Bürgerliches Gesetzbuch
§ 656b BGB Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
Gesetzestext
Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.
Verweise in dieser Norm
Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 656b BGB verweist.
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