Sozialgesetzbuch III — Arbeitsförderung
§ 360 SGB III Umlagesatz
Gesetzestext
Der Umlagesatz beträgt 0,15 Prozent. iVm V v. 17.12.2021 I 5230 (InsoGeldFestV 2022) für das Kalenderjahr 2022, iVm V v. 16.12.2022 I 2430 (InsoGeldFestV 2023) für das Kalenderjahr 2023 iVm V v. 15.12.2023 I Nr. 379 (InsoGeldFestV 2024) für das Kalenderjahr 2024 +++)
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