Einkommensteuergesetz

§ 28 EStG Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

Gesetzestext

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Bei fortgesetzter Gütergemeinschaft gelten Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, als Einkünfte des überlebenden Ehegatten, wenn dieser unbeschränkt steuerpflichtig ist.

-------------------------------------------------- (XXXX) §§ 29 und 30 (weggefallen) --------------------------------------------------

============================================================ IV. - TARIF ============================================================

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