Bürgerliches Gesetzbuch

§ 2272 BGB Rücknahme aus amtlicher Verwahrung

Gesetzestext

Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 2272 BGB verweist.

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