GENG
§ 175 GENG Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie
Gesetzestext
Amtlicher Text, gemeinfrei nach § 5 Abs. 1 UrhG. Wiedergabe ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität — maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.
Im Gesetz benachbart
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