GEWSTG

§ 21 GEWSTG Entstehung der Vorauszahlungen

Gesetzestext

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Die Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahrs begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht.

-------------------------------------------------- (XXXX) §§ 22 bis 27 (weggefallen) --------------------------------------------------

============================================================ ABSCHNITT VI - ZERLEGUNG ============================================================

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