Bürgerliches Gesetzbuch

§ 231 BGB Irrtümliche Selbsthilfe

Gesetzestext

Wer eine der im § 229 bezeichneten Handlungen in der irrigen Annahme vornimmt, dass die für den Ausschluss der Widerrechtlichkeit erforderlichen Voraussetzungen vorhanden seien, ist dem anderen Teil zum Schadensersatz verpflichtet, auch wenn der Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht.

-------------------------------------------------- Abschnitt 7 - Sicherheitsleistung --------------------------------------------------

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 231 BGB verweist.

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