Gesetz über das Verfahren in Familiensachen

§ 340 FamFG Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen

Gesetzestext

Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind 1. Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für ein bereits gezeugtes Kind betreffen,

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