Gesetz über das Verfahren in Familiensachen

§ 169 FamFG Abstammungssachen

Gesetzestext

Abstammungssachen sind Verfahren 1. auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,

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