Einkommensteuergesetz
§ 28 EStG Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft
Gesetzestext
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Bei fortgesetzter Gütergemeinschaft gelten Einkünfte, die in das Gesamtgut fallen, als Einkünfte des überlebenden Ehegatten, wenn dieser unbeschränkt steuerpflichtig ist.
-------------------------------------------------- (XXXX) §§ 29 und 30 (weggefallen) --------------------------------------------------
============================================================ IV. - TARIF ============================================================
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