Einkommensteuergesetz

§ 109 EStG Verordnungsermächtigung

Gesetzestext

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Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren bei der Festsetzung und der Auszahlung der Mobilitätsprämie näher zu regeln.

============================================================ XIV. - SONDERVORSCHRIFTEN ZUR BEWÄLTIGUNG DER CORONA-PANDEMIE ============================================================

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