HWG
§ 18 HWG (weggefallen)
Gesetzestext
Anlage (zu § 12) Krankheiten und Leiden, auf die sich die Werbung gemäß § 12 nicht beziehen darf
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Verweise in dieser Norm
Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 18 HWG verweist.
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