KRAFTSTDV
§ 17 KRAFTSTDV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Gesetzestext
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3856), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1170) geändert worden ist, außer Kraft.
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