Bürgerliches Gesetzbuch

§ 2253 BGB Widerruf eines Testaments

Gesetzestext

Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen.

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 2253 BGB eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

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