Bürgerliches Gesetzbuch

§ 475d BGB Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Gesetzestext

(1) Für einen Rücktritt wegen eines Mangels der Ware bedarf es der in

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Ratgeber zu dieser Norm

Beiträge, in denen § 475d BGB eine Rolle spielt — mit Einordnung, Fristen und Beispielen.

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