SGB2

§ 6d SGB2 Jobcenter

Gesetzestext

Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a führen die Bezeichnung Jobcenter.

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Verweise in dieser Norm

Paragraphen desselben Gesetzes, auf die § 6d SGB2 verweist.

Im Gesetz benachbart

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