Bürgerliches Gesetzbuch
§ 555 BGB Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe
Gesetzestext
Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.
Kapitel 1a - Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.
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