GWB

§ 3 GWB Mittelstandskartelle

Gesetzestext

Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zum Gegenstand haben, erfüllen die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1, wenn 1. dadurch der Wettbewerb auf dem Markt nicht wesentlich beeinträchtigt wird und

§§ 4 bis 17 (weggefallen)

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 3 GWB verweist.

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