SG

§ 43 SG Beendigungsgründe

Gesetzestext

(1) Das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten endet durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand nach Maßgabe der Vorschriften über die rechtliche Stellung der Berufssoldaten im Ruhestand. (2) Das Dienstverhältnis endet ferner durch 1. Umwandlung,

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