FLERWV

§ 16 FLERWV Inkrafttreten

Gesetzestext

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Anlage 1 (zu § 7)

Anlage 2 (zu § 7)

Anlage 3 (zu § 7)

Anlage 4 (zu § 7)

Anlage 5 (zu § 7)

Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 16 FLERWV verweist.

Im Gesetz benachbart

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