Bürgerliches Gesetzbuch

§ 555 BGB Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe

Gesetzestext

Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.

Kapitel 1a - Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen

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