Einkommensteuergesetz

§ 15b EStG Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

Gesetzestext

(1) 1 Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach

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