Gesetz über das Verfahren in Familiensachen
§ 340 FamFG Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
Gesetzestext
Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind 1. Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für ein bereits gezeugtes Kind betreffen,
Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.
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