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