PFLVG

§ 33 PFLVG Anpassung an Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung; Verordnungsermächtigung

Gesetzestext

Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Verweise auf Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in diesem Gesetz an geänderte Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung anzupassen, soweit 1. die Fahrzeug-Zulassungsverordnung aufgrund von Verordnungsermächtigungen nach dem Straßenverkehrsgesetz geändert wird und

Anlage zu § 4 Abs. 2

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 33 PFLVG verweist.

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