Einkommensteuergesetz

§ 45e EStG Ermächtigung für Zinsinformationsverordnung

Gesetzestext

1 Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 (ABl. EU Nr. L 157 S. 38) in der jeweils geltenden Fassung im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen umzusetzen. 2 § 45d Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden.

-------------------------------------------------- 4. - Veranlagung von Steuerpflichtigen mit steuerabzugspflichtigen Einkünften --------------------------------------------------

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 45e EStG verweist.

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