EGAO

§ 4 EGAO Mitteilungsverordnung

Gesetzestext

§ 7 Abs. 2 Satz 1 der Mitteilungsverordnung vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554) in der Fassung des Artikels 25 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790) ist erstmals auf im Kalenderjahr 2002 geleistete Zahlungen anzuwenden.

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 4 EGAO verweist.

Im Gesetz benachbart

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