Einkommensteuergesetz

§ 107 EStG Anwendung der Abgabenordnung

Gesetzestext

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Auf die Mobilitätsprämie sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung mit Ausnahme des § 163 der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden.

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