Sozialgesetzbuch III — Arbeitsförderung

§ 97 SGB III Betriebliche Voraussetzungen

Gesetzestext

Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung.

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